Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen MWlk» i>is MBIslikühliüllM s Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Musikalien handels sind an Herrn Friedrich Hofmeister in Leipzig Querstraße 13, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musi kalienhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« einem Exemplare unverlangt einzusenden. Herr Friedrich Hofmeister haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie Sortiments- Handlungen für die ihnen zugehenden Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels. 8 2. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Originale vorliegen; einfache Titeleinsen düngen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3- Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonatlich. Auf besonderen, auf der Begleitfaktur zu be zeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel wöchentlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Neuigkeiten dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in laufender Rechnung enthalten. 8 7. Zur Aufnahme sind berechtigt: u) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der Schweiz erscheinenden musi kalischen Neuigkeiten; b) alle wichtigen zum Eingang in Deutschland berechtigten Neuigkeiten ausländischer Verleger, wenn diese mit dem deutschen Musikalienhandel in direkter und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 8 8- Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: ») Musikstücke von bloß lokalem Interesse; b) Kommissionsartikel, wenn die Firma des Einsenders auf dem Titel nicht gedruckt, oder wenn sie nur auf geklebt ist; o) Musikstücke, deren Text unzüchtigen Inhalts ist. 8 s. Verweigert Herr Friedrich Hofmeister in Leipzig die Aus nahme irgend eines Musikstückes, so hat er dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Be schwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. A Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Bekanntmachung. Im Monat Januar 1906 führt Herr Joh. Cpriacus die Aufsicht über die Bestellanstalt. Leipzig, den 2. Januar 1906. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Herr Theodor Daberkow, i. Fa Theodor Daberkow, Verlag, Buchhandlung und Antiquariat in Wien, hat uns anläßlich der Feier seiner fünfundzwanzigjährigen Tätigkeit als selbständiger Buchhändler dreihundert Mark gütigst überwiesen und ist hierdurch in die Ehrenrechte der immerwährenden Mitgliedschaft unseres Vereins getreten Wir bringen dieses willkommene Geschenk mit unserm herzlichsten Dank und unfern besten Glückwünschen für den Herrn Jubilar hiermit zur Anzeige. Berlin, den 28. Dezember 1905. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Lnchtzändler und Lnchhandlnngs-Getzilsrn. Elwin Paetel. Rudolf Hvfmann. Max Winckelmann. August Herbig. Max Schotte. Bekanntmachung. Herr W. Effenberg er, i. Fa. Wilhelm Effenberger, Verlag in Stuttgart, hat uns anläßlich seines Ausscheidens aus dem Buchhandel nach 50 jähriger Tätigkeit 300 Mark gütigst überwiesen und ist hierdurch in die Ehrenrechte der immerwährenden Mitgliedschaft unseres Vereins getreten. Wir bringen dieses willkommene Geschenk mit unserm herzlichsten Dank hiermit zur Anzeige und wünschen dem verehrten Spender einen gesegneten und glücklichen Lebens abend. Berlin, den 29. Dezember 1905. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Lnchtzändler und Lnchtzandlnngs-Grtzilfen. Elwin Paetel. Rudolf Hofmann. Max Winckelmann August Herbig. Max Schotte.