Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1898
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- 1898-11-11
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- 11.11.1898
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Geographie, S. 555—636, — notabene einem unverständlichen Ausdruck, — oder begründete Liste der Orte der Welt, die vor dem 19. Jahrhundert eine Druckerei besessen haben; ll. dem Repertorium der Hauptregister der Periodica in allen Sprachen, S. 637—710, nach Wissenschaften geordnet, und III. dem Repertorium der gedruckten Kataloge der haupsächlichsten Bibliotheken der Welt, in einem Alphabet der Orte, S. 711—768. Den Schluß des Werkes macht ein Supplement, Nachträge enthaltend, S. 769—802, dessen Fortsetzung im Libliogrg.xbs moäsrns, einer von Stein im Jahre 1897 in Paris gegründeten Zeitschrift, erscheinen, und endlich ein Sachregister, S. 802—895. Ueber die Einrichtung des Werkes sei bemerkt, daß durch Kursivschrift durchgängig alle Periodica gekennzeichnet sind, eine angenehme Erleichterung für den Suchenden. Knapp und klar sind alle die vielen Anmerkungen gehalten, welche Stein als auf eigene Erfahrung begründet sehr vielen Titeln beigefügt hat, in wohl- rhuendem Gegensatz zu den langatmigen Ergüssen Petzholdts. Ori ginell ist jedenfalls folgende Erklärung Steins, — Vorrede S. 15: — -Wenn ein bibliographisches Werk nicht -sehr bemerkenswert« oder -verabscheuungswürdig, ästsZtadls«, ist, dann ist es genügend, und das ist der Fall bei den meisten der von mir ohne ein Wort des Lobes oder der Kritik gelassenen Werke, und in diesem Falle sind sie stets zu Rate zu ziehen. Die bemerkenswerten Veröffent lichungen sind immer mit einer günstigen und ausführlichen Be sprechung versehen, die verabscheuungswürdigen dagegen sind ein fach mit Stillschweigen übergangen«. Stein hat, wie er weiter erklärt, den größten Teil der von ihm aufgesührten Werke ge sehen, um sich ein eigenes Urteil über verhältnismäßigen und jetzigen Wert jeder Bibliographie zu bilden, und hat sich bei seinen Wertschätzungen nur durch das Interesse für die Wissenschaft leiten lassen. Er hat eine kritische Auswahl treffen wollen, erkennt über haupt keine andere Bibliographie als ernst zu nehmend an, und möchte gern das Publikum zur Annahme seiner Ansicht ver anlassen, ohne sich großen Hoffnungen hinzugeben, daß nämlich die Aufgabe des Bibliographen eine ganz andere sei, als man ge wöhnlich annehme; ein Katalogmacher sei so wenig Bibliograph wie ein Fabrikant von Selterwasser Chemiker, oder ein Rechnungs- sührer Mathematiker. Gern liest man, was ein so urteilsfähiger Mann über die deutschen Gelehrten sagt, die zuerst die Notwendigkeit richtig ver standener bibliographischer Studien eingesehen hätten und in ihren Werken sowohl ihre Lehren darböten, als auch die benutzten Quellen anzeigten, so daß der Leser diese benutzen könne, ohne erst ergänzende Studien machen zu müssen. Aber bei aller Achtung vor Steins Kritik wird man nicht umhin können, an manchem Urteil Anstoß zu nehmen, z. B. wenn er unumwunden die üiblio- graÜL itÄlians. (—LoUsttmo, Hrsg, von der Florenzer Bibliothek) für die beste derartige Veröffentlichung erklärt, oder Brunet, Llauusl neben Graesses Nrssor stellt u. dgl. m. Stein hofft, Hauptwerke nicht übersehen zu haben, glaubt aber gern, daß Spezialsorscher nützliche Ergänzungen werden liefern können. Indes darf man nicht vergessen, daß er eine Auswahl hat liefern wollen, nicht ein willkürlich zusammengestelltes Ver zeichnis, und wirklich ersetzt manches der aufgesuhrten Werke eine ganze Anzahl früherer, die man daher hier vergeblich suchen würde. Uebrigens ist diese Arbeit, wie andere ähnlicher Art, trotz des sehr ausführlichen alphabetischen Registers, mit Vorteil nur bei ruhigem Suchen und reiflicher Ueberlegung zu benutzen, und man wird, wenn man eine besondere Bibliographie nicht findet, gewiß aus das Finden des Gegenstandes in einer der voranstehenden allge meinen rechnen können. Soviel im allgemeinen über das Werk, dessen Verfasser sich große bibliographische Genauigkeit hat angelegen fein lassen, trotz dem aber eine Menge von Angaben bietet, bei denen man nicht weiß, ob sie aus mangelnder Kenntnis beruhen, oder Druck- und Satzfehlern ihre Unrichtigkeit verdanken; vielleicht hätte er gut gethan, die Korrekturen seines Werkes einen erfahrenen Nicht- Franzosen lesen zu lassen. Falsche Angaben sind geradezu: S. 8: wonach die Brockhaussche monatliche Allgemeine Bibliographie im Jahre 1886 mit Petzholdls Anzeiger ausgehört habe; S. 15: Saß ässlrz- Latslog bibliograLoL^ nur den Jahrgang 1889 erlebt habe; daß (S. 106) Vesque von Püttlingen als I. V. von Püttlingen aufgesührt wird; daß <S. 108) u. a. O. der Amsterdamer Müller fortgesetzt als Müller figuriert; S. 117: die Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reiches noch bestehen sollen, während sie längst wieder Vterteljahrshejle geworden; S. 347: Torgau immer noch als sächsisch gilt (notabene stehen im Anhang I. verschiedene preu ßische Orte als sächsisch ausgesührt); S.510: die Sammlung bernischer Biographieen als avgeschloffen gilt, u. dgl. Lästig sind die kleinen obenerwähnten, vielleicht Druck-Fehler, weil nach ihnen citiert und verlangt wird und leicht vergeblich, z. B. S. 7: öullsttiuo statt Lollsttmo; S. 10: Wütlig statt Wutttg; S. 25: kapaäopouto statt kaxs-äopoulo; S. 38: obsolltsobsstris. statt obLobtsoiwstra; S. 85: Buchttng statt Büchting; S. 88: Schlitter statt Schletter; S. 93: PaulyS' statt Pauly's; S. 108: bevefening statt beoefening; S. 114: Conrat statt Conrad; S. 156: Neibreich statt Neilreich: S. 264 und 265: Schnürrer statt Schnurrer; S. 296: Kalina von Jaegenstein statt Jaetenstein; S. 297: Reinsberg-Dürinsfeld statt Düringsfeld; S. 341: Gherokers statt Cherokers, Aste statt Asti; S- 401: bei E. M. Oettinger 1741 statt 1841; S. 583: SUmms, lat. statt 6rima; S. 588: Kirchayn statt Kirchhain u. a. m. In manchen Fällen kann man nicht wissen, wie Stein ja auch selbst erklärt, ob Absicht oder Nichtkennen desselben am Fehlen eines Werkes die Schuld trägt, aber einige dürften mit Recht in dieser Bibliographie gesucht werden können. So vermißt man S- 25 den seit 60 Jahren jährlich erscheinenden votsloguo ok Looke, der ja seit d. 1.1896 eine neue und erweiterte Form erhalten hat, neben Pritzels Thesaurus, zu dem auch ein Supplement von v. Berg gehört; S. 153 sieht man ungern nicht Pritzels Iväsx ioouuiu; Seite 158 durfte bei Oibliotbsoa roologioa II. Carus' Name nicht fehlen; S. 174 fehlt die Zeitschrift der Deutschen Geologischen Gesellschaft; Seite 246 die Libliotbses. xbiloloxics. olassioL (Reis land, früher Calo arg); S. 294 Kürschners Litteraturkalender, ebenso wie der Katholische Litteraturkalender; Seite 313—314 hätte die Auf führung des deutschen wie des österreichischen postalischen Zeitungs- kataloges nicht geschadet; Seite 327 ist der mit besonderem Titel erscheinende, Petermanns Mitteilungen beigegebene -Litteratur- bertcht- nicht erwähnt; S. 346 dursten weder mit noch ohne Ab sicht die Weinartschen Arbeiten wegbleiben; S. 446 mußte Heitz' Basler Büchermarken mit Bernoutllis Text erwähnt werden; S. 490 fehlt die Musikbibliothek Peters; S. 581 fehlt neben dem preußischen Glaucha das sächsische Glauchau, das seit 1705 eine Druckerei be saß; S. 699 fehlen die Hauptregister zum Archiv für sächsische Ge schichte und zum Neuen Archiv; endlich kommt bei Stein die Königliche öffentliche Bibliothek zu Dresden schlecht weg, denn er führt nicht an: Goetzes Merkwürdigkeiten, Falkenstetns Beschreibung der Königlichen öffentlichen Bibliothek und Richters 1880 erschienenes Verzeichnis ihrer sämtlichen Periodica. Aber einer kann nicht alles wissen und kennen, und man mutz froh sein, dieses prächtige Werk erhalten zu haben. — Nur etwas werden wohl alle Benutzer desselben schmerzlich vermissen: ein alphabetisches Verfasser-Register, denn erst durch dieses neben dem Sach-Register würde es unfehlbare und rasche Ausfindbarkeit des Gesuchten gewährleisten können. Kleine Mitteilungen. Zum ambulanten Gerichtsstand der Presse. — Eine neue Verneinung des ambulanten Gerichtsstandes der Presse hat nach der Nat.-Ztg. die 147. Abteilung des Amtsgerichts Berlin l (Amtsgerichtsrat Gaulke) in einer Beleidigungssache der -Deutschen ZettungSgesellschast Hachfeld, Schmitz L Co.« gegen den-Bres lauer Generalanzeiger« ausgesprochen. Als Vertreter der kläge- rischen Gesellschaft hatte Rechtsanwalt Lr. LubSzynski unter Ve- rusung auf die bekannte Judikatur des Reichsgerichts das Berliner Ge richt als zuständig angerufen, weil der -Breslauer Generalanzeiger- Abonnenten in Berlin habe, auch in zahlreichen Cafss, Restaurants ec. gehalten werde. Rechtsanwalt Meißner als Vertreter derBeschuldig- ten hatte den Gerichtsstand aus rechtlichen und thatsächltchen Gründen bestritten. Zwischen den beiden Parteivertretern entspann sich ein lebhafter Schriftwechsel, der über ein Jahr in Anspruch nahm, ohne daß das Gericht angesichts des Umfanges des zu Grunde liegenden Materials zu einer Entscheidung über die Eröffnung des Haupt- verfahrens gelangt wäre. Das Gericht hat nunmehr die Privat- klage zurückgewiesen, indem es die Zuständigkeit der Berliner Ge richte verneinte. Der eingehend begründete Beschluß legt dar- daß der Zustand, wie er sich durch die Praxis des Reichsgerichts herauSgeblldet habe, der Auffassung der Gesetzgeber nicht entspreche und zu höchst bedenklichen Konsequeuzen führen müsse. Durch die Judikatur des Reichsgerichts entstehe die Folge, daß engbevölkerte Gerichtssprengel und volkreiche Städte in ungleich zahlreicheren Fällen für die Fixierung des Gerichts in Betracht kämen als Gerichlsbez«rre mit vorwiegend ländlicher Bevölkerung, wo die Presse weMger Verbreitung habe. So könnte z. B. der Bezirk des Amtsgerichts zu Berlin wohl für die überwiegende Mehrzahl aller in Zeitschriften verübten Preßdelikte zuständig gemacht werden, da anzunehmen sei, daß alle Zeitschriften in Berlin in mehr oder weniger Exem plaren ihre Leser finden werden. Wenn man sich nun vergegen wärtige, daß die königliche Bibliothek zu Berlin einen rechtste- Anspruch aus die Einsendung von Pflichtexemplaren aller in Preuv- erscheinenden Druckschriften besitze, so könnte schon hieraus oo vornherein in allen Fällen des Vorliegens von Pretzdelikten o Gerichtsstand des Amtsgerichts I zu Berlin als gegeben eracy werden. Derartige Zustände könne aber der Gesetzgeber u- möglich beabsichtigt haben. — Gegen diesen Beschluß ist vo Rechtsanwalt Lubszynski ein Rechtsmittel nicht eingelegt woro
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