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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1923
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- 1923-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1923
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- Deutsch
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Hinsichtlich eingehender Papiermarkbeträge müssen die Kom missionäre mit Rücksicht auf das mit -der Verpflichtung zur wert beständigen Weitergabe verbundene Risiko den Vorbehalt machen, solche Papiermarkbeträge zu limitieren, oder gegebenenfalls in Pa piermark zurückzuzahlen, sofern Vorauszahlungen über den ungefähren bisherigen Wochenbedarf des Kommittenten hinaus gehen. Papiermarkbeträge, die zum Ausgleich bereits fäl liger Forderungen überwiesen werden, werden hingegen in voller Höhe zur wertbeständig«: Gutschrift entgegengenommen. 2. Alle ausgehenden Zahlungen oder Vorauszah lungen für erst später entstehende Guthaben werden vom Kom missionär dem Kommittenten, falls sie vor 12 Uhr mittags über wiesen werden, zum Berliner Mittelkurs des Vortages, sonst zu dem des Zahlungsausgangstages, Dollarschätze, Goldanleihe, Renten mark und ähnliche auf Goldmark lautende Zahlungsmittel jedoch mindestens zum Nominalwert in Goldmark (1 Goldmark --- Dollar) belastet. Soweit wertbeständige Zahlungsmittel zur Verfügung stehen, werden die Kommissionäre bestrebt sein, ihren Verleger-Kommit tenten in diesen zu zahlen, damit auch auf dem Wege der Zahlung von ihnen bis in die Hände des Empfängers das Papiermarkkurs- Risiko ausgeschaltet wird. Im eigenen Interesse wird den Ver leger-Kommittenten empfohlen, ihr beim Kommissionär bestehendes Guthaben möglichst zur Bezahlung ihrer Lieferanten zu verwenden, damit jede durch mehrmaligen Geldlauf vermehrte Geldverwässe- rung vermieden wird, was z. B. bei der Bezahlung von Lieferanten am Leipziger Platz besonders gut vermieden werden kann. ii. Risiko der wertbeständigen Geldanlage für die Kommissionäre. Aus dem unter I Gesagten erhellt, daß die Kommissionäre ein sehr bedeutendes Risiko eingehen, wenn sie die sofortige wertbestän dige Anlage der bei ihnen auch in Papiermark eingehenden Zah lungsmittel in Goldmark übernehmen. Eine ähnliche wie die von den Kommissionären getroffene Einrichtung zur wertbeständigen Anlage verfügbarer Gelder gibt es bisher im Bankwesen nicht, und nach den uns gewordenen Informationen kann sie vorläufig auch noch nicht geschaffen werden. Daher können die Kommissionäre eine Verpflichtung zur wertbeständigen Anlage von Papiermark auch nur in dem Umfange übernehmen, als ihnen die Anlage in Devisen, Dollarschätzen, Goldanleihe, Rentenmark oder in ähnlicher wert beständiger Weise möglich sein wird, woraus sich der unter I ge machte Vorbehalt begründet. Sie hoffen jedoch, daß sich das Risiko infolge der erfahrungsgemäßen Eigenart des gleichmäßigen Ein- und AuSströmens von Geldern im Verkehr über Leipzig bei vorsichtiger Handhabung tragbar gestalten kann, müssen sich aber dennoch, wie unter l erwähnt, Vorbehalten, Sortimenter-Kommit tenten, die ein zu^ großes Guthaben zu unterhalten wünschen, die weitere Annahme von Papiermark abzuschlagen, oder Verleger- Kommittenten, für die sich ein zü großes Guthaben ansammelt, dies auch ohne Zahlungsauftrag zu überweisen. Sie behalten sich weiterhin vor, an Verleger Vorauszahlungen zwecks Gut schrift in Goldmark für aus dem Zahlungsverkehr zu erwartende Eingänge zu leisten. Wie ebenfalls aus Punkt l hervorgeht, können die Kommis sionäre die wertbeständigen Zahlungsmittel wie Dollarschätzc, Goldanleihe, Rentenmark usw. im Eingang nur höchstens zum Nominalwert gutschreiben, während sie im Ausgang diese mindestens zum Nominalwert belasten müssen. Diese Einschränkung muß jedem einleuchten, der bedenkt, daß die Kommissionäre die Papiermarkgeldbeträge haupt sächlich nur iu diesen wertbeständigen Zahlungsmitteln anlegen können, da eine Anlage in Devisen bei der bestehenden Devisenknappheit nur sehr beschränkt möglich ist und eine Anlage in Warenbeständen sich von selbst verbietet, da die Kapitalien eines Zahlungsverkehrs täglich flüssig, also nicht in schwer flüssigen Warenbeständen angelegt werden müssen. Da das allseitige Bestreben und die allgemeine Hoffnung besteht, daß diese deutschen wertbeständigen Zahlungsmittel auch wirklich wert beständig bleiben, also stets in dem gleichen Verhältnis zur fiktiven Goldmark Dollar) stehen bleiben, bedeutet diese vorsorglich von den Kommissionären getroffene Einschränkung praktisch hoffent lich für keinen Teil eine Benachteiligung. m. Barpakete und Barfakturen. Alle Barpakete und Barsakturen können von den Kommis sionären nur noch dann angenommen und in das Leipziger Clearing gegeben werden, wenn sie auf Gold mark (1 Goldmark -- Dollar) lauten. Auf Papiermark, auf Grundzahlen oder auf eine andere Goldmark bzw. Rentenmark lautendd Fakturen müssen ausnahmslos zurückgewiesen werden, da sich der Verlag in seiner Mehrheit zurzeit auf die Goldmarkberechnung eingestellt hat. Verleger, die noch nicht zur Fakturierung in reiner Goldmark übergegangen sind, sondern ihre Fakturenbeträge, bzw. Nachnah men noch in Grundzahlen oder in Papiermark ausdrücken, müssen im Kopf der Barfaktur einsetzen: Nachnahme Goldmark . . Die Berechnung des Goldmarkbetrages erhält man zweck mäßig durch nachstehendes Schema: Grundzahlbetrag: Schlüsselzahl: Papiermarkbetrag: Berliner Mittelkurs der Goldmark vom 1 Papier-M., woraus sich obiger Gold mark betrag ergibt. Insoweit die Kommissionäre selbst die Auslieferung für ihre Verleger-Kommittenten besorgen und diese noch nicht zur Gold mark-Fakturierung übergegangen fein sollten, müssen die Kommis sionäre in gleicher Weise alle diese Barfakturen auf Goldmark, und zwar unter Anwendung des Berliner Mittelkurses des Vortages der Auslieferung, projizieren. Da die Abteilung Buchhandel der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt bei der Paketaustauschstelle nicht auf einen Gold- markzahlungsverkehr eingerichtet ist, ergibt sich, daß die zukünftig auf Goldmark lautenden Barsachen im Leipziger Verkehr sowohl seitens der ausliefernden Kommissionäre, als auch seitens der Leipziger Verleger nicht mehr als Bar fachen über die Paketaustauschstelle befördert und dort durch die Bank gutgeschrie ben, bzw. belastet werden können. Zwischen dem Verein der Buchhändler zu Leipzig und dem Verein Leipziger Kommissionäre haben bereits eingehende Ver handlungen stattgefunden, die eine Umstellung des bisherigen Ver kehrs durch die Paketaustauschstelle und die Abteilung Buchhandel der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt bezweckten, da die Ein schaltung dieser beiden Einrichtungen in der bisherigen Form unter den heutigen Verhältnissen zu kostspielig ist. Gleichzeitig mit Ein führung des wertbeständigen Verkehrs Wer Leipzig wird folgende Regelung des Verkehrs am Leipziger Platz vorge schlagen: 1. Die Kommissionäre verpflichten sich, bei sämtlichen im Buch händlerviertel wohnenden Verlegern die Pakete mehrmals wöchentlich abzuholen, wobei es ihnen frei steht, einen ge meinsamen Abholedienst mehrerer Kommissionäre einzu richten. 2. Die Leipziger Verleger verpflichten sich, die Beischlüsse für jeden Kommissionär gebündelt bereit zu halten und jedem Bündel Barsachen (Barpakete und Barfakturen) einen Be gleitzettel in Goldmark beizufügen. 3. Am übernächsten auf die Abholung folgenden Tage über mittelt der Abholedienst dem Leipziger Verleger Bezahlung abzüglich Risikoprämie (vgl. Pt. VI) und Remittenden, gleichfalls unter Beifügung eines Begleitzettels. Hierdurch wird der Leipziger Platz-Gebrauch, Remittenden der laufen den Woche in Ausnahmefällen bis Sonnabend zurückzu geben, nicht berührt.
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