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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1914-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 230, 3. Oktober 1914. Der Leutnant eilt herbei, da er Tätlichkeiten befürchtet. Mit einem Donnerwetter fährt er dazwischen; der Vizefeldwebel klärt ihn, noch voller Erregung, auf, und der Leutnant kehrt lachend um. Der ge fangene Franzose, der sich seine zerrissenen Stiefel mit Bindfaden zu sammengebunden hatte, war ein Professor der Sorbonne, und die beiden Herren waren in Streit miteinander geraten, weil sie über die Häufigkeit der Verwendung des Konjunktivs in altprovenzalischen Minneliedern verschiedener Meinung waren. Nene amtliche Umschläge für Feldpostbriefe. — In kurzer Zeit wird die Reichspostverwaltnng neue Feldpostbriefumschläge und Feld postkarten erscheinen lassen, ans denen, was bei den bisher zur Ver wendung gelangten amtlichen Feldpostkarten und Briefumschlägen schmerzlich vermißt wurde, zur Bezeichnung der besonderen Truppen körper, die nicht selten sehr langnamig sind, entsprechender Raum vor gesehen ist. Auf diese Weise wird es möglich sein, die erforderlichen Bezeichnungen (Name, Dienststellung des Empfängers, möglichst voll ständige Angabe des Truppenteils) übersichtlich niederzuschreiben. Ein Bestimmungsort ist in den Aufschriften der Briefe für Angehörige mo biler Truppenteile nicht anzugeben. Weiter macht die Neichspostver- waltung erneut darauf aufmerksam, daß Sendungen mit Schokolade, Zigarren, Tabak, Strümpfen und ähnlichem Inhalt in dauerhafte Um schläge aus Pappe oder starkem Papier verpackt und fest nmschnürt sein müssen. Räumungsklagen gegen Kriegsteilnehmer. — Der preußische Ju stizminister hat folgende allgemeine Verfügung betreffend das Ge- richtsvollzieherwcscn erlassen: Zur Herbeiführung eines einheit lichen Verfahrens bei der Vollstreckung von Näumungsurteilen, die auf Grund eines von einem Kriegsteilnehmer und seiner Ehefrau gemein schaftlich geschlossenen Mietvertrags erlassen sind oder werden, be stimme ich, daß die Gerichtsvollzieher die Vollstreckung eines solchen Urteils — unbeschadet der auf Erinnerung des Gläubigers ergehen den Entscheidung des Vollstrcckungsgerichts — abzulehneu haben, falls sich das Urteil gegen die Ehefrau allein richtet. Die Photographie im Dienste der Wahrheit. — Ein photographi sches Aktenstück über Bestialitäten unserer Feinde wird auf Anregung des Geheimen Medizinalrats Professor vr. Küttner von der Univer sität Breslau jetzt angelegt werden. Professor Küttner, der sich gegen wärtig in seiner Eigenschaft als Generalarzt a la suite des Marinc- sanitätskorps in Cuxhaven befindet, hat von dort aus an die »Deutsche Medizinische Wochenschrift« folgendes Schreiben gerichtet: »Es kommen jetzt, wie ich höre, allmählich die unglücklichen Krieger und Zivilpersonen in die Heimatlazarctte und Krankenhäuser, die von Belgiern, Russen und Franzosen verstümmelt worden sind. Bei den ungeheuren Lügen, die unsere Feinde über angebliche Bestialitäten unserer Truppen verbreiten, erscheint es mir wichtig, von medizinischer Seite Tatsachenmaterial zu sammeln, das geeignet ist, eine furchtbare Sprache der Anklage gegen unsere bestialischen Gegner zu sprechen. Die medizinischen Wochenschriften sind die geeigneten Instanzen, der artiges Material zu sammeln. Es würde allerdings nicht genügen, von jedem einzelnen ärztlich beobachteten Falle die Krankengeschichte zu bekommen, sondern es müßten die Verstümmelten photographiert wer den, soweit dies aus menschlichen Gründen möglich ist. Die Photo graphiensammlung, beglaubigt durch Aktenmaterial und Namen der beobachtenden Arzte, das wäre eine flammende Anklageschrift, die auch beim Friedensschluß eine Nolle zu spielen geeignet wäre. Es sind, wie ich höre, allein sieben Unglückliche zurzeit in deutschen Lazaretten, denen in Belgien die Augen ausgestochen worden sind! Auch Photo graphien und Beschreibungen besonderer belgischer Mordwaffen, Dum- Dum-Geschosse usw., Photographien verstümmelter Leichen kommen in Frage, um eine wirksame Waffe gegen die infamen Verleumder zu schmieden.« Die »Deutsche Medizinische Wochenschrift« bittet um Einsendung solcher Aufnahmen. Frankreich will Deutschland und Österreich-Ungarn wirtschaftlich boykottieren. - klm cnergischeMaßregeln zurwirksamerenDurchführung des ökonomischen Boykotts Deutschlands und Österreich-Ungarns zu tref fen, hat sich in Paris unter dem Vorsitz des früheren Deputierten Millet endgültig die lüZus antiFermaniqus gebildet, deren Mitglieder sich verpflichten, deutsche und österreichische Erzeugnisse weder zu kaufen noch zu verkaufen, sowie keine Angestellten und Arbeiter deutscher und öster reichischer Nationalität zu beschäftigen. Das französische Kapital soll nur heimischen industriellen Unternehmungen zugute kommen oder den Industrien der verbündeten Länder. Auch aus Lyon wird ein solches Vorgehen gemeldet. Nach einem Bericht, der dem Nhonepräfekten von einem Mitglied des oberen Arbeitsrates unterbreitet wurde, werden verschiedene Vorschläge zur Eröffnung der ökonomischen Feindseligkeiten 1462 gemacht und der Zusammenschluß französischer Produzenten ins Auge gefaßt, die die Gründe des Erfolges der deutschen Erzeugnisse studieren und Abwehrmaßrcgeln treffen sollen, damit diese aus französischen Fabriken ersetzt und überhaupt direkte Verkaufsorganisatiouen geschaf fen werden, um die französischen Fabrikate bei den Detaillisten ab- zusetzen. Bildet die Annahme einer neuen Stellung durch einen Handlungs gehilfen ohne Wissen seines Prinzipals Grund zu seiner sofortigen Ent lassung? — Das Kaufmannsgericht Köln verneinte kürzlich diese Frage. Der Prinzipal hätte nämlich abwarteu müssen, welche Schritte der Handlungsgehilfe an dem Tage, an dem er die neue Stellung an- trcten sollte, unternehmen würde. Der Handlungsgehilfe hätte sich eventuell noch mit seinem Prinzipal einigen können, oder es wäre möglich gewesen, daß er die neue Stellung gar nicht angetreteu hätte; deswegen wäre die Entlassung voreilig gewesen. Zur Erinnerung au die Leidenszeit Ostpreußens. — Die Leitung des um Ostpreußens Geschichtsforschung hochverdienten Prussia-Museums erläßt, um den Nachkommen sichtbare Erinnerungen an die große Zeit zu geben, einen Ausruf au alle Ostpreußen mit der Bitte, alles auf die jüngsten kriegerischen Vorgänge in der Provinz Bezügliche (Waffen, Uniformstücke, Geschosse, Ankündigungen, Bilder) sammeln und dem Museum zuführen zu wollen. Der Friedenspreis. — Wie aus Christiania gemeldet wird, schlügt Anathon Aal, der Philosoph und Professor der dortigen Universität, ehemals Dozent in Halle, in einem Vortrag vor, den diesjährigen Friedenspreis des Nobel-Instituts in Christiania keinem einzelnen zu zuerkennen, sondern die Summe zur Aufklärungsarbeit für den Frie den zu verwenden, damit eine internationale Bewegung geschaffen werden könne zu dem Zwecke, daß künftig Kriege nur nach Volksab stimmung möglich sind. Kricgsschiedsämtcr in deutschen Städten. — In einigen deutscher! Städten sind, wie die Zentralstelle des Deutschen Städtctages mitteilt, besondere Einrichtungen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gläubiger und Schuldner getroffen. Hanau hat ein Schiedsamt zur Schlichtung von Mietsstreitigkeitcn gebildet. In Ludwigshafen hat der Stadtrat einen Vcrmittlungsausschuß eingesetzt zur Vermittlung bei Streitigkeiten, die mangels eines Moratoriums zwischen Gläubiger und Schuldner wegen Mietzins oder Schuldzins, rückständiger Beträge, Säumnis in der Abtragung von Geschäftsschulden oder dergleichen entstehen. Stuttgart hat städtische Einigungsausschüsse in Miets und Hypothekensachen eingesetzt, die unentgeltlich die Vermittlung von Vereinbarungen wegen der Bezahlung von Miets- und Hypotheken- zinseu übernehmen. Ferner ist in Stuttgart eine städtische Beratungs stelle in geschäftlichen Angelegenheiten ins Leben gerufen worden, die unentgeltlich die Beratung von Gewerbetreibenden, insbesondere der Frauen von Kriegsteilnehmern, die außergerichtliche Vermittlung von Vergleichen usw. übernimmt. Diese Einrichtungen bewähren sich und werden lebhaft in Anspruch genommen. Das Note Kreuz. — Der Polizeipräsident erläßt folgende Bekannt machung: Die Verwendung des Noten Kreuzes ist, wie ich in Erinne rung bringe, nur denjenigen Personen, Angestellten usw. gestattet, die eine besondere Genehmigung dazu erhalten haben. Verboten ist ins besondere: 1. Ansichtskarten, Warcnanpreisungen, Kvnzertanzeigen, Gebete für den Kaiser usw. mit dem Noten Kreuz zu versehen und zu verkaufen, auch wenn der Erlös dafür ganz oder teilweise den Vereinen vom Noten Kreuz zufließen soll; 2. Anzüge (ganz oder in Teilen) und Armbinden mit dem Noten Kreuz, ferner Broschen oder andere Ab zeichen dieser Art fcilzuhaltcn, zu verkaufen oder zu benutzen. Die Reviere werden hiermit angewiesen, in den Ladenfenstcrn und bei Straßenverkänfern hierauf zu achten und Zuwiderhandlungen zur Bestrafung zu bringen. Verbot des Gebrauchs der französischen Sprache. — Die Handels kammer zu Metz erhielt, nach der »Straßb. Post«, vom Kaiserlichen Gouvernement nachstehendes Schreiben: »Ich ersehe aus einem mir vorliegenden Schreiben, daß sich die Handelskammer eines Briefpa piers bedient, das einen Vordruck in deutscher und französischer Sprache trägt. Ich untersage hiermit den ferneren Gebrauch dieses Papiers, ebenso den Gebrauch oder Mitgebrauch der französischen Sprache bei den Verhandlungen der Kammer oder bei Abfassung ihrer Protokolle und der von ihr ausgehenden Schriftstücke. Die Kreise des Handels und der Industrie beherrschen sämtlich die deutsche Sprache; soweit sie es nicht tun, sind sie jedenfalls als Mitglieder einer deutschen Handelskammer nicht geeignet.«
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