Redaktioneller Teil. (Nr. 68.) Bekanntmachung. Entsprechend dem im Festakt am II. Mai 1925 bekanntgcgebencn Beschluß veröffentlichen wir nachstehend die Bestimmungen für die Verleihung tragbarer Ehrenzeichen durch den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 8 >. Der Börscnverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig verleiht künstlerisch ausgestattete, an blau-silbernem Bande zu tragende Ehrenzeichen für langjährige treue Dienste an solche Personen beiderlei Geschlechts (Direktoren, Geschäftsführer, Proku risten, Handlungsgehilfen und Markthclfer), die ununterbrochen mindestens 25 Jahre (Ausführung in Bronze) oder 40 Jahre (Ausführung in Silber) in demselben, dem Börsenverein angcschlossenen Gewerbebetriebe beschäftigt sind und sich durch gute Führung und tüchtige Leistungen ausgezeichnet haben. 8 2. Die Verleihung des tragbaren Ehrenzeichens erfolgt aus Antrag des Inhabers oder gesetzlichen Vertreters der Firma, die den Arbeitnehmer beschäftigt, und im Einverständnis mit diesem. Die Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. 8 3. Der Antrag muß enthalten: ->) die Angabe der Geburt des Arbeitnehmers nach Ort, Tag und Jahr und seiner Dienstzeit nach Tag und Jahr sowie der etwaigen nach Z 4 zulässigen, anrcchnungssähigcn Unterbrechung; d) ein Zeugnis des Antragstellers über einwandfreie Führung und gute Leistungen des Arbeitnehmers; o) ein Leumundszeugnis der Ortspolizeibchörde. 8 4. Militärische Dienstleistungen einschließlich Kriegsdienstzeit, Krankheit und andere vom Willen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers unabhängige Unterbrechungen der Beschäftigung können voll angerechnet werden. 8 5. Mit dem tragbaren Ehrenzeichen zusammen wird seinem Empfänger eine vom Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vollzogene Urkunde über die Verleihung des Ehrenzeichens ausgehändigt. Die Namen der Bedachten werden im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel bekannt gemacht. 8 «. Der Börsenvcrein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig kann das Ehrenzeichen in einer dritten Aussührung (in Gold) an solche Personen verleihen, die sich nach dem Dafürhalten des Vorstandes und Ehrcnausschusscs des Börsenvercins in hervorragender Weise um den deutschen Buchhandel oder den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig selbst verdient gemacht haben. Wir bitten Firmeninhaber, die Anträge gemäß den Bestimmungen stellen wollen, diese bei der Geschäftsstelle des Börsen vereins einzureichen. Die Ehrenzeichen werden nach Prüfung und Genehmigung der Anträge den Firmeninhabern zur Aushän digung an die Angestellten übersandt. Leipzig, den 14. Mai 1925. Der Borstand des Börsenvereins der Deutschen'Buchhändler zu Leipzig. Max Röder. Paul Nitschmann. Richard Linnemann. vr. Arthur Meiner. Albert Diederich. Ernst Riinhardl. Bekanntmachung. Aus zahlreich eingegangcne Anfragen teilen wir mit, daß eine nachträgliche Lieferung der zum Kantate-Essen verteilten Fe st gaben nicht mehr erfolgen kann, da keine Vorräte mehr vorhanden sind. Wir bedauern, daß zahlreiche Teilnehmer an, Festmahl einen Teil der Festgaben nicht erhielten, da leider eine große Zahl der Fcstgäste die Durchführung der Maßnahmen zur ge ordneten Verteilung unmöglich gemacht hat. Um dringlichste Anforderungen befriedigen zu können, bitten wir, versehentlich mehrfach entnommene Festgaben unverzüglich dem Festausschuß zur Verfügung stellen und an die Geschäfts stelle des Börsenvereins abliefern zu wollen. Der Festausschuß des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Seemann.