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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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48, 27. Februar 1893. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 1263 genügt der Agent dadurch nicht, das; er bei der ersten Zuführung des .Kunden wahrheitsgemäßen Bericht über dessen Kreditwürdigkeit erstattet, sondern er hat bei Vermittelung späterer Geschäfte mit dem Kunden, so bald er über die Kreditwürdigkeit desselben anderer Meinung wird, dies sofort seiner Handlung zu berichten, widrigenfalls er für die aus den fortgesetzten Geschäftsabschlüssen erwachsenden Verluste der Handlung so lange hastet, bis die Handlung nachweislich von anderer Seite über die Kreditwürdigkeit des Kunden Bedenken erregende Mitteilungen erhalten hat. Zeitschrift-Jubiläum. — Den sechzigsten Jahrgang hat mit Anfang dieses Jahres das -Journal für Buchdruckerkunst« begonnen Begründet von Oe. Heinrich Metzer zu Braunschweig, wurde es nach dessen Tode zunächst von E. Roymann, einem Freunde Meyers, sodann von 1871—1880 von Theodor Goebel redigiert, und ging nach dessen Rück tritt von der Redaktion durch Kauf an Ferdinand Schlotte in Hamburg über, seinen heutigen Redakteur und Verleger. Bis 1864 war das -Journal- der einzige Vertreter der Typographie auf technischem Gebiete in Deutschland; seitdem sind zahlreiche Konkurrenten entstanden; gleich wohl behauptet es noch immer eine leitende Stelle in der graphischen Fachjournalistik, vorzugsweise die Technik im weitesten Umfange pflegend, jedoch auch der Litteratur ganz besondere Aufmerksamkeit schenkend, so fern sie direkt graphische Gegenstände behandelt oder sich durch muster- giltige graphische Ausstattung auszeichnet. Seit Neujahr hat das »Journal» auch durch Mnsterbeilagen für Satz und Druck, die namentlich Neuerscheinungen in der Schriftgießerei gewidmet sind, seinen Inhalt be reichert; zahlreiche Beilagen werden ihm indes seitens der Gießer selbst behufs Veröffentlichung ihrer Neuheiten nach wie vor beigegeben. Die soziale Frage ist nicht ausgeschlossen von seinen Spalten, wird aber doch nur in zweiter Linie behandelt. — Wir wünschen dem Blatte, das sich hohe Verdienste um die Entwickelung der Buchdruckerkunst erworben hat, auch im zweiten Sechzig das beste Gedeihen! Lehrmittel-Ausstellung — Mit der vom 23.-25. Mai in Leipzig stattfindenden allgemeinen Deutschen Lehrerversammlung, die von 4—5000 Schulmännern besucht werden wird, soll eine Lehr mittel-Ausstellung verbunden werden. (Vgl. die Bekanntmachung im Anzeigeteile der Nr. 46 d. Bl. S. 1227.) Setzmaschine. — Die im Verlage von Otto Wollermann in Wolfenbüttel erscheinende -Wolfenbütteler Zeitung» liegt uns in ihrer Nummer 107 vom 5. Februar vor. An dieser Nummer ist bemerkens wert, daß die Seiten 2, 3, 6 und 7 (die ganze Nummer hat 8 Seiten kl. Fol.) mit der «Thorne--Setzmaschine gesetzt und hiermit die Setz maschine zum erstenmal in Deutschland im Zeitungssatz zur Verwendung gelangt ist. Indessen darf nicht unerwähnt bleiben, daß die oben ge nannten Seiten 2, 3, 6 und 7 durchweg Feuilleton-Inhalt haben, der aus vier Erzählungen und Abhandlungen in gleichmäßig fortlaufendem Borgissatz besteht, hier also für eigentlichen Zeitungssatz, dessen Haupt- ersordernis schnellste Arbeit bei wechselnden Schristgattungen ist, keine ausreichende Unterlage zur Beurteilung gegeben wird. Preßverordnung. — Dem preußischen Abgeordnetenhause ist der Entwurf eines Gesetzes, betr. Aufhebung des tz 124 Absatz 2 der Medizinalordnung für die freie Stadt Frankfurt und deren Gebiet vom 29. Juli 1841, zugegangen. Der betreffende Paragraph lautet: -Ankündigungen von Arzneimitteln in hiesigen öffentlichen Blättern werden an den Herausgebern mit 10 Thalern bestraft. - Schulbücher. — Das Leipziger Tageblatt brachte die nachfolgende Mitteilung, die wir hier wiedergeben, ohne ihre Richtigkeit kontrollieren zu können: Wie wir erfahren, steht für die Leipziger Bürger- und Bezirksschulen die Einführung eines einheitlichen, von mehreren Schuldirektoren be arbeiteten -Lesebuches» bevor. Bereits zu Ostern soll die erste Stufe für die siebente Klasse eingeführt werden. Falsches Geld. — In Mainz und Umgegend ist jetzt viel falsches Geld im Umlauf, und zwar cirkulieren hauptsächlich falsche Ein- und Zweimarkstücke. Dieselben sind sehr gut nachgeahmt und lassenftich von den echten so schwer unterscheiden, daß es einem dortigen sehr geübten Kassenbeamten in den letzten Tagen mehrfach vorkam, beim Kassenab- schlusse einige falsche Stücke in seiner Kasse zu finden Nur an dem geringeren Gewichte und dem etwas helleren Glanze lassen sich die falschen von den echten Stücken unterscheiden. (Nat-Ztg.j Bußtag in Sachsen. — Auf den Freitag der laufenden Woche (3. März) fällt in Sachsen ein Bußtag. Wir machen wiederholt hierauf aufmerksam und bitten für diese Woche im Interesse einer pünktlichen Besorgung aller Aufträge in Leipzig um gefällige ausnahmsweise frühere Einsendung der Bestellbriefe und der Verlags- namentlich Zeitschriften- Auslieferung. Persmialimchrichten. Gestorben: am 24. Februar, 29 Jahre alt, Herr Rudolf Schmidt aus Potsdam, ein pflichttreuer Mitarbeiter im Hause Paul Beyer in Leipzig. > Sprechsaal. ^ Zur Berkehrsorduung. Von dem Konkursverwalter der im Dezember v. I. bankerott er klärten Firma Jüngst L Co. in Weimar erhalte ich eine Mahnung zur sofortigen Zahlung eines Saldos, indem derselbe sich auf eine Anzeige in Nr. 219 des Börsenblattes (vom 20. September 1892) bezieht. In der betreffenden Nummer fordert die Firma Jüngst L Co. alle mit ihr in Rechnung stehenden Firmen zur Remission der nicht abgesetzten Bücher bis zum 1. November auf. Nach diesem Termin werde der Kommissionär keine Remittendenpakete mehr annehmen und würden alle nicht beglichenen Konten gerichtlich eingezogen werden. Dies Inserat stand jedoch in dem betreffenden Börsenblatt nicht unter derRubrik-Zurückverlangte Neuigkeiten-, sondern unter »Geschäftliche Einrichtungen und Verände rungen» ans der zweiten Seite des Börsenblatts, und ist wohl infolge dessen die Aufforderung zur Rücksendung nicht in die -grüne Liste- ausgenommen. Eine direkte Aufforderung zur Remission ist nicht er gangen. Es ist wohl verzeihlich, wenn ein solches Inserat übersehen wird, da für Rücksendungen die grüne Liste maßgebend ist. Ich möchte mir daher die Frage erlauben, ob ich zur Bezahlung des Saldos verpflichtet bin, oder nicht vielmehr auch jetzt noch die Berechtigung habe, das Kom missionsgut zu remittieren. ö. Antwort der Redaktion. — Die sogenannte grüne Liste führt den Titel: -Nebersichtliche Zusammenstellung der zu rückv erlangten Neuigkeiten aus den Anzeigen der entsprechenden Abteilung im Börsenblatt». Danach war es nicht angängig, die Aufforderung der Firma Jüngst L Co. in der -grünen Liste- zu wiederholen. Es handelte sich hier auch gar nicht »m Neuigkeiten, sondern um das Ver langen einer vollständigen Abrechnung außerhalb der üblichen Zeit. Nach dem gesamten Inhalt dieser Mitteilung und Aufforderung war die Anzeige unter der Börsenblatt-Abteilung -Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen» einzuordnen. Es fragt sich, ob die Aufforderung der Firma Jüngst L Co., die sich damals noch nicht im Konkurse befand, rechtliche Wirkung beanspruchen kann. Keinenfalls konnte bei der am 20. September erlassenen Auf forderung der 1. November als Endtermin der Rücksendung gelten, son dern erst der 20. Dezember, soweit es sich nicht um Disponenden handelte. Die Firma war durch die Börsenvereins-Mitgliedschaft ihres Inhabers der Verkehrsordnung unterworfen. Eine Wiederholung der Aufforderung durch den Konkursverwalter ist im Börsenblatt nicht erfolgt. Nach 8 3, Z 11, 2. s und ß 33, « der Verkehrsordnung scheint die rechtliche Wirkung der Börsenblatt-Anzeige »ach dem 20. Dezember 1892 außer Frage zu sein; doch hätte in diesem wichtigen Falle wohl erwartet werden dürfen, daß die Firma Jüngst L Co. ihre Aufforderung im Börsenblatte auffälliger gemacht oder ihr durch Wiederholung oder be gleitende direkte Mitteilung Nachdruck gegeben hätte. Die für den An fragenden ungünstige Lage dürfte gewendet werden können durch die Er wägung, daß die Firma Jüngst <d Co. am 13. Dezember 1892 in Konkurs geraten ist und der Konkursverwalter die Remissionsaufforderung im Börsenblatt nicht wiederholt, auch, soviel uns bekannt, mit keinerlei Verlautbarung auf die früher ergangene Anzeige hingewiesen hat. Auch eine Berufung auf Z 24, 2 der Verkehrsordnung dürste in diesem beson deren Falle, wo ungewöhulicherweise mitten im Jahre Abrechnung ver langt wurde, von Erfolg sein O.-M.-Nemittcuden-Fakluren. Am Kopf der meisten Remittenden-Fakturen finden wir eine Reihe von Vorschriften und Wünschen, die der Sortimenter beim Remittieren und Disponieren beachten muß, um später endlose Schreibereien zn ver meiden. Ich habe diesmal ziemlich spät zu remittieren angesangen und bin erst beim Buchstaben ll. Die meisten oder viele der Herren Kollegen werden im Alphabet schon weiter sein. Ihnen wird es aber auch passieren, daß nicht nur in dieser und nächster Woche, sondern bis spät in den März hinein mit jedem Ballen ganze Berge von Remittendensakturen eintresfen, und zwar auch von Verlegern, deren Name mit -4, k und 6 ansängt. Soll man nun, um den Wünschen der Herren Verleger gewissenhast nachzukommen, mit der Remission alle zwei Tage von vorn anfangen? Für alle Verleger dürste es doch wohl ein leichtes sein, die Remittendensakturen schon im Januar zu versenden (manche erhalten wir ja doch schon im Dezember!); ebenso muß es dem Verleger doch angenehm sein, wenn nur nach seiner Originalsaktur disponiert wird! 71. 170«
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