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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1923
- Strukturtyp
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- 1923-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1923
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- Deutsch
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vor unbedeutend, denn es wird nur das Notwendigste gekauft, was sür de» lausenden Betrieb gerade gebraucht wird. — Die Meldungen für Antimon lauten ans China weiter fest, eine Zeitlang waren Offerte» für Abladnngsware überhaupt nicht zu haben. Tie Preise stellten sich wie folgt: Blei L 30.—.—/32.—.—, Zinn L 220. .-/ 222.-.—, Antimon L 42.—.—/43.—.—. Neue Wertgrcnzcn für Wertsendungen. — Mit sofortiger Wirkung werden die Wertgrenze» für Verschluß und Behandlnng der Wert sendungen wie folgt geändert: n) für unversiegelte Wertpakete 5 Billionen Mark: b) sür die nach Stückzahl zu behandelnden Wertbriefe und ver siegelten Wertpakete seinschl. der Wertbeutelstücke) sowie für die Zulassung des Blei- und StahlblechsiegelversnilusscS bei versiegelten Wertpaketen 50 Billionen Mark; e> sür anmeldepflichtige Wertsendungen 1000 Billionen Mart. Der Bezugspreis sür Zeitschriften im Postzcitungsvcrtricb wird für Dezember nicht mehr nach Grundzahl mal Schlüsselzahl errechnet, sondern in Gold i» a r k festgesetzt. Der Verleger kann, falls er nicht die bisherigen Grundzahlen als Gvldmarkpreise beibehült, neue Be zugspreise in Goldmark fcstsctzcn und bei der Vcrlagspostaustalt an melden. Da die Verhandlungen über die neue Berechnungsart e r st i n den letzte» Tage» abgeschlossen sind, ist eine Änderung der Grundzahlen für den Monat Dezember nicht mehr möglich: als Gold markpreis gilt also die bisherige Grundzahl. Den Verlegern ist am 19. November ein Vorschuß, und zwar nach dem Umrechnungskurs sür Neichssteuern nach dem Stande vom 19. November gezahlt worden: endgültige Abrechnung erfolgt am 1. Dezember zum Umrechnungskurs vom 25. November. Läßt sich bei größeren Berlagspostanstalten am 1. Dezember die Hohe des Rest betrags noch nicht genau übersehen, so ist an diesem Tage eine weitere, der Forderung des Verlegers möglichst gerecht werdende Abschlags zahlung zu leisten und der Restbetrag in den nächstfolgenden Tagen mit größter Beschleunigung zu begleichen. Das neue Verfahren vermindert wesentlich die Nachteile, die dem Verleger aus der Berechnungsart nach Grundzahl mal Schlüsselzahl infolge der Geldentwertung entstanden sind, und macht vielleicht Nach- sorderuugen im Laufe des Bezugsmvnats entbehrlich. Wegen der Behandlung von Bestellungen sür Dezember, die » a ch dem 25. November ansgegebcn werden, und wegen der Art der Ver rechnung der Bezugsgelder werden noch Bestimmungen getroffen. Nachcrhcbung von Zeitungsbezugsgelder». Das »Nachrichten blatt« des Reichspostministcrs vom 15. November schreibt: Die Verleger klagen darüber, daß infolge der verhältnismäßig großen Zeitspanne, die zwischen der Festsetzung der cinzuziehcnden Be träge und dem Eingang der eingezogcuen Beträge liegt, diese bei der schnell fortschreitenden Markentwcrtnng in der Regel bei weitem nicht mehr die Werte darstellcn, mit denen sie bei Festsetzung der nachzn- erhebcnden Beträge gerechnet hätten und die sie zur Anfrechterhaltung ihrer Betriebe benötigen. Zur Einschränkung dieser Wertvermindc- rung soll den Verlegern gestattet werden, die einzuziehendcn Beträge in den Nacherhebungskarten von jetzt an in Gold m a r k auzugebcn. Die Beträge sind von den Absatz-Postanstalten oder von de» eiu- ziehcnden Beamten nach dem am Tage der Einziehu n g geltenden Goldumrechnungssatz für Reichssteuern in Papiermark umzurechnen und den Verlegern ebenfalls in Papiermark durch Zahlkarte oder Post anweisung zu übersenden. Die Abwicklung der Beträge ist tunlich st zu beschleunige n. Wo eine tägliche Abscndung nicht durchsühr- bar ist, ist dafür zu sorgen, daß sic in Abständen von höchstens drei Tagen vorgenvmmcn wird. Ans dem Abschnitt der Zahlkarte, mit der der Restbetrag sür eine» Verleger abgcsührt wird, ist der cin- gczogene Gesamtbetrag sowie die Zahl der eingelöstcn nnd die Zahl der nichteingelösten Karten zu vermerke». Besonderer Tchaltcrschluß sür die Annahme von gewöhnlichen und telegraphischen Postanweisungen und Zählkarten in Leipzig. Von der Qbcrpvstdirektion in Leipzig wird uns geschrieben: Die durch die außergewöhnlich rasch fortschreitende Geldentwertung er zeugte ungeheure Erregung und Unruhe auf dem Waren- nnd Kapital markt hat den Gcldvcrkehr bei den Postanstalten in bisher nicht ge kannter Weise gesteigert, sodaß die ordnungsmäßige Abwicklung der Dienstgeschäste an den Schalter- und Kassenstcllcu ernstlich gefährdet, teilweise sogar unmöglich ist. Außerdem hat der Rückfluß gewaltiger Menge» der verschiedenartigsten Gcldschcinsorte» in die Postkasse», namentlich in de» Abendstunden, geradezu unerträgliche Zustände ge zeitigt. Um die auch vom Standpunkt der Bevölkerung dringend nötige Sicherheit der Kassensührung zu ermöglichen, ist die Ober- pvstdirektion genötigt gewesen, den Schalterschluß für die Annahme von gewöhnlichen und telegraphischen Postanweisungen nnd Zahlkarten bei den Postanstaltcn in Leipzig und den einverlcibten Vororten vor übergehend aus 4 Uhr nachmittags sestzusetzcn. Soweit bei den Postämtern Schalter noch zur Verfügung stehen, soll durch ihre Be setzung tunlichst dafür gesorgt werden, daß bis zum angegebene» Zeitpunkt der EiuzahlungSverkehr im allgemeinen beendigt ist. Bei der Einliefcrnng nach der Schlußzeit werden sämtliche Ge bühren sür gewöhnliche und telegraphische Aufträge des Geldverkehrs verfünffacht. Sobald die Schwierigkeiten behoben sind, wird die Maßnahme «nieder ausgchvben werden. Der Steuerabzug vom Arbeitslohn. Die Ermüßignngssütze beim Steuerabzüge bleiben vom 18. November an gegenüber der Vorwoche unverändert, sind also weiterhin gegenüber den Sätze,« der zweiten Septcmberhälfte zu verdreihnnderttansendfachen. Die Er mäßigungen der Steuerabzüge betragen hiernach wöchentlich für den Steuerpflichtigen und seine zur Haushaltung zählende Ehefrau je 51 849 Millionen Mark, für jedes minderjährige Kind oder jeden mittellosen Angehörigen, sofern der letztere aus dem Steuerbuch des Arbeituehmers vom Finanzamt vermerkt ist, 345 690 Millionen Mart und sür Werbungskostcn 432 Milliarden Mark. Die einzubehaltenden Lohnsteucrabzüge sind ans volle Milliarden nach unten abzurnnden. Niederländische Zilvcrbons. Die Niederländische Handels kammer sür Deutschland teilt mit: Es kursiere» in Deutschland vielfach Gerüchte über die Einziehung der Niederländischen Zilvcrbons zu sl. 1. und sl. 2.59. Die Kammer teilt mit, daß aus einer ihr vom Finanzministerium zngegangcncu Mitteilung hcrvvrgeht, daß vorläufig noch kein Datum für die Einziehung der Zilvcrbons von sl. 1. und sl. 2.59, die zurzeit in den Niederlande» zirkuliere», bestimmt ist. Die Gerüchte beruhen also auf einen« Frrtum und be ziehen sich wahrscheinlich auf die längst eingezogene» Zilvcrbons älterer Ausgaben. * Die nächste Tcrtnummcr des Börsenblattes ist für Dienstag, den 27. November, in Aussicht genommen. PersonalliaAlMen. Erwerbung des Doktorgrades. Der Fuhabcr der Universitäts- buchhandlung BlaLck L Bergmann in Frankfurt am Main, Herr Elias Bergmann, hat mit seiner Arbeit »Tie Entwicklung nnd Grundsätze der Frankfurter Blinden-Fürsorge« bei der Wirtschasts- uuö Svzialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt zum Doktor der Staatsivissenschasten promoviert. Gestorben: an« 21. November nach kurzem, schwerem Leiden im 66. Lebens jahre Herr Alwin Becker, Mitinhaber der Firma Hesse K Becker Verlag in Leipzig. Der Verstorbene war in erster Linie Buchdrucker und hatte sich mit dem bekannten Verlagsbuchhändler Mar Hesse zu der auch druck technisch bedeutenden Buchdrucksirma Hesse L Becker vereinigt. Nach den« Tode Hesses wurde Becker auch Mitinhaber der Firma Hesse k Becker Verlag, die sich mit der Herausgabe von Klassiker-Ausgaben, Romane» der Weltliteratur und Gcschenkwerken beschäftigt, an deren Herstellung der Verstorbene lebhafte» Anteil genommen hat. SvreWal. lOhne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Buchhändler-Schlüsselzahl und Goldmark. (Eine Ergänzung zu dem Lprcchsaalartikel »Allzu scharf macht schartig in Nr. 2l>8 d. Bbl.) ^ Wenn man sich die praktischen Folgen der neuen Lieferungsbedin gungen der meisten Verleger vergegenwärtigt, muß man zu dem Er gebnis kvinnien, daß die Buchhändler-Schlüsselzahl eigentlich nur »och für das Publikum maßgebend ist, das vom Sortimenter den Verkauf zur Schlüsselzahl des Zahluugstages verlangt, während der Sortimenter unter ltmständen für ein Buch das Vielfache des ver einnahmten Betrags zahlen muß, auch «venu er den Betrag noch am gleichen Tage abschickt, den» der Sortimenter allein soll jetzt den
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