212 Nichtamtlicher Teil. /U 5, 8. Januar 1906. ihrem Erlaß angeschlossen habe, mit der Literatur aus den ersten Jahren nach Publikation des Allgemeinen Preußischen Landrechts, des Ooäs oivil und des Österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuchs Alle juristischen Berufskreise, Nechtslehrer, Richter,^ Rechts reiche und hochbedeutende Literatur über das revidierte Handels gesetzbuch, das Urheberrecht und den Verlagsvertrag, das Ver sicherungsrecht usw. Aber nicht bloß die Massenhaftigkeit dieser rechtswissenschaft lichen Produktion sei imposant, auch ihre Beschaffenheit sei — wenn auch natürlich nicht ausnahmslos — vorzüglich. Auch wer unsrer Zeit etwa den Beruf zur Gesetzgebung abspreche, müsse an erkennen, daß sie die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Bearbeitung und geistigen Durchdringung der Gesetze besitze. Mit welchem unendlichen Fleiß, mit welchem eindringenden Scharfsinn, mit welcher Gründlichkeit und Umsicht seien alle Teile des Bürgerlichen Gesetzbuchs, ja alle einzelnen Paragraphen und Sätze erörtert worden; mit welcher Sorgfalt habe man jeden Ausdruck, jeden Gedankengang, jede Begriffsbildung des Bürgerlichen Gesetzbuchs klargelegt! Aber nicht nur die juristische Produktion, auch die Kon sumtion sei großartig, ungewöhnlich, überraschend gewesen. Man könne auf diesem Gebiet der wissenschaftlichen Literatur nicht es gebe indessen auch hier eine Überproduktion, für die der Absatz fehle. Die überreiche Literatur auf dem Gebiet des Privatrechts aber, die mit der Plötzlichkeit und Heftigkeit mühsam sei, verdiene Anerkennung. In diesem Zusammenhang sei auch des Vermittlers zwischen dem Schreiber und dem Leser, des Verlegers, zu gedenken. Wie vergangenen Dezennium auf die juristische Literatur verwendet habe, vermöge der Verfasser nicht zu schätzen; aber daß es einige Millionen Mark betrage, sei wohl nicht zu bezweifeln; und welcher Aufwand von Arbeit, welche geschäftliche Umsicht, welches Risiko des Verlustes seien mit diesen zahllosen Verlagsverträgen Kodifikation des gesamten Privatrechts gegeben worden sei, sei imstande, eine so stürmische Bewegung auf dem Gebiet der juristi schen Literatur hervorzurufen. Zollbehandlung in Rumänien. — Für die Zollbehand lung von Waren beim Inkrafttreten von Tarifänderungen ist in Rumänien der Artikel 5 des Allgemeinen Zollgesetzes vom 18. Juni / 1. Juli 1905 maßgebend. Danach ist derjenige Tarif anzuwenden, der im Augenblick der Einreichung der Zollanmeldung in Geltung ist. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten »Nachrichten für Handel und Industrie-.) Unerlaubte Veröffentlichung einer Anklageschrift. — Ein Blatt in Kottbus hatte einen wortgetreuen Abdruck der Anklageschrift in dem Prozeß wegen des Spremberger Eisenbahn unglücks vor der öffentlichen Verhandlung veröffentlicht. (Ver gehen gegen § 17 des Preßgesetzes.) Das veranlaßte den Staats gehilfen. Ortsgruppe Dresden. Vortrag. — Am 16. Ja nuar d. I., abends 9 Uhr, wird Herr Kollege Wilhelm Hof mann im »Johannesgarten-, Maximiliansallee 14, einen Vortrag über Richard Wagner (die Musik seiner Zeit und die Meister singer von Nürnberg) halten. Ferner veranstaltet die Dresdner Ortsgruppe der Allgemeinen Vereinigung am Sonntag, den 21. Januar 1906, abends 6 Uhr, im kleinen Saale des Gewerbehauses einen Gesellschaftsabend, ver- Post. — Drucksachentarif. — Vom Staatssekretär des Reichspostamts ist der Handelskammer zu Minden auf eine Die Reichs-Stempelsteuern. — Die Handels- und Gewerbe kammer für Oberbayern in München nahm in ihrer Sitzung vom 2. Januar 1906 den Antrag ihres Berichterstatters, Herrn Kommerzienrats von Pfister, über die dem Reichstage vorgelegten Gesetzentwürfe betr. neue Stempelsteuern (Frachtbrief-, Fahrkarten- und Quittungsstempelsteuer) einstimmig an. Der Antrag geht dahin, daß der Reichstag gebeten werden soll, die oorgeschlagenen Stempelsteuern unbedingt abzulehnen. * Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. 1905.) 66?—688°. ->i-L 9. 190-,. 4 in karis. 12. ^aürALNA I^i. 49—52. (Oeeswbrs 1905.) 4^'. 8. 644—704. vember unä 15. Oersmdsr 1905 . 8". 8. 375—420. Pers onalnachrichten. ist von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe das Ehrenkreuz 3. Klasse des Schaumburg-Lippeschen Hausordens ver liehen worden. Seine Majestät der König von Sachsen hat Herrn anzunehmen und zu tragen. Gestorben: am 20. Dezember 1905 nach kurzer Krankheit im 55. Lebens jahre der Buchhändler Herr Nikolaus Hermann Jonge-