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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.10.1898
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- 1898-10-19
- Erscheinungsdatum
- 19.10.1898
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- Deutsch
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7780 Nichtamtlicher Neil. Hs 243. 19. Oktober 18S8. durch I A. Schröll, der wenige Jahre (bis 1792) eine ziemliche Thätigkeit entwickelt. Von 1811 an erscheint die Lintz'sche Buch handlung. Die Trierer Bibliothek mit ihren Schätzen an älterer Litteratur dürfte die beste Fundgrube für eine derartige Arbeit über das Trierische Buchgewerbe sein. Kleine Mitteilungen. Urheberrechtsprozeß. — Ueber eine Gerichtsverhandlung in Wien berichtet die -Neue Frei« Presse-: Herr Georg Stuben voll. der Besitzer eines Theater-Materialien-Verkaufs- und -Leih- bureaus ist, wurde im Mai 1898 von einem Erkenntnissenate des Wiener Landesgerichtes von dem Vergehen gegen das geistige Eigen tum nach Z 51 des Urheberrechts freigesprochen. Die Firma Felix Bloch's Erben als Vertreterin zahlreicher hervorragender Autoren hatte Herrn Stubcnvoll belangt, weil er Exemplare der -Orient- reife-, -Renaissance-, -Goldene Eva-, -Der Herr Senator-, -Kinder der Excellenz-, deren ausschließlichen Vertrieb die klägerische Firma übernommen hatte, weiter vertrieb. Stubenvoll erwarb nämlich die autographierten Bücher, sowie das Rollen-Material, das Bloch« Erben an Direktoren versendet hatten, aus Licitationen abgewirt schafteter Bühnen und bot sie in einem gedruckten Kataloge Bühnenleitern zum Kaufe an. Gegen diesen Freispruch wurde die Nichtigkeits-Beschwerde eingebracht, vr. Schneeberger bekämpfte das Urteil als rechtsirrtümlich, da durch den Verkauf thatsächlich ein Eingriff in das geistige Eigentum der Autoren geschehen sei. Der Kassationshof unter Vorsitz des Senats-Präsidenten vr. Stein bach hob das Urteil des Wiener LandeSgerichtes vollinhalt lich auf und ordnete eine neue Verhandlung an. DaS österreichi sche Urhebergesetz schütze die personellen Rechte der Autoren besonders. In dem Urteile fehle die Feststellung, daß diese Stücke erschienen seien, denn dadurch, daß autographierte Exemplare an Direktoren zur Einsicht geschickt wurden, könne nicht der Schluß gezogen werden, daß diese Stücke als veröffentlicht gelten können. Dies sei auch nicht der Fall, wenn bereits eine Aufführung stattsand. Durch diese Umstände sei nach Z 24 des Urheberrechtes das Recht de« Autors auf Veröffent lichung und Verbreitung noch nicht erschöpft. Auch in subjektiver Beziehung wurde das Urteil als rechtsirrtümlich ausgehoben. Die Konzession zum Verkaufe alten Theatermaterials berechtigte den Angeklagten nicht zur Verletzung des Rechtes des geistigen Eigen tums, so wenig wie etwa eine Trödler-Konzession zum Ankauf ge stohlener Sachen berechtigen könnte. Gefälschte Luther-Autographen. — Der Schwindel mit den gefälschten Luther-Handschriften, den das Ehepaar Kyrieleis so viele Jahre in aller Welt mit Erfolg betrieben hat. beschäftigte dieser Tage noch einmal die dritte Strafkammer des Landgerichts I zu Berlin. Die National-Ztg. berichtet darüber solgendes: Die Hauptverhandlung am 22. September v. I. endete damit, daß Frau Anna Kyrieleis wegen wieder holten Betruges zu zehn auf die Untersuchungshaft angerechneten Monaten Gefängnis verurteilt, ihr Ehemann dagegen wegen Unzu rechnungsfähigkeit freigefprochen wurde. Unerledigt blieben da mals zwei Betrugsfälle. Das Ehepaar wandte sich von hier nach der Schweiz, und von dort ist Frau Kyrieleis auf Betreiben des auswärtigen Amtes hierher ausgeliefert worden, da sie keine Lust zu haben schien, die Restsache freiwillig zu erledigen. Die Anklage richtete sich gegen sie allein. Die Angeklagte wurde beschuldigt, Anfang Juli 1896 in Hamburg dem Direktor der dortigen Stadtbibliothek 5 Bände der Werke Augustins mit angeblichen Luther-Autogrammen angchängt und dafür 299 ^ eingeheimst zu haben. Noch böser ist es dim Antiquar Ulrico Hoepli in Mailand ergangen, der mit 40 Bänden gefälschter Luther-Autogramme, wo für er 4000 Lire bezahlt hat, betrogen worden ist. Seine Aussage wurde von Professor Giovanoli ins Deutsche übertragen. Daß es sich durchweg um Fälschungen handelt, bewies Gerichtschemikcr 1)r. Jeserich aufs schlagendste. Er hat u. a. die erstaunliche Tbat- sache festgestellt, daß Luther eine der vorzüglichsten Tinten besessen haben müßte, da diese heute noch kopierfähtg ist. — Die Angeklagte behauptete, daß die Lutherbibeln und Handschriften nach der Be hauptung ihres Mannes Geschenke Gustav Adolfs für treue Dienste eines Kyrieleisschen Vorfahren seien. Staatsanwalt Stachow I hielt die Schuld der Angeklagten für zweifellos erwiesen; er be antragte gegen sie anderthalb Jahre Gefängnis. Der Verteidiger. Rechtsanwalt vr. Coßmann, hielt keineswegs für dargethan, daß die Angeklagte von dem Treiben ihres Ehemanns, der sie in geistiger Beziehung weit überragte, Kenntnis gehabt habe, und bat aus diesem Grunde um Freisprechung. Der Gerichtshof verurteilte die Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von 10 Monaten. Vom Allgemeinen Deutschen Musikverein. (Preis ausschreiben. Versammlung. Liszt-Denkmal.) — Der geschästssührende Ausschuß des Allgemeinen Deutschen Musik- vereinS erläßt für die Mitglieder des Vereins folgendes Preis ausschreiben: 1) Für ein größeres sinfonisches Orchesterwelk, gleichviel ob in geschlossener oder freier Form, 1000 8) Für ein Konzert für ein oder mehrere Streichinstrumente mit Orchester 600 -F. 3) Für ein Kammermusikwerk ohne Klavier (also nur Streich- oder Blasinstrumente, getrennt oder gemischt) 500 4) Für eine Gesangsscene größeren Stils mit Orchester 300 Die Werke zd 1 und 2 sind an den Vorsitzenden des Vereins abzuliefern bis 1. September 1899; die zd 3 und 4 bis 1. Februar 1899. Eiuzureichen sind nur solche Werke, die bisher weder öffentlich aufgeführt worden, noch im Druck er schienen sind. Die preisgekrönten Werke der Gattungen 1 und 2 werden auf der im Jahre 1900, die der Gattungen 3 und 4 schon aus der 1899 stattfindenden Tonkünstler-Versammlung zur Aufführung gelangen. Das Urheberrecht an den Werken verbleibt den Komponisten, doch steht dem Allgemeinen Deutschen Musik verein das Recht der ersten Aufführung zu. — Die nächste Ton künstler-Versammlung des Allgemeinen Deutschen Musikoereins wird vom 10. bis 13. Mai 1899 in Dortmund abgehallen wer den. — Der Protektor des Allgemeinen Deutschen Musikoereins, Großherzog Karl Alexander von Sachsen, hat dem Fonds zur Er richtung eines Liszt-Denkmals in Weimar die Summe von 1000 überwiesen. Der Denkmalsfonds beläuft sich jetzt aus etwa 29 OM Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Ozs drossbsriroqtum Ladsn und dis Xkzle; Uznnbsiw; 8tzdt, Leblose u. Ooivsrsitüt Usidslbsrq. dsssbivbts clor dzbrs 1848 und 1849. Lüebsr, Lildsr, Uznuskrixts uud ^.utoqrzpbsn. rlntiq.-Xztzloq No. 228 von Xrnst Ozrlsbzsb in Usidslbsrq. 8°. 38 8. 876 bleu. Xztbolisobs Xbsoloqis, Xkilosopbis, Ossobiobts, Xcsdiqtxvsrbs dss 16.---19. dzbrbundsrts. Vntig.-Xztzloq No. 149 von IVilbsIm dzeobsobn L 6o. in Lrsslzn. 8". 78 8. Vsrsobiedsns Wisseosobzktsn. Xntigu. Xztzloq No. 149b von IVilbslm Izoobsobn L Oo. io Lrsslsu. 8°. 38 8. X. X Xosblsr, bsipriq. Lzqsr-Vsresiobnis qsvundsnsr Lüobsr und ^.tlzvtso. Obtobsr 1898. Nznusbript tür Luobbündlsr. bl. 4«. VIII, 512 8. X. X. Xosblsr, Iisipeiq, lättsrzrisobsr 8ortimsnts - Xztzloq 1898/99. 2uqlsiob Lzebrsqistsr rum zlpbzbstisobsn Lzqsrvsr- rsiebnis, zusqsqsbsn zm 15. OIrtoksr 1898. IV 8sitsn, 444 Lpzltsn. Röpsrtoirs biblioqrzpbigus dss prinoipzlss rsvnss trs.nys.lsss ponr I'souös 1897. Rsdiqö pzr O. tordsll. Xi5tzes ds Ilsnrl 8tsin. qr. 8". X, 212 8. kzris (338 Uns Ls-int-Llonorö) 1898, Xsr bzwm, Iibrz.irs-eomrnissions.irs (bibrziris Nilsson). Xsvus biblio-ieonoqrzpbigns. 5. znuös. 1898. 3. eöris. No. 7. qr. 8". 8. 389—410. Xzris, kedzetion st Udministrstion: 9, rns du Xzubourq Xoissonnitzrs. XoniLnisebs Lprzebsn uud bittsrztursn. Lntig.-Xstzloq Nr. 62 von N. 8pirqzti»' Luebbzndlunq und Xntiguzrizt in Lsivriq. 8°. 74 8. 1578 Nru. I-zqsr-Vsrrisiebnis von X. Volekmzr, bsixriq. 38. dzbrqzuq, zusqsqsdsn zm 15. Olrtabsr 1898. Vis klzndsebritt kür Lueb- bäudlsr qsdruekt. brsit 8". XXIII, 580 8. kouqb list ok sseond-kznd boobs No. 10. Vntiq.-Xztzloq von VVillizms L Norqzts, bondon, Ortord, Xdinburqb. qr. 8°. 48 8. No. 1350-2290. Willizms znd Norqzts's Loolc Oireulzr. V elzssiüsd list ok boobs on Xbsoloqz-, elzssies, suropszn und orisotzl Izuquzqss znd bistorz-, qsrmzn znd krsneb litsisturs; nsrv boobs; nsv purobzsss. No. 122, Oetobsr 1898. 4". 16 8. 548 Nro.; bondon, Xdinburqb, Oxford. Konkurs M. R. von Stern in Zürich. — Auf die Anzeige des Herrn H. Fäst in Zürich, Präsidenten des dortigen Buch händlervereins, in gestriger Nummer d. Bl. (S. 7719) betreffend den Konkurs des Herrn Maurice Reinhold von Stern in Zürich, sei hier nachträglich die Aufmerksamkeit hingelenkt. Herr Fäst teilt darin mit, daß vom Wohnungsvermieter das Retentions recht an dem Kommissions-Bücherlager der Konkursmasse geltend gemacht morden sei. und empfiehlt für Wahrnehmung der Interessen der Verleger Vollmachterteilung an Herrn Advokat Schlotter in Zürich II, Claridenstr. 36. Titel-Entziehung. — Dem Photographen Wilcke in Ham burg, der in der Nacht zum 31. Juli d. I. in'das Schlafzimmer des Fürsten Bismarck eingedrungen war and dort unberechtigter weise zwei Aufnahmen von der Leiche des Fürsten gemacht hatte, ist der Titel eines großherzoglich-mecklenburgischen Hof-Photographen entzogen worden.
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