78, SI. März 1925. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b. Dtschn. Buchbandel. 6448 Mit dem Bemerken, baß nur solche Wahlvorschläge in der gegebenenfalls durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammenstellung der Wahlvorschläge Berücksichtigung finden können, welche vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betresfenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verehelichen Vorstände, die Wahlvorschläge aus dem versandten Formular bis spätestens drn 11. April ü. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, einzusendcn. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmacht«-Formulare für Stimmvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Bezüglich der Stimmstellvertretung wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht: 1. daß die Mitgliedschaft im Börsenverein aus der Person, nicht auf der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2. daß laut Satzung <§ 17, Absatz <i) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Kreisvereins bzw. ausländischen Vereins ihre Stimmen, und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins, übertragen können; 3. daß die Stimmvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversammlung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Ande-- rung der Satzung (Satzung ß 17, Absatz ä> statthast ist; 4. daß kein Mitglied mehr als zehn Abwesende vertreten darf (ebenda); 5. daß am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitssällen ihre Stimme übertragen dürfen; 6. daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: а) Benutzung des Börsenvereins-Formulars, l>) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will, v> Beglaubigung dieser Unterschrift durch den betr. Vereinsvorstand, б) Vorlage spätestens acht Tage vor der Hauptversammlung; 7. daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu senden hat. Wenn auch § 17 ä der Satzung die Frist für Einreichung der Stimmstellvertretungs-Bollmachten auf drei Tage vor der Hauptversammlung festsetzt, so richten wir in diesem Jahr an die Kreisvereine doch die Bitte, diese Vollmachten so rechtzeitig cinzusenden, daß sie acht Tage vor der Hauptversammlung in den Händen der Geschäftsstelle sind. Da die festlichen Veranstaltungen aus Anlaß der Jubiläumsfeier des Börsenvereins bereits am Freitag vor Kantate beginnen, ist in diesem Jahre die Bewältigung der mit der Siegelung der Stimmstellvertretung verbundenen besonders umsangreichen Arbeiten nur dann möglich, wenn die achttägige Frist eingehalten wird. Leipzig, den 24. März 1825. Hochachtungsvoll Der Wahl-NusschuH des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ru Leixrig. Or. Georg Paetel, Vorsitzender. VHschWUI»ü 1, Ir» Derttlche, v«htzai»d«t 0. yahraa», 7»