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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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263, 12. November 1906. Nichtamtlicher Teil. 11483 Nichtamtlicher Teil. Dauer der Schutzfrist für Urheberrecht. Wir sind zur Bekanntgabe des nachfolgenden Brief wechsels ermächtigt: Red. Königlich Sächsisches Ministerium des Innern 932 III il. Dresden, den 5. Juli 1906. Es ist anzunehmen, daß auf der in Berlin seinerzeit zusammentretenden Konferenz zur Revision der Berner Ur heberrechts-Übereinkunft von dritter Seite der Antrag zur Beratung gestellt werden dürfte, die Dauer des im Unions gebiet zu gewährenden Urheberrechtsschutzes durch Festsetzung einer einheitlichen Schutzfrist zu regeln. Soweit sich bisher Bestrebungen in dieser Richtung geltend gemacht haben, hatten sie insgesamt die Tendenz, die international zu vereinbarende einheitliche Schutzfrist weiter zu bemessen, als dies zurzeit im deutschen Urheberrecht der Fall ist; meistens wird eine Schutzdauer von 50 Jahren verlangt. Die Annahme eines derartigen Vorschlages müßte eine Abänderung der deutschen Urheberrechtsgesetzgebung in einem sehr wesentlichen Punkte zur Folge haben. Es erscheint daher erwünscht, schon jetzt darüber Klar heit zu erhalten, ob eine Ausdehnung der zurzeit reichs rechtlich geltenden Schutzfrist den Interessen der beteiligten Kreise entspricht; bejahendenfalls würde dann die Frage ent stehen, welcher längsten einheitlichen Schutzdauer seitens der deutschen Delegierten zur Konferenz etwa noch zugestimmt werden könnte. Das Ministerium des Innern gibt hierüber eine baldige gutachtliche Äußerung bezw, Darlegung geltend zu machender Wünsche anheim. Ministerium des Innern, Abteilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel, vr. Roscher. An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Antwort. Leipzig, den 2. November 1906. 932 IIH An das Königlich Sächsische Ministerium des Innern Dresden. Dem hohen Ministerium des Innern beehrt sich der Unterzeichnete Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig auf die Zuschrift vom 5. Juli dieses Jahres folgendes gehorsamst zu erwidern: Eine Ausdehnung der zurzeit reichsrechtlich geltenden Schutzfrist liegt nicht im Interesse des deutschen Buch- und Kunsthandels. Soweit der deutsche Musikalienhandel in Frage kommt, hat bereits der Verein der Deutschen Musi kalienhändler in seiner Eingabe vom 7. April dieses Jahres an den Herrn Reichskanzler, die in Abschrift beifolgt,*) seinen Standpunkt vertreten. *) s. Börsenblatt Nr. 9t r>. 21. April 1906. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Der gehorsamst Unterzeichnete Vorstand hält unbedingt daran fest, daß für Buch-, Kunst- und Musikalienhandel die Schutzfrist eine gleichmäßige sein müsse. In vorzüglicher Hochachtung Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. (gez.) Albert Brockhaus, Erster Vorsteher. Permanentes Bureau des Internationalen Verlegerkongreffes, Bern. Das Exekutiv-Komitee des Internationalen Verleger kongresses hielt am 25 Oktober eine Sitzung in Bern ab, der die Herren A. Brockhaus-Leipzig, E. Brurstant-Brüssel, R. Fouret-Paris, W. Heinemanu-London, I. Hetze!-Paris und H Morel-Bern beiwohnten. In Abwesenheit des Präsidenten Commendatore Tito Ricordi-Mailand übernahm Herr A. Brockhaus den Vorsitz. Das Protokoll führte A. Melly, Sekretär des Permanenten Bureaus. Das Komitee prüfte die Wege zur Ausführung der bei der Mailänder Tagung angenommenen Anträge und faßte diesbezügliche Beschlüsse. Das Komitee bereitete auch die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Internationalen Kommission vor; letztere wird am Freitag nach Pfingsten 1907 in Bern zusammentreten; die Delegierten sämtlicher am Inter nationalen Verlegerkongreß beteiligten Länder werden rechtzeitig einberufen werden. Das Komitee verhandelte schließlich über verschiedene die Verwaltung betreffende Punkte und befaßte sich mit der Festsetzung des Orts der sechsten Tagung des Kongresses, 1908. Sobald dieser Ort endgültig bestimmt sein wird, werden die Vereine davon in Kenntnis gesetzt werden. Bern, den 7. November 1906. Das Permanente Bureau des Internationalen Verlegerkongresses. Für den Generalsekretär: A Melly, Sekretär. Kleine MitteilAngen. Numrichs Bauernschrift von Max Fröhlich. — Vor etwa zwei Jahren erschien ein originell ausgestattetes kleines Buch von P.Remer unter demTitel: »DasÄhrenfeld.» Es war in Text und Zierat mit der Feder gezeichnet von Max Fröhlich, einem jungen Berliner Künstler der neueren Richtung. Die Schrift, im Fraktur charakter gehalten, war eigenartig im Duktus und gut lesbar; der Buchschmuck harmonierte prächtig mit der Schrift, die, wie es schien, ziemlich flott, wenn auch nicht überall gleich schön aus der Feder geflossen war. Aus dieser geschriebenen Fraktur entstand im Zusammenwirken mit der Schriftgießerei A. Numrich L Co. in Leipzig die »Bauernschrift-, die diese Firma soeben durch ein hübsches Reklamehest ankündigt. Sie hat nach unserm Dafür halten ganz wenig von ihrer Eigenart eingebüßt, ist im Buch staben- und im Zeilenbild ruhiger geworden und hat den Charakter einer Pinselschrift nicht verloren. Sie vermeidet alle Haarstriche wie Härten und ist gut ausgeglichen. Die Versalien zeigen schöne, markante Formen, ohne weniger lesbar zu sein als andre Frakturversalien. Die »Bauernschrift- macht samt den Initialen für ein- und zweifarbigen Druck einen behaglichen Ein- 1502
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