Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130818
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191308183
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19130818
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-08
- Tag1913-08-18
- Monat1913-08
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Di 6 t 13S0V lt t t l d oder deren Raum l/ostet 30 ps. Dei eigenen Anzeigen zahlen Mitglieder für die Seile 10 -Pf., für 6. 32 M. statt 3S 2!1.. ^r ^/, 6. N^N. statt 18 M. Stellong^ejuchs werden mit 10Pf- pro ^ Raumes Af^'/^6.l3S0 M.^^S. Ä M^V.^50 M.; für Nichts Mitglieder 40 -Pf.. 32 M.. SS^M.. 100 2N.^- Deilagen werden I! Nr. 190. Leipzig, Montag den 18. August 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Die Diskontierung von Buchforderungen im Buchhandel. Von Wilhelm Böiges. II. Die Diskontierung von Vuchforderungen ist, soweit sie nicht von einigen Kreditgenossenschaften, wie Vorschutzvereinen usw., ihren Mitgliedern gegenüber vereinzelt ausgeübt wird, im öffent lichen Handelsleben unseres Vaterlandes bisher nur von wenigen Banken gepflegt worden. Es sei vorausgeschickt, datz nicht alle Institute, die sich bisher mit der Buchdiskontierung befassten, gleichmäßig gut abschnitten. Ja, einige zu diesem besonderen Zwecke gegründete Unternehmen haben nach kurzer Tätigkeit ihren Betrieb wieder schließen müssen. Heute pflegen die Diskontierung von Buchforderungen im Handel die Delkredere- und Treuhand Aktiengesellschaften in Frankfurt a. Main, die Deutsche Effekten und Wechselbank in Frankfurt a. Main, die Deutsche Bank in Berlin und einige andere mehr. Für den Buchhandel kommen diese Institute zur Beleihung seiner Buchaußenstände aber nicht in Frage, da sie ohne Ausnahme nur Forderungen an Handels- und Gewerbetreibende diskontieren, also die Diskontierung von Forderungen an Private grundsätzlich ablehnen. Ehe wir nun die Frage auswcrfen, in welcher Weise für den Buchhandel die Gewährung von Darlehen aus Grund des Buch- diskonts in Frage kommen könnte, erscheint es wünschenswert, die typische Form der heute geübten Geschäststechnik vorgenannter Buchdiskontinstitute in großen Umrissen zu erörtern. Die heute bestehenden Buchdiskontinstitute setzen zunächst als Grundlage jeder Beleihung eine geordnete Buchführung im kauf männischen Sinne voraus. Sie verlangen ferner eine ganz ein gehende Selbstauskunft der Darlehensuchenden, für deren Richtig keit sich der Betreffende durch Unterschrift verbindlich machen muß. Zugleich wird die Bekanntgabe sämtlicher bereits bestehenden Bankverbindungen, Kredit- oder Hastverpflichtungen verlangt und manchmal sogar die Übertragung aller bankmäßigen Geschäfte an das darlehngebende Diskontinstitut zur Bedingung gemacht. Alle verlangten Auskünfte über die Vermögenslage des Darlehn suchers, besonders aber alle die zu beleihende Forderung betreffenden Fragen müssen erschöpfend beantwortet und die Ein sicht in die Bücher und Korrespondenzen gestattet werden. Mit unter wird seitens des Diskontinstituts auch noch die Vorlage einer oder mehrerer Jahresbilanzen des Darlehnsuchenden ge fordert. Nachdem das Diskontinstttut durch Auskünfte von dritter Seite die Angaben des Darlehnsuchers geprüft und für richtig be funden hat, geht das Diskontierungsgeschäft meist in folgender Form vor sich: Der Diskontsuchende benennt die einzelnen Forde rungen, die er zu beleihen wünscht, unter genauer Angabe der Namen, Domizile, Fälligkeit und der Beträge der einzelnen For derungen. Diese Benennung erfolgt auf besonderen Formularen, auf denen diese Forderungen gleichzeitig zum Diskont angeboten werden. Nachdem die Diskontstellc die Forderungen bezeichnet hat, die sie nach Prüfung über die Bonität des Drittschuldners be leihen würde, erfolgt die Festsetzung, wieviel Prozent der Ge samtsumme der Forderungen diskontiert werden. Die zur Aus zahlung kommende Summe schwankt zwischen 20 und 507» der ab zutretenden Forderungsgesamtsumme, so datz die Diskontstelle also für alle Fälle immer noch eine gewisse Reserve im Hinterhalte hat. Die Abtretung der einzelnen Forderungen selbst erfolgt durch Unterschrift besonderer Abtretungsurkunden. Früher erfolgte dann sofort auf Kosten der Diskontsuchenden die Benachrichtigung des Drittschuldners. In neuerer Zeit hat man aber von dieser sofor tigen Benachrichtigung des Drittschuldners meistens abgesehen und sich mit einem von dem Darlehnsucher für jede Forderung besonders aufgestellten Revers begnügt, dessen jederzeitige Ein sendung an den betreffenden Drittschuldner der Diskontstelle ver traglich Vorbehalten bleibt. Außerdem verlangt die Diskontstelle von dem Darlehnsuchenden noch ein eigenes Akzept in voller Höhe des zur Auszahlung kommenden Betrages, das gewöhnlich bei Sicht fällig gestellt ist. Die eigentliche Diskontberechnung erfolgt dann in banküb licher Form, wobei die zur Anwendung kommenden Diskontsätze bekanntlich immer 17> über den jeweiligen Reichsbankdiskont berechnet werden. Die Kosten*) dieses Buchdiskonts stellen sich dann gewöhnlich auf minimal durchschnittl. maximal Wechseldiskont 416 7» 5 7, 5 7» Provision 1 7° 4 7, 9 7» Wechselstempel 7, 7° 7» 7° 7> Zessionsstempel */° 7» 7» 7» 57.» 7» 9'/«°7> 147i°7» Aus der überaus konplizierten Art, wie die Unterlagen für den Kredit beschafft werden müssen, und den dann immerhin noch recht erheblichen Diskontkosten auf die tatsächlich gezahlte Summe mag ohne weiteres Herborgehen, daß der Buchdiskont, wie er in Handelskreisen heute schon geübt wird, keineswegs so leicht ein allgemeines Kreditmittel werden wird, und daß die befürchtete Ausnutzung zu betrügerischen Manipulationen in der Regel mit wesentlich größeren Schwierigkeiten verknüpft sein dürste, als manche andere, viel bequemere Art des Kreditbetruges, wie z. B. der als Wechselreiterei bekannte »Akzeptaustausch« und die so genannten »Kellerwechsel«. Für uns Buchhändler, die wir nur die Absicht haben, uns zu gewissen, geldlich angespannten Zei ten aus legale Weise ein Darlehnsinstrument zu beschaffen, bleibt nur die Frage zu erörtern, wie man dem Buchhandel in zweckmäßigster Form diese neue Art der Kreditbeschaffung zu- gängtg machen könnte. Es leuchtet Wohl jedem Leser auf den ersten Blick ein, daß die im Handel übliche Form des Buchdiskonts mit ihrem um ständlichen und kostspieligen, für jede Einzelforderung vorgesehe nen Erkundigungs- und Zessionsapparat vorzugsweise auf große Beträge der Einzelforderungen zugeschnitten ist. Sie Patzt daher für unfern Buchhandel, der nur mit kleinen Forderungen rechnen kann, nicht so recht und müßte, wenn der Buchdiskont praktisch verwendbar werden soll, merklich auf die Verhältnisse im Buch handel zugestutzt werden. *) Nach Arnold, Untersuchungen über die Diskontierung von Buch forderungen. München — Leipzig 1813 bet Duncker L Humblot. 1M8
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder