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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1906
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- 1906-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1906
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- Deutsch
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6660 Nichtamtlicher Teil. 155. 7. Juli 1906. lungsunfähig und besaß das Haus schon nicht mehr. In folge der Insolvenz Rembrandts wurde seine ganze Habe am 25. und 26. Juli 1656 inventarisiert. Ein scharfsinniger Kommentar zu diesem von vr. Hofstede unter Nr. 169 ge gebenen Inventar ist in dem im vorigen Jahre bei I. H. Ed. Heitz in Straßburg erschienenen Werke: Rembrandt und seine Umgebung von W- Valentine! gegeben. Verschiedene in dem Inventar erwähnte Werke Rembrandts sind ver schollen. Am 13. Dezember 1656 wird eine KopiejFerd. Bols nach Rembrandt: Abraham und Isaak auf 12 Gldn. ge schätzt. Am 27. Juni 1657 wurden die vom Kunsthändler Johannes de Renialme nachgelassenen Kunstwerke taxiert. Es befanden sich darunter folgende Bilder von Rembrandt: Die Ehebrecherin (1644, National-Galerie London, Bode Nr. 247) 1500 Gldn. Selbstporträt Rembrandts in alter Tracht 150 „ Auferweckung des Lazarus 600 „ Maria und Joseph 120 „ Ein Mohr 12 „ Eine Kreuzabnahme 400 „ Rembrandt und Gerrit Dou .... 100 „ Bildnis Rembrandts 250 „ Ein antiker Kopf 50 „ Esther und Ahasver 350 „ Am 24. September 1658 ordnen die Kommissare der Jnsolventenkammer den Verkauf der Stiche und Zeich nungen Rembrandts an und beauftragen Adriaen Hendricxen, dieser Auktion beizuwohnen und die Blätter vorher so zu ordnen und zu verteilen, wie sie sich nach seiner Meinung am vorteilhaftesten verkaufen ließen. Um diese Zeit macht der Kurator Rembrandts durch ein Plakat bekannt, daß er mit Ermächtigung der Kommissare der Jnsolventenkammer die noch in der Konkursmasse befindliche »papierene Kunst«, nämlich die von Rembrandt »mit großer Kuriosität« ge sammelten Werke der vornehmsten italienischen, französischen, deutschen und niederländischen Meister, sowie eine große Anzahl Zeichnungen und Skizzen von Rembrandt selbst ver steigern werde. Am 17. Dezember 1658 macht Jakob de la Tombe gegen den Kurator Henricus Torquinius vor der Jnsolvenzkammer eine bevorzugte Forderung von 32 Gldn. 5 St. für verschiedene ihm ganz oder zum Teil gehörige Bilder geltend, die mit den Bildern Rembrandts verkauft worden seien. Er darf diesen Betrag ohne Kautionsstellung erheben. Um diese Zeit erklärt Nicolaes van Cruysbergen, Provost der Amsterdamer Bürgerschaft, auf Wunsch von Louys Crayers, dem Vormunde des Sohnes Rembrandts Titus van Rhijn, daß Rembrandt für das Malen der Nachtwache im ganzen 1600 Gldn. bekommen habe. Auf Wunsch Crayers' erklärt auch der Kaufmann Adriaen Banck, daß er 1647 von Rembrandt eine Susanna gekauft und mit 500 Gldn. bezahlt habe. Hendrick Uylen- burch erklärt auf Ersuchen des Louis Crayers, daß er in einem Streit zwischen Rembrandt und Andries de Graeff Schiedsrichter über ein Bild oder Bildnis gewesen sei, das Rembrandt für de Graeff gemalt habe. Von ihm und den andern Schiedsrichtern sei damals entschieden worden, daß Graeff 500 Gldn. an Rembrandt zahlen solle. Die Sache sei 1642 vorgefallen und zugunsten Rembrandts entschieden worden. Abraham van Wilmerdonx erklärt auf Ersuchen von Louys Crayers, daß er und seine Frau um 1642 von Rembrandt gemalt worden seien. Rembrandt habe dafür 500 Gldn. erhalten und 60 Gldn. für Leinwand und Rahmen. Lodewyck van Ludick und Adriaen de Wees erklären auf Er suchen von Louys Crayers am 19. März 1659, daß die Sammlungen von Stichen und Handzeichnungen, Raritäten, Antiquitäten, Medaillen und Seegewächsen, die Rembrandt zwischen 1640 und 1650 besessen hatte, nach ihrer Schätzung wohl 11000 Gldn., die Gemälde wohl 6400 Gldn., beide eher mehr als weniger wert gewesen seien. Ludick und Wees haben viel bei Rembrandt verkehrt, seine Schätze oft besichtigt, sind Kenner und Liebhaber von dergleichen Gegenständen, in denen sie viele Geschäfte machen, und sicher, daß ihre An gaben der Wahrheit entsprechen. Am 31. August 1660 verkauft der Kaufmann Adriaen Banck in Amsterdam eine Susanna von Rembrandt um 560 Gldn., sein Bildnis von Rembrandt um 150 Gldn., eine Skizze von Rembrandt um 30 Gldn. Am 15. Dezember 1660 erklären Titus Rembrandt in Anwesenheit seines Vaters und Hendrickje Stoffels in Anwesenheit ihres dazu erwählten Vormundes, daß sie übereingekommen seien, den Handel mit Gemälden, »Papierkunst« (auf Papier ausgeführten Kunst werken), Kupferstichen und Holzschnitten, Raritäten und allem, was dazu gehört, einschließlich des Drucks der Stiche, den sie vor mehr als zwei Jahren angefangen hätten, bis zu sechs Jahren nach Rembrandts Tod unter folgenden Bedingungen fortsetzen zu wollen: Erstens führen sie den Haushalt, mit allem, was dazu gehört, auf gemeinsame Kosten weiter; auch die Möbel, Kunstgegenstände, Raritäten, die Miete und die Steuern haben sie gemeinschaftlich bezahlt und werden dies so weiter tun. Ferner haben sie in die Gemeinschaft alles eingebracht, was sie besitzen, dazu Titus Rembrandt insbe sondere seine Patengeschenke, Sparpfennige und eigenen Gewinn. Was beide Parteien später erwerben, wird auch der Gemein schaft gehören. Vom Gewinn wird jeder die Hälfte bekommen, ebenso wird jeder die Hälfte des Verlusts zu tragen haben. Weil sie nun in ihrem Geschäft eine Hilfe brauchen und niemand diese besser leisten kann als Rembrandt, so sind die Parteien übereingekommen, daß Rembrandt bei ihnen wohnen wird und Kost und Wohnung frei haben soll unter der Be dingung, daß er ihnen in allem beistehen wird. Er wird jedoch keinen Anteil am Geschäft oder am Haushalte haben, auch werden die Parteien jederzeit Eigentümer aller vor handenen Sammlungen und Geräte sein. Auch alles, was er später erwerben sollte, wird der Gemeinschaft gehören. Weil Rembrandt vor kurzem Bankrott gemacht hatte und alles, was er besessen, hatte abtreten müssen, war man ge zwungen, ihn zu unterstützen. Rembrandt bekennt, daß er von Titus 650 Gldn. und von Hendrickje Stoffels 800 Gldn. empfangen hat, welche Beträge er zurückgeben wird, sobald er durch Malen wieder verdienen sollte. Zur Sicherung dieses Versprechens hat er Titus und Hendrickje alle Bilder, die er in ihrem Hause malen wird, oder den Ertrag, den er dafür bekommen wird, zugesichert. Die Parteien sind ferner über eingekommen, daß keine von ihnen allein etwas verkaufen oder veräußern darf unter Strafe von 50 Gldn., die Rem brandt dem Kontravenienten zugunsten eines Partners weniger auszahlen wird. Die Vertragschließenden versprechen, sich genau an die vorstehenden Abmachungen zu halten. Der Zweck dieses Übereinkommens war, Rembrandt gegen rück sichtslose Gläubiger Sicherheit zu verschaffen. Er besaß nichts mehr, konnte nichts mehr erwerben, ja sogar nichts mehr für eigene Rechnung schaffen. Alles, was er etwa schaffen würde, gehörte sofort der Gemeinschaft, die ihm Kost, Wohnung und Pflege gewährte. Am 17. April 1662 und an den folgenden Tagen wurde der Nachlaß des Chordekans Joh. Chrysost. de Bäcker ver steigert, unter dem sich auch 73 Stiche von Rembrandt be fanden. Sie brachten 3 Gldn. 1 Stüber. Auf der Rückseite der Rembrandtschen Radierung: Christus die Kranken heilend (Bartsch 74), im ersten Zustande, im Amsterdamer Kupferstichkabinett, befindet sich von der Hand des Kunsthändlers Jan Pietersz Zoomer folgende Aufschrift: »VorseriuK vs.» mij n Lpkoials vrisuät Rsmörsuckt ts^eus cke
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