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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1062 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 28, 29. Januar 1906. deutendsten Talente, die wir auf diesem Gebiete haben, Thöny, Reznizek, Heilemann, Münzer, Rieth, die Wilkes und viele andre, sind mit interessanten Werken vertreten. Parallel mit der Aus stellung geht eine Reihe von Plakaten verwandter Natur. An geschlossen ist ferner ein Lesekabinett, in dem die Hauptliteratur dieses Gebiets, Geschichts- und Abbildungswerke, zur Einsicht nahme ausliegen. Zeitungsverkäufer und Handlungsgehilfe. — Eine beachtenswerte Entscheidung hat das Kölner Kaufmanns gericht gefällt. Ein Ausrufer und Verkäufer von Zeitungen und Büchern an Eisenbahnzügen und in Wartesälen erkrankte und bei einem Buchhändler gegen Zahlung von 14 wöchentlich und 10 Prozent Provision beschäftigt war, für sechs Wochen Lohn und außerdem für diese Zeit Provision mit zusammen 126 indem er geltend machte, er sei Handlungsgehilfe und ihm stehe daher im Erkrankungsfalle das Gehalt für sechs Wochen zu. Der Buchhändler weigerte sich zur Zahlung und bestritt, daß der Kläger Handlungsgehilfe sei; mit ihm sei auch eine vierzehn- Klägers als Handlungsgehilfe kann ein Zweifel nicht bestehen. Gemäß § 1 Ziffer 8 des Handelsgesetzbuchs gelten die Verlags geschäfte sowie die sonstigen Geschäfte des Buch- oder Kunst handels als Handelsgewerbe; es sind daher auch die Ange- mit dem Abschluß von Kaufverträgen für den Beklagten betraut; somit finden die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs auf den Kläger Anwendung, insbesondre auch § 63, wonach ihm im Falle der Erkrankung das Gehalt für sechs Wochen zusteht. Der Beklagte wendet ein, daß er dem Kläger mit 14 Tagen hätte kündigen können. Dies kann keine Bedeutung haben. Einer seits ist die Vereinbarung einer 14tägigen Kündigungsfrist mit einem Handlungsgehilfen nach § 67 des Handelsgesetzbuchs unzulässig, anderseits hat er nicht gekündigt, und so ist jedenfalls das Ende des Dienstverhältnisses nicht eher eingetreten, als nach sechs Wochen. Auch die Höhe der Forderung ist gerechtfertigt. Das Gesetz will ohne Zweifel, daß den Handlungsgehilfen für sechs Wochen das, was als Gehalt anzusehen ist, vergütet werden soll. Provision ist als Teil des Gehalts zu betrachten. Der Beklagte hat zugegeben, daß der Kläger durchschnittlich wöchentlich 7 ^ Provision verdient hat; der Betrag von 126 war dem Kläger daher zuzusprechen. (Der Zeitungs-Verlag.) * Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Orrs ksobt. kunässbau kür den äsutsebsv luristsnstanä. örsA. 19060 Spalts 81—144^" -- 2- (2o. lanuai ?. 247—328. No. 3665—4924. ^ * Kunstausstellung. — Im Kunstsalon von Keller L Reiner, Berlin Potsdamer Straße 122, findet zurzeit eine Ausstellung des bekannten Leipziger Graphikers Bruno Hsroux statt, die etwa 50 neuere Arbeiten, Steinzeichnungen, Radierungen, Exlibris rc. enthält. Buchhandlungsgehilfen - Versammlung in Leipzig. — Uber eine Versammlung von Buchhandlungsgehilfen am Donnerstag den 25. Januar im »Schloßkeller« in Leipzig (Reudnitz) berichtet das Leipziger Tageblatt vom 26. Januar wie folgt: Die Buchhandlungsgehilfen hielten gestern abend im kommission, die mit dem Verein der Buchhändler zu Leipzig zum Zwecke der Beseitigung verschiedener Mißstände im Buch handel zu verhandeln beauftragt worden war, über das Ergebnis der Verhandlungen. Der Ortsausschuß des Buch handlungsgehilfenvereins Leipzig hatte schon vor einiger Zeit mit dem Verein der Buchhändler zu Leipzig über die bestehenden Wünsche in bezug auf Entlohnung, Arbeitszeit usw. Verhand lungen gehabt, doch waren die vereinbarten Vorschläge von einer öffentlichen Versammlung der Gehilfen abgelehnt und die vorerwähnte Fünferkommission war beauftragt worden, erneute Verhandlungen mit den Prinzipalen vor Leipzig wie von der Fünferkommission berichtet wurde, in einem Schreiben abgelehnt und ausgeführt, daß, nachdem die Vorschläge in der frühern öffentlichen Versammlung ab gelehnt worden seien, man sich von einer nochmaligen Ver handlung vor einer größern Versammlung keinen Erfolg verspreche und deshalb darauf verzichten müsse. Da die Wünsche der Gehilfen den Prinzipalen genügend bekannt seien, ihnen auch daran liegen müsse, mit ihren Mitarbeitern in gutem Einvernehmen zu bleiben, so würden sie sicherlich berechtigte Wünsche ihres Personals so zu berücksichtigen suchen, wie dies der Eigenart eines jeden Geschäfts am besten entspreche. Der Referent, Herr Wittig, sowie die, allen in Frage kommenden Vereinigungen angehörendcn Debatteredner traten für Fortfüh- den Haltung der Prinzipale auf die Zusammensetzung der Fünfer kommission und verurteilten das Verhalten des Buchhandlungs gehilfenvereins zu Leipzig, der neben der Fünferkommission mit den Prinzipalen in Verbindung getreten war. Es gelangte eine mächtige Vorgehen des Buchhandlungsgehilfenvereins verurteilt und ausgesprochen wurde, daß die Fortführung der Verhand lungen zur Durchführung der Forderungen im allgemeinen des Vereins der Buchhändler zu Leipzig durch das Bureau mit geteilt werden. (Sprechsaal.) F-renssen, Hilligenlei, — Schaer, das Erbe der Stubenrauch. Im Literarischen Echo, Januar-Nummer 1906, ist das Zirkular diese zum Umtausch aller bei ihr gekauften Exemplare Frenssens »Hilligenlei- gegen Schaers Roman: »Das Erbe der Stubenrauch unter Zuzahlung der Preisdifferenz von 1 bereit erklärt. Von dieser Stelle aus ist das Zirkular in die große Tagesprcsse über nommen, und daran sind mehr oder weniger heftige Angriffe gegen unsere Firma als Verlag von Schaers genanntem Roman geknüpft worden, die später durch unsere Erklärung über das entkräftet wurden. Nachdem nun aber trotzdem die Angelegenheit nicht zum Schweigen kommt, sondern in Fachblättern noch weiter breit- zu erklären: Wie schon in den Tagesblättern mitgeteilt, haben wir von dem Inhalt des Zirkulars der Hamburger Sortimentsfirma erst übrigen Empfänger Kenntnis erhalten. Wir stehen der Handlungs weise des Hamburger Buchhändlers völlig fern und sind er mächtigt, die gleiche Erklärung auch namens des Autors unsers Romans: »Das Erbe der Stubenrauch-, Herrn Wilhelm Schaer, abzugeben. ausgespielte Roman Schaers ebenfalls auf theologisch völlig liberaler Grundanschauung steht und in dieser Hinsicht keineswegs als Gegenstück zu Frenssens »Hilligenlei« ausgelegt werden kann. Goslar. F. A. Lattmann, Verlag.
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