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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-12-10
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18981210
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189812101
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18981210
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
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^cheinr täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahrespreiL sür Mitglieder des Börsenvereins e i n Exemplar Id^lt, siir Nichtmitgliedcr 20 — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den «njelgen: die dretgespaltcne Petitzeile ober deren Raum SO Pjg., nichtbuchhändlerische Anzeigen Sa Psg.; Mitglieder des Börsen verein» zahlen für eigene Anzeigen I» Pf., ebenso Buchhandlungsgchilsen für Ttellc- gcsuche. Rabatt wird nicht gewühtt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörscuvereinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 286. Leipzig, Sonnabend den 10. Dezember. 1898. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nachstehende Zusammenstellung der vom Börsenvercin der Deutschen Buchhändler geschaffenen Einrichtungen und Hilfsmittel soll diese den Mitgliedern des Börsenvereins in Erinnerung bringen und zur Benutzung empfehlen: I. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in New Aork. Sie wird von den Herren Reinhard Volkmann, Buch händler (11 Lust, 16^' Ltresl), und Goepel L Raegene r, Rechtsanwälte (280 öroaäva?), in New Jork verwaltet. Alle für dieselbe bestimmten Zuschriften und Sendungen sind an die folgende Adresse zu richten: Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag (Usrmau .Look-, ^.rt- avä Allsie-^geuo)') Reinhard Volkmann, 11 Last 16^ strset, New Jork. Die Veröffentlichung der Werke in Deutschland, welche in den Vereinigten Staaten geschützt werden sollen, darf nicht eher geschehen, als bis der Verleger durch die Amtliche Stelle in New Jork von der erfolgten Einsendung der Pflicht- Exemplare nach Washington brieflich oder (auf Wunsch) tele graphisch benachrichtigt ist. Die Kosten der Eintragung betragen pro Werk: für Mitglieder des Börsenvereins. . . Mk. 6.50 für Nichtmitglieder des Börsenvereins. . „ 8.— Für ein auf besonderen Wunsch des Ver legers durch den lüvrmiav ok Uovgress aus zustellendes gestempeltes Certifikat sind zu entrichten „2.25 Die Kosten werden zusammen mit etwaigen besonderen Auslagen von der Geschäftsstelle des Börsenvereins verrechnet und eingezogen. Die Amtliche Stelle hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der deutschen Verleger und insbesondere der Mit glieder des Bürsenvereins bezüglich des 6op^rigbt in den Vereinigten Staaten von Amerika wahrzunehmen. Zu diesem Zwecke übernimmt dieselbe: 1. die Besorgung aller Eintragungen in die in der Biblio thek des Kongresses zu Washington geführte Eintrags rolle und die fortlaufende Kontrollierung derselben in dem von dem Bibliothekar herausgegebenen „Oatalogus ok 1,'itIs-LlitriöS ok lös lübrarikm ok Ooogrsss"; 2. die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Eintragungen; 3. die Gewährung von Rechtsbeistand hinsichtlich aller das amerikanische Urheber- und Verlagsrecht be treffenden Fragen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. April 1894, Börsenblatt ^894 Nr. 87, vom 5. September 1896, Börsenblatt 1896 Nr. 210 und .Das Urheberrechtsgesetz in den Vereinigten Staaten von Amerika" n- unten).) 8ü«sundsechzigster Jahrgang. 2. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in London. Die Verwaltung derselben wird gegenwärtig infolge Rücktritts des bisherigen Vertreters durch die Firma Breit kopf L Härtel, 54 krssl Llarldoroujch Ltrset, Uonckon IV., bis auf weiteres besorgt. Alle für die Amtliche Stelle be stimmten Zuschriften und Sendungen sind an genannte Firma zu richten. Sie vermittelt die zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Kunst in Großbritannien erforder liche Anmeldung bei der Ober-Zollverwaltung in London und bietet die durch das englische Zollgesetz und durch die Bekannt machung der Ober-Zollverwaltung vom 16. März 1888 ge währten Vergünstigungen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 15. Mai 1893, Börsenblatt 1893 Nr. 111.) 3. Eintragungen in die Eintragsrolle und Auskunftsstelle für Urheber- und Verlagsrecht in Leipzig. 1. Die Anmeldungen zur Eintragung in die beim Rat der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle, sowie die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Ein tragungen werden von der Geschäftsstelle des Börsenvereins (G. Thomälen) in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, besorgt. 2. Die Gewährung von Rechtsauskunft in allen das Ur heber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen hat nach einem mit dem Börsenverein getroffenen Abkommen Herr Rechtsanwalt Lr. Paul Schmidt in Dresden- Blasewitz (Oststrabe 9) übernommen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. Juni 1896, Börsenblatt 1896 Nr. 133 und vom 15. Januar 1898, Börsenblatt 1898, Nr. 14.) 4. Buchhändlerische Verkehrsordnung. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 8. Mai 1898; in Kraft ge treten am 1. Juli 1898. Die buchhändlerische Verkehrsordnung regelt den ge schäftlichen Verkehr der deutschen sowie der mit diesen ver kehrenden ausländischen Buchhändler untereinander. Sie stellt für die darin geregelten Rechtsverhältnisse die allgemein im 1260
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