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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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88, 17. April 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 3977 ermessen zu können, allein ich muß gestehen, daß ich von keinem der zahlreichen Gemälde dieser selben Künstler, die ich zu sehen Gelegenheit hatte, mich eines liefern, vollkommenern Kunstgenusses erinnern kann als angesichts dieser mir vorliegenden Drucke nach Hans Bartels und Thomas Riß. Das Verfahren, von den Erfindern, dem Kaiserlichen Rat Karl Angerer und dessen Sohn Alexander C. Angerer, -Autogravüre- genannt, beruht auf einer Vereinigung von Dreifarben-Steindruck und Heliogravüre. Cs besteht, kurz erklärt, in folgendem: Vom Original werden vier Aufnahmen gemacht, nämlich die für Gelb, Rot und Blau bestimmten und eine orthochromatische für das Gesamtbild; in letzterer erscheinen alle Farben nach ihrem Tonwert in verschiedenen Nuancen von Grau und Schwarz, sie dient später für den Tiefdruck. Während der Aufnahme wird das Gemälde in gleicher Weise dem Licht gegenübergestellt, wie es vermutlich während des Malens im Atelier des Künstlers aufgestellt war. So kommt die Malweise am getreusten zur Wiedergabe auf dem Negativ und später in der Heliogravüre. Von den Dreifarbendruck-Negativen stellt man verschieden stark kopierte Diapositive her, die zur Erzeugung verschieden graduierter Diapositive benutzt werden. So erhält man von jeder Farbe verschieden nuancierte Teilbildcr, die man dann über einander druckt. Da man vom Stein wie auch im Buchdruck keine geschlossenen Halbtöne zu drucken imstande ist, so ist eine Zerlegung in Stiche oder Punkte, also die Anwendung des Autotypie-Verfahrens erforderlich. Zum Zerlegen werden die aus ganz kurzen unterbrochenen Linien bestehenden Patent-Raster der Firma C. Angerer L Göschl in Verbindung mit Wheelers Mezzo- graph-Glaskornraster in der Art verwendet, daß die Exposition so ziemlich zu gleichen Teilen mit beiden Rastern ausgeführt wird. Die auf diese Weise druckfähig zerlegten Halbton-Negative werden nun auf einen völlig plan-geschliffenen Stein, der mit lichtempfindlicher Substanz überzogen wurde, kopiert und des weitern in bekannter Weise hochgeätzt. Bezüglich des Druckmaterials hat man die Wahl zwischen Stein, Aluminium und Zink. Ist der farbige Druck beendet, so schreitet man zum Tief druck, der mit in Stahl oder Kupfer geätzter Platte ausgeführt wird. Hierbei bringt man, abweichend vom sonstigen Kupferdruck, die Farbe mittels stumpfer Borstenpinsel in die Platte und er reicht mit diesem Druck sowohl die verbesserte Hervorhebung einzelner Töne, Nuancen, bezw. Tiefen, als auch das Heraus bringen der die Maltechnik kennzeichnenden Merkmale. Das Verfahren ist, wie aus vorstehendem ersichtlich, kein ganz einfaches, und der Drucker wird ohne ziemlich hochgradig aus gebildeten Farben- und Kunstsinn, ohne Geschicklichkeit und Routine kaum je etwas Vollkommenes erzielen; allein es handelt sich ja hier auch um Kunstdrucke, die einen Ersatz für Gemälde bieten sollen, um ein Reproduktionsverfahren, das geeignet sein dürfte, sogar die höchsten Leistungen der malenden Kunst in Vollendung wiederzugeben. Für die Buch-Illustration und den Schnellpreffendruck ist die Autogravüre nicht bestimmt. Paul Hennig. Kleine Mitteilungen. Reichsgerichtsentscheidu«g. Der geladene Sachverstän dige muß vernommen werden. — Wegen Verbreitung un züchtiger Schriften ist am 29. August v. I. vom Landgericht I in Berlin der Buchhändler Hugo Schildberger zu Strafe verurteilt worden, weil er sechs Novellen -Ungewöhnliche Liebesgeschtchten- von Friedrich August Adolf feilgehalten hat. Es hatte in dieser Sache bereits am 27. August Termin angestanden. In dieser hatte der Angeklagte als Sachverständigen den Schriftsteller eanä. wsä. Bab mitgebracht. Die Sache wurde auf den 29. August vertagt, und der Vorsitzende lud mündlich den Angeklagten wie den Sachverständigen zu diesem Termin. Am 29. August aber lehnte das Gericht die Vernehmung des Sachverständigen mit der Begründung ab, cs halte sich selbst für genügend sachverständig, um die Sache richtig beurteilen zu können. — In seiner Revision rügte der Angeklagte die Nicht-Vernehmung seines Sachverstän digen. Der Reichsanwalt erklärte die Beschwerde für be gründet. Dadurch, daß der Sachverständige vom Vorsitzenden ausdrücklich zu der neuen Verhandlung geladen worden sei, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. sei er zu einem herbeigeschafften Beweismittel geworden, und hätte unter allen Umständen vernommen werden müssen. Das Gericht habe gar nicht zu prüfen gehabt, ob die Vernehmung notwendig wäre oder nicht. Ein Verstoß gegen das Gesetz liege also vor, und es sei auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß das Urteil darauf beruhe, da die Vernehmung des Sachverstän digen den Sachverhalt vielleicht in einem andern Licht hätte er scheinen lassen. — Das Reichsgericht schloß sich diesen Darlegungen an, hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Land gericht zurück. (-Geistiges Eigentum-, Zeitschrift für Schriftsteller und Journa listen (Hrsg, i Fred Hood, Charlottenburgj Nr. 14 v. 15. April 1907.) In Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnis vom 8. April 1907, Pr. XXUI 38/7, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des Druckwerks: -Ludwig der Zweite-, Tragödie in fünf Aufzügen von Ferdinand Bonn zur Gänze das Verbrechen nach H 64 St.-G. begründe, und es wird nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwalt schaft verfügte Beschlagnahme nach Z 489 St.-P.-O. bestätigt und nach tz 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exem plare erkannt. Wien, am 8. April 1907. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung.) Privaibeamten-Verstcherung. (Vgl. Nr. 83 d. Bl.) — In einer öffentlichen Versammlung von Buchhandlungsgehilfen im großen Saale des -Neuen Clubhauses«, Kommandantenstraße 72, in Berlin wird am Donnerstag den 18. d. M., abends 9 Uhr, der Reichstagsabgeordnete Herr Or. Heinz Potthoff über die Versicherung der Privatangestellten sprechen. (Red.) Falsches Geld. — In den letzten Tagen sind in Wien mehrere 50-Kronen-Noten vereinnahmt worden, die sich bei nachträglicher Prüfung als Falsifikate herausstellten. Die falschen 50-Kronen-Noten sind mittelst Plattendrucks hergestellt. Die Serien- und Nummernbezetchnung ist mit roter Farbe auf gedruckt; sie unterscheidet sich von der Bezeichnung auf den echten Noten durch auffallende Größe. Die allgemeine Erscheinung der falschen Noten ist verschwommen, doch sind die Falsifikate bei flüchtiger Betrachtung zur Täuschung wohl geeignet. (Wiener Ztg.) Post. — In Tsevie (Togo) ist eine Postagentur mit Tele graphenbetrieb eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen erstreckt. Die Worttaxe für Telegramme nach Tsevie ist dieselbe wie für die übrigen Anstalten des Schutzgebiets. In Agome-Klossu, Agome-Sewa, Awewe und Tokpli in Togo sind am 5. April Reichs-Telegraphenanstalten für den inter nationalen Verkehr eröffnet worden. Die Orte liegen sämtlich am Monufluß und sind mit Anecho durch eine gemeinsame Linie verbunden. Die Worttaxe ist dieselbe wie im Verkehr mit Lome. (Red.) Amerikanisches ZeitungSwese«. — George W. Ochs, der Herausgeber des kbilaäslpüis, kublic UsclAsr, veröffentlicht in den Annalen der »Xwsrioau Xvaäsw)- ok kolitioal and Looial Loisoos- einen Essay über den amerikanischen Journalismus als Beruf. Nach der -Frankfurter Zeitung» teilt der -Zeitungsverlag» daraus einiges mit: (Red.) Cs gibt in der Union ungefähr 25000 Zeitungen, wovon 2500 täglich erscheinen. Das in ihnen investierte Kapital ist enorm, da die Jahresausgaben eines großen hauptstädtischen Blattes den Betrag von 1 Million Dollars übersteigen; manche Zeitungen geben auch 10 000 Dollars täglich oder 4 Millionen Dollars jährlich aus; bei zweien oder dreien steigt der Jahres etat sogar auf 6 Millionen Dollars. Nach dem Zensus von 1900 waren 107000 Personen im direkten Zeitungsdienst, während etwa 1 Million Menschen direkt oder indirekt von der Zettungsindustrie leben. Die Einnahmen der Herausgeber werden für das Jahr 1900 mit 175 Millionen Dollars angegeben, wovon 95 Millionen auf die Inserate und 80 Millionen auf den Zeitungsverkauf entfallen. Das Jnseratengeschäft ist also auch für Amerika für die Zeitungen 520
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