Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1927
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19270702
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192707026
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19270702
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1927
- Monat1927-07
- Tag1927-07-02
- Monat1927-07
- Jahr1927
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 152, 2, Juli 1927, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. von Nachschlagewerken zur Benutzung an Ort und Stelle ausgestellt. Ungefähr 10 000 Bände stehen dauernd in sogenannte» Hanöblichereieii in den Dicnstzimmern der Beamten, von wo sie bei anderweitiger Jnansprnchnahinle abgcholt werden. Statistisch sind von dieser Be nutzung fiir Amtszwecke nur die Bände zu erfassen, die gegtzn aus gestellte Quittungen entnommen werden: das sind monatlich rund 5000. Dazu kommt die Vorlage neuer Zeitschriftenhefte im Umlauf: von den im Amte gehaltenen 1100 Zeitschriften lausen 800 bei den Beamten ans den Dienstzimmcrn um, wobei jeder am Priisungsgeschäst Beteiligte selbst die Zeitschriften bestimmt, die ihm regelmäßig vor gelegt werden. Dienstlich benötigte Werke, die in der Amtsbibliothck nicht vorhanden sind, werden durch Vermittlung der Bibliothek von anderen Bibliotheken besorgt. Neben dieser Benutzung durch Angehörige des Amts steht die Bibliothek während der amtlichen Dienststnndcn und seit April 1925 außerdem in den Abendstunden von 6—9 Uhr auch der öffent liche n B c n n tzung offen: allerdings nur im Lescsaal, nicht durch Entleihung. Während in früheren Jahren die Benutzung der bestellten Blichcr in der Anslegchalle stattfand, zn der jedermann freien Zutritt hat, steht seit dem Jahre 1910 dafür ein eigener Lescsaal mit 36 Sitz plätzen zur Verfügung, der mit einer Handbibliothek und einem laufend gehaltenen Gesamt-Katalog ansgestattet ist. Die verlangten Werke werden jedem Erwachsenen auf schriftliche Bestellung in kürzester Zeit bercitgestellt. Ausgelichene oder im Geschäftsgang bei Akten befind liche Werke (dauernd rund 25 000 Bände) werden herbeigeschafst, wenn sie bestellt werden, sodaß nur ausnahmsweise ein verlangtes Werk nicht zugänglich gemacht werden kann. Wie stark diese Einrichtung benutzt wird, zeigen folgende Zahlen der im Lescsaal ans Bestellung bereitgestelltcn Bände: 1911: 52 046 19-18: b02 236 1923: 120 495 1913: 59 356 1920: 85 649 1924: 137 740 1916: 32 719 1921: 115 849 1925: 179 674 1918: 71 827 1922: 123 543 Der Bibliothek ist ungegliedert das Archiv der dem Ncichs- patentamt überlassenen, von deutschen Einzelstaaten und Städten vor dem Erlaß des deutscheu Patent- und Warenzeichengesetzes geführten einschlägigen Akten. Es enthält Patentanmeldungen, Gutachten und Warenzeicheurollcn. Den Hauptbestandteil machen die Akten der Preußischen Gewerbe-Deputation ans, die dem Patentamt vom Preußi schen Ministerium für Handel und Gewerbe überlassen worden sind. Es sind die in den Jahren 1815 bis 1877 im Königreich Preußen ein- gercichten Patentgesuche mit den zugehörigen Zeichnungen und die zu diesen Gesuchen von den sachverständigen Mitgliedern der Gewcrbe- deputation abgegebenen Gutachten. Dieser für die Geschichte der Tech nik des 19. Jahrhunderts sehr bedeutsame Schatz ist um so wertvoller, als die meisten zum Patent angemeldcten Erfindungen von den Er findern eigenhändig beschrieben und gezeichnet sind. Die wertvollsten Stücke daraus, sieben Patentgesuchc von Borsig, Siemens, Krupp, Otto und Langen, hat das Ncichspatentamt im Jahre 1925 als Festgabe fiir das Deutsche Museum iu München zur Einweihung seines Baues unter dem Titel »Verklungene M e i st e r p a t e n t e« in far bigem Faksimiledruck in Earl Heymanns Verlag veröffentlicht. Unter den Beamten der Bibliothek steht an der Spitze immer ein akademisch vorgebildcter und promovierter Bibliothekar, während die übrigen dem Büro-, Kanzlei- und Amtsgehilsendienst des Amts entstam men. Buchbinder und Hilfsboten in wechselnder Zahl leisten Hilfe. Daneben arbeiten seit 1914 zu ihrer Ausbildung Praktikantinnen, die der Bibliothek vom preußischen Beirat fiir Bibliothekswesen über wiesen werden. Zurzeit sind beschäftigt: 1 Bibliothekar, 8 Büro beamte, 7 Amtsgehilsen, 2 Buchbinder, 2 Boten und 3 Praktikantinnen, insgesamt 23 Personen, gegenüber 32 im Jahre 1913. Amtliche M i t t e i.l u n g c n über die Bibliothek erschienen im Deutschen Neichsanzeiger Nummer 87 vom 13. April 1891 unter der Überschrift: »Die Büchcrsammlung des Kaiserlichen Patentamts« und im Ergänznngsband 1901 znm Blatt fiir Patent-, Muster- und Zcichen- wcsen. Berlin 1902, auf Seite 306—307. Im Jahre 1898 wurden ge druckt: »Bestimmungen über die Verwaltung und Benutzung der Bücherei des Kaiserlichen Patentamts«. Bericht über die Besprechung der buchhänd lerischen Bildungsfragen in Tautenburg (Thüringen). Diejenigen jungen Buchhändler, die sich in den vergangenen Jahren durch Einrichtung von Freizeiten und örtlichen Arbeitsgemeinschaften um neue Mittel der Berufsbildung bemühten und die unter dem Namen »Jnngbuchhandcl« etwas wie eine eigene Gruppe innerhalb des Gesamtbnchhandcls darstellen, hatten am Sonntag, dem 26. Juni, in Tautenburg (Thüringen) eine Znsammenkunst, auf der die Aus- 808 bildungs- und Fortbildnngsfragen, wie sie sich heute für den deut schen Buchhandel (für Lehrling, Gehilfen, Chef und Organisation) bieten, besprochen wurden. Es waren 40 Teilnehmer anwesend, größten teils junge Gehilfen, die aus allen Teilen des Reiches kamen, zum anderen Teil Chefs und Gäste von der Buchhändler-Lehranstalt Leipzig, von der Volksbüchereibewegung und von Gewcrkschaftsseite. Diese verschiedenartige Zusammensetzung spricht es schon aus, wohin der Jungbuchhandel steuert: er will nicht als Jdealistcncliquc abseits stehen, sondern sich in Zusammenarbeit mit dem Gesamtbuch handel für einen planmäßigen Bildungsgang, der die Lehrlingsaus bildung wie die Fortbildung des Gehilfen umfaßt, einsetzen. Die Freizeiten (Sommerakademien) sind fiir die Teilnehmer von vorn herein alles andere als ein Selbstzweck gewesen, auch ist es nicht so, daß sie nur für einen bestimmten Buchhändlerttzp gelten und andere stillschweigend davon ausgeschlossen sind, sondern sie sind eingerichtet für alle Buchhändler, die i n ihrer Praxis Bildnngsmängel entdeckten und für ihre Praxis nach Abhilfe suchten. Daß dabei Chefs und Angestellte nicht grundsätzlich getrennt werden, liegt von vornherein in der Natur der Freizeiten. Der größte Teil des Buchhandels hat sich bisher nicht ernstlicher mit ihnen befaßt und ließ die Veranstalter mehr oder weniger experimentieren. Das Experiment ist, wie außer Frage steht, geglückt und die Freizeitbewegnng in ein neues Stadium ge treten. In vier Jahren ist klar geworden, daß es für den Gehilfen um mehr geht als den einmaligen Besuch eines zweiwöchigen Ergänzungs- kurses, daß vielmehr die Freizeit der Teil eines ein heitlichen Bildungsganges sein muß, der bei der Lehr lingsausbildung ansängt, mindestens fünf Gehilfenjahre nmsaßt — denn meistens kann ja in einer Lehre nicht mehr als die buchhändlc- rische Technik erlernt werden - und bis an die selbständige Tätigkeit (des Gehilfen oder jungen Chefs) heranreicht. Das ist eine Auf gabe des buchhän die rischen Standes in seiner Ge samtheit, nicht die einer einzelnen Gruppe. Deshalb tritt die Tautenburger Tagung mit der Forderung auf, die bisherigen Erfah rungen für den Gesamtbnchhandel auszuwerten und an sie bei der Aufstellung eines Bildnngsplanes, wie er durch das bevorstehende Noichsberufsgesetz gefordert werden wird, anzuknüpfen. In Tautenburg referierten Theodor Marcus -Breslau über die »gegenwärtige Btldungssragc im deutschen Buchhandel , E. Fuege - Augsburg über den von ihm ansgearbeitcten Bildungsplan, der eine der möglichen Lösungen darstellt, und vr. W. Koch-Leipzig von der Zentralstelle fiir volkstümliches Büchereiwesen über »Bildungöfragen im Volksbildnerberuf«. Theodor Marcus benannte »Jungbuchhändler« diejenige Buchhändlergeneration, deren Ausbildung durch den Krieg unter brochen wurde oder deren Lehr- und erste Gehilfenzeit in die Kriegs und Jnflationsjahre fiel. Fiir sie bestanden gegenüber den Vorkriegs- jahren veränderte Lebens- und Berufsverhältnisse, zu denen die über kommene Buchhändlerbildnng nicht mehr paßte. Wie in Deutschland nach dem Kriege eine Umschichtung der Bevölkerung und der Wirtschaft stattgefunden hat, so wurde die Struktur der Berufe eine andere, und auch der buchhändlerischcn Ausbildung wurden neue Aufgaben gestellt. Die Kenntnisse in ihrem vollen Umfang stehen weder der älteren noch der jüngeren Generation zur Verfügung, müssen aber dem Nachwuchs ehestens zugänglich gemacht werden. Deshalb strebt der Jungbuchhandel eine Zusammenarbeit mit dem Börscnvcrein und den Kreisvereinen, die Gehilfenschaft eine solche mit den Chefs an. Die gemeinsame Plattform ist erst an wenigen Stellen errichtet. Auf seiten der Chefs wird meistens noch der Fehler gemacht, daß sic den Besuch der Freizeit als Privatangelegenheit der Angestellten betrachten und die Zeit dazu nicht außerhalb des Urlaubs zur Ver fügung stellen und es überhaupt an der nötigen Anregung fehlen lassen; ans Seite der Angestellten mangelt ebenso häufig das In teresse. Ans das Anerbieten des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler- Verbandes, die Kosten fiir den Freizeitbesuch zu übernehmen, haben sich, wie Friedrich Neinecke-Magdeburg berichtete, einer oder zwei Gehilfen gemeldet. Zur Beteiligung der Chefs am Bildnngswesen führen Prof. vr. Menz, Theodor Marcus, Prof. Nosenstock und vr. Klatt vom 20. August bis 10. September in Prerow einen Lehrgang für Chefs und ältere Angestellte durch. Die Freizeiten sind ein- znfügen in einen Bernfs-Bildnngsplan, den das Reich durch das bevorstehende Gesetz vom Buchhandel obligatorisch fordern wird und das einen paritätisch zusammengesetzten Ausschuß zur Lösung der Fragen vorsieht. Der Buchhandel befindet sich dabei dem Staat gegen über in der günstigen Lage, eine Menge Vorarbeiten zur Verfügung zu haben, wie sic andere Berufe nicht besitzen. Denn gleichzeitig mit dem Erscheinen des Gesetzentwurfs liegen nicht nur einer, sondern vier ansgearbeitete Pläne vor. Will der Buchhandel eine Regelung treffen, wie sie seiner Stellung im Geistes- und Wirtschaftsleben entspricht, so darf er bei dem Bildungsplan fiir Lehrlinge (wie cs von seiten des Reichs nur gefordert wird) nicht stehen bleiben, sondern
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder