Im Dezember 1937 erscheint: Verordnung über Wasser- und Bodenverbände vom 3. September ^937 Mit dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände vom 10. Februar 1937 und den ministeriellen Ausführungsvorschriften Erläutert von p. A. Tönnesmann Ministerialrat im Reichs- und Preußischen Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft Etwa 225 Seiten in Großoktav-Format. Kartoniert etwa NM 7.50 Vorzugspreis für Vorausbestellungen, gültig bis zum Erscheinen, etwa VM 6.75 Die Wafferverbandverordnung vom 3. September 1937 regelt auf Grund des Reichsgesehes das Recht sämtlicher Waffer- genossenschaften, Sielachten, Deichverbände, Deichachten, Bodenverbesserungsgenoffenschaften, Abwasserverbände usw. neu. Das bisher für diese Verbände geltende Landesrecht wird aufgehoben und durch einheitliches Neichsrecht erseht. Die Satzungen sämtlicher Verbände werden hinfällig und müssen auf Grund der Wafferverbandverordnung neu ge staltet werden. Das Leben der Verbände wird auf nationalsozialistischer Grundlage erneuert. Die Gründung der Ver bände und ihre Amgestaltung werden entsprechend den wirtschaftlichen Bedürfnissen erleichtert. Das Crläuterungsbuch kommt aus berufener Land, da der Verfasser der Sachbearbeiter des Rechtsgebietes im Reichs- und Preußischen Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist. Die Erläuterungen sind knapp, klar und über sichtlich und werden den Behörden und Beamten das Eindringen in das neue Reichsrecht wesentlich erleichtern. Abnehmer sind: Waffergenossenschaften, Wasserbauämter, Kulturbauämter, Kulturtechniker, Kreisbaumeister, Landes- und Kreisbauernführer, Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten, Landräte, Bezirksämter und Kreisdirektoren, VerwaltungSrechts- räte und Verwaltungsgerichte. T C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München und Berlin S7V6 Nr. 218 Mittwoch, ven 16. September 1967