Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1898
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- 1898-12-10
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1898
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schriften im Ausgleichs-Verkehr. Die Auszahlungen geschehen gegen Checks, deren Formulare ebenfalls gekauft werden müssen. Der Ausgletchsverkehr dient dem Zahlungsausgleich der Konto- Inhaber unter einander, deren Namen oder Firmen aus einem, im Abonnement ausgegebenen Verzeichnisse zu ersehen sind. Auch hier dient der Check zur Ueberweisung der Beträge von einem Konto aus das andere. In der Praxis stellt sich die Sache etwa folgendermaßen dar: Der Konto-Inhaber A. im Bezirk Danzig will zu seiner Bequem lichkeit möglichst alle größeren Zahlungen durch Vermittelung seines PostcheckamteS machen und empfangen. Er zahlt daher zunächst einen Betrag an sein Postamt auf eine Zuschrifts karte ein, die er seinem Hefte entnimmt. Sie ist mit seiner Konto-Nummer bedruckt. Er erhält über die Zahlung einen Empfangsschein, dessen Formular sich bereits an der Zuschrifts karte befand und vom Postbeamten nur unterschrieben und ge stempelt zu werden braucht. Die Zuschriftskarte geht an das Danziger Postcheckamt, der Betrag wird dort dem Konto des Herrn A. gut« geschrieben, und die Zuschriftskarte wird ihm dann nebst einem die Gutschrift bestätigenden Konto-Auszug wieder zugeschickt. Nun hat A. an verschiedenen Orten des Reichspostgebiets fällige Forde rungen einzuziehen. Die Zahlungspflichtigen haben zum Teil ein Konto bei ihrem Postcheckamt in Berlin, Breslau, Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt, Straßburg oder Leipzig, zum Teil haben sie kein solches Konto. Die elfteren werden von A. benach richtigt, daß er beim Postchcckamt in Danzig ein Konto habe, und sie senden nun ihrem Postcheckamte einen Check über den schuldigen Betrag, mit dem Vermerk: -Zur Gutschrift auf das Check-Konto des Herrn A. in N. beim Postcheckamt in Danzig.- Diese Gut schrift, wird so schnell es der briefliche Verkehr der einzelnen Aemter unter einander zuläßt, vollzogen und dem Herrn A. mitgeteilt. Den anderen Schuldnern sendet Herr A. je eine von seinen Zu schriftskarten, auf die dann der Betrag bei jedem Postamte auf sein Konto eingezahlt werden kann. (Geschäftsleute werden solche Zuschriftskarten ihren Rechnungen gleich beilegen können, wenn der Kunde zur Barzahlung verpflichtet ist. Auch Vereinsbeiträge, Versicherungsgebühren u. s. w. sind auf diese Weise einzukassieren.) Will A. nun auch die auf Postanweisungen für ihn einkommenden Beträge nicht selbst in Empfang nehmen, sondern sie durch sein Postcheck-Konto laufen lassen, so hat er bei seinem Postamte das zu beantragen und eine entsprechende Anzahl seiner Zuschrifts karten beizusügen; die Postanstalt besorgt dann das Weitere. Aus zahlungen aus seinem Konto bewirkt A. durch Checks. Diese Checks lauten aus den Inhaber, können also (ohne Accept und ohne Stempelabgabe) von dem Empfänger weitergegeben werden, müssen aber binnen vierzehn Tagen nach der Ausstellung bet dem zur Zahlung verpflichteten Postcheckamt präsentiert werden. Auf einen solchen Check kann A. auch selbst Geld erheben, oder es durch andere für sich erheben lassen. Am Ort seines Postcheckamtes (hier also Danzig) wird jedermann die Checks des Herrn A. und der anderen Konto-Inhaber dieses Amtes wie bares Geld be trachten. Auch kann A. durch einen Vermerk aus der Rückseite des Checks, den er dem Postcheckamt einsendet, bewirken, daß das Amt den angewiesenen Betrag an eine bestimmte Person schickt. Dies geschieht seitens des Postcheckamts durch eine sogenannte -Check- Zahlungs-Anweisung«, die genau wie eine Postanweisung, auch ins Ausland, versandt wird. Endlich dient dem Konto-Inhaber, wie bereits erwähnt, der Check als Zahlungs-Ueberweisung im Ausgleichs-Verkehr. Dieser Ausgleichsverkehr ist es besonders, der für Geschäfts leute, Landwirte und solche Beamte und Private, die ein größeres Budget haben, eine bedeutende Erleichterung in der Kassenführung gewähren wird. An den Checkoerkehr sind wir in Deutschland (abgesehen etwa von Hamburg und Berlin) noch zu wenig ge wöhnt. Wir haben noch kein deutsches Checkgesetz, da der Entwurf eines solchen vom Jahre 1892 unerledigt geblieben ist. Das Ein- sührungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuche überläßt die Check- gefetzgebung dem Landesrecht. Das wäre aber kein Hindernis für eine ähnliche Entwickelung des Checkoerkehrs bei uns, wie sie England und die Vereinigten Staaten von Amerika aufzuweisen haben. Und da die Reichspost ein sehr populäres Institut ist, gelingt es ihr vielleicht, der -Bankier für alle- zu werden. Im Interesse unseres Geldumlaufes wäre dies sehr zu wünschen. Der Erfolg wird zum großen Teil davon abhängen, ob die Reichspostverwaltung die Gebühren für die Benutzung des Check verkehrs billig anzusetzen in der Lage sein wird. Ueber den Tarif haben wir noch nichts erfahren können. Nur so viel hörten wir, daß die Gebühr bis zu einem bestimmten Betrage in dem Preise der Formulare (Checks und Zuschrtftskarten), die in Heften von 10 bis 100 Blättern verkauft werden, enthalten sein soll; höhere Beträge sind durch Aufkleben von Freimarken zu frankieren. An eine Verzinsung von Konloguthaben, selbst der Stamm-Einlagen von 200 denkt man vorläufig nicht. Da aber die im Check- und Ausgleichs-Verkehr zeitweise entbehrlichen eingezahlten Gelder Fünsundjechzigtzer Jahrgang. der Reichsbank zur zinstragenden Anlegung zugeführt werden sollen, so darf man wohl annehmen, daß die Gebühren recht niedrig bemessen werden und damit ein Aequivalent für den Zinsentgang geschaffen wird. Je. allgemeiner die Benutzung des Postcheck-Verkehres wird, desto niedriger wird man mit der Zeit die Gebühren ansetzen können, wie das ja beim Porto der Fall gewesen ist. Im Interesse der Sicherheit des Checkverkehrs soll den Post- checkämtern das Recht Vorbehalten bleiben, Anträge auf Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Als Sitz je eines Postcheckamts sind in Aussicht genommen Berlin, Breslau, Danzig, Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt, Straßburg, Leipzig. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Ltvris, ä'ltalia. Lutiq.-Natalog Nr. 110 (LuxplsiosLl eu Nr. 109) von 6s,rl Olaussu (vormals Nsrmauu Lossedsr) in ll'uriu. 8«. 16 8. 48S Nru. Xu illustratsä aonouuosmsut ok tbs booüs ot lVlr. T. Lisbsr llurvin, London. Lor Xmas '98. gr. 8°. 46 8. Naodmsistsrs Littsrarisolwr Uouatsbsriodt kür Lau-u. Ingsnisur- vdsssnsedaktsn, Msktrotsednik und vsrvrauäts Lobists. 4. ladrg. No. 12 (1. vsobr. 1898). 8°. 8. 177-192. Lasso! ds. Lvblüsssl äaeu. 8". 8. 177—192. Lsipräg, Laol>- msistsr L Ural. MsLtrotsoliniL, Llrzrsilr, (llrsmio, Ingsnisur- u, Lauvsssn. Xutrqua- risobsr Xnesigsr Nr. 33 vou Üaolrmsrstsr L Ilral's Xnti- quariat in Lsixeig. gr. 8". 8 8. Ilrs Novsrodsr moutlil/ pari ok tlrs Lnglisd Latalogus ok books kor 1898, giving toll tltlss elassillsä unäsr autlror and sudjsot in ons striot alplradst, veitd partroulars ok tds sies, pries, montlr ok xublioation, and naws ok pudlislrsr ok tlrs boolrs issusd in 6real Lritain anä Irslanä anä tlrs prinoipal boolrs publislrsä in Lmsriea. kublislrsä Dsesmlrsr 1 st. gr. 8°. 24 8. London 1898, 8ampson Lorv, Narston L 6omxan^ Limitsä. L. Ltaaekmann, Larsortimsnt in Lsrxeig. L Naolrtrag eum Lagsrkatalog 1899. 8". 10 8. Freie öffentliche Bibliothek und Lesehalle. — Die freie Bibliothek und die öffentliche Lesehalle, die die -Deutsche Gesellschaft für ethische Kultur- seit 1895 in Berlin unterhält, erfreuen sich einer fortgesetzt wachsenden Benutzung. In den Jahren 1895, 1896, 1897, an den Wochentagen abends 6—10 und an den Sonntagen vormittags '/,10-1 und abends 5—10, wurde die Lesehalle von 49625, 48240, 60249 Personen besucht und verlieh die Bibliothek 21482, 15684, 17170 Bände. Der Rückgang im zweiten Jahre dürste dadurch genügend erklärt sein, daß wegen Raummangels von 1896 ab Schüler vom Besuche ausgeschlossen werden mußten. Bibliothek und Lesehalle werden seit 1. November 1897 an den Wochentagen auch mittags von 12—3 Uhr offen gehalten. Es zeigte sich sofort, daß man damit einem dringenden Be dürfnis entgegenkam. Der Besuch war in den Mittagsstunden gleich von Anfang an sehr stark; noch im November und Dezember 1897 wurde über Mittag die Lesehalle von 5005 Per sonen besucht und verlieh die Bibliothek 1435 Bände. (Diese Zahlen sind in den oben für 1897 angegebenen noch nicht mit enthalten.) In den ersten zehn Monaten des laufenden Jahres 1898 wurden in den Mittags- und Abendstunden zusammen bereits 71888 Besucher gezählt. Der Bibliothekar Herr vr. Böhme weist in einem die Bibliothek und die Lesehalle behandelnden Aussatze (in der Wochenschrift -Ethische Kultur-) darauf hin, daß die Sonntags besucher fast den vierten Teil aller Besucher bilden. Auch von den Bücherentleihungen kommt der vierte Teil auf die Sonntage. Aus einer Mitteilung der Bibliothekarin Fräulein Peiser geht ferner hervor, daß manche Besucher sich in der Woche fast jeden Abend, dann aber meist nicht am Sonntag einfinden, während andere nicht in der Woche, sondern nur am Sonntag und dann meist gleich für mehrere Stunden kommen. Die beiden städtischen Lesehallen und die beiden Volks bibliotheken, denen sie angegliedert sind, bleiben am Sonntag Abend geschloffen. Nach den in der Bibliothek und Lesehalle der-Deutschen Ge sellschaft für ethische Kultur- gemachten Erfahrungen maß leider an genommen werden, daß durch diese Maßregel ein großer Teil der Bevölkerung von der Benutzung der städtischen Lesehallen ausge schlossen wird. Auch der Umstand, daß die städtischen Lesehallen an den Wochentags-Abenden nur von 6—9 Uhr und an den Sonn- tag-Vormittagen nur von 10—12 Uhr, also in der ganzen Woche nur 20 Stunden geöffnet sind (während die der -Deutschen Gesell schaft für ethische Kultur- 50'/, Stunden offen gehalten wird), dürfte »och manchen am Besuch verhindern. (Vorwärts.) Londoner Bücherauktion. — Unter den Londoner Ver steigerungen der letzten Woche verdient die in Sothebys GeschäftS- 1263
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