Nr. 248 (R. 121). Leipzig, Dienstag den 24. Oktober 1933. 18V. Jahrgang. Redaktioneller TU Bekanntmachung über die Erhaltung dev tVettbewevbsfahlskett des Sortiments (Wiederholt aus „Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins" Nr. V im Börsenblatt vom 11. September 1933) In der Denkschrift des Deutschen Berlegervcreins im Börsenblatt vom 21. Juni 1933 ist der Nachweis ge führt, daß die Möglichkeit der direkten Belieferung des Kunden durch den Verlag neben der Lieferung durch das Sortiment offcnbleibcn mutz. Dieser direkte Verkauf ist nur als Ergänzung zulässig. Er darf weder unter Aus schluß des Sortiments noch »nter Wahrnehmung von Wettbewerbsvorteilcn erfolge». Der Deutsche Verlcgcrvcrcin wird in Zukunft auch seinerseits scharf darüber wachen, daß der Grundsatz der Aufrcchterhaltung der vollen Wettbewerbsfähigkeit des Sortiments auch von einzelnen Außenseitern nicht ver nachlässigt oder umgangen wird. Er wird nicht länger Firmen in seinen Reihen dulden können, die durch Ver stöße dieser Art den dringend nötigen Arbeitsfricden zwischen Verlag und Sortiment gefährden. Auch der Verleger hat sich streng an die Bestimmungen der „Buchhändlcrischcn Bcrkaufsordnung" vom 4. Juli 1933 zu halten; er darf im Verkehr mit dem Publikum keine Preisnachlässe und sonstigen Vorteile anbieten und gewähren, die nicht auf Grund der Vcrkaufsordnung allgemein zulässig sind. Wir ersuchen, sich in Zukunft nach folgenden Grundsätzen zu richten: 1. Eine Werbung für Neuerscheinungen darf der Verleger nicht zu einem früheren Zeitpunkt durchführen, als auch der Sortimenter dazu in der Lage ist; also nicht früher als bis der Sortimenter Kenntnis von dem Erscheinen des bctr. Werkes hat und sich somit in die Werbung einschalten und am Vertrieb beteiligen kann. 2. Auf die Möglichkeit des Bezuges durch das Sortiment hat der Verleger bei jeder Werbung und auf allen Werbedrucksachen hinzuweisen. Hat ein Verleger gegen die Verkaufsordnung verstoßen, so behält sich der Deutsche Vcrlegcrvcrein vor, nach Abschluß des vom Börscnvcrcin durchgeführtcn Verfahrens seinerseits zu Prüfen, ob in dem Verhalten des Verlegers ein Verstoß gegen die guten Sitten zu erblicken und demgemäß gegen ihn vorzugehen ist. In unzulässiger Verallgemeinerung wird immer wieder „dem Verlag" der Vorwurf gemacht, er schädige durch anfechtbare Wcttbcwerbsmaßnahmen das Sortiment. In Wirklichkeit ist die Zahl der Fälle und der Firmen verschwindend gering, bei denen dieser Vorwurf näherer Prüfung standhält. Aber auch diese wenigen Fälle müssen in Zukunft in Wegfall kommen — zur Aufrcchterhaltung von Ordnung und Sauberkeit und zur Stärkung eines leistungsfähigen Sortimentsbuchhandels. Der Aktionsausschuß und der Vorstand des Deutschen Verlegervereins Walther Jäh, Erster Vorsteher. Bekanntmachung der Geschäftsstelle. In den Börsenvcrcin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig sind in der Zeit vom 1. bis 30. September 1933 folgende Mit glieder ausgenommen worden: 15885 Auerbach, Frl. Hertha, i. Fa. Bücherstube am Rat haus, Inh. Hertha Auerbach in Detmold. 15886 Augustin, Otto, i. Fa. Augustin L Müller in Berlin. 1b 898 Baur, Wilhelm, Verlagsleiter d. Fa. Frz. Eher Nachf. G. m. b. H. in München. 15 903 Bercker, Edmund, Geschäftsführer d. Fa. Staufen- Verlag G. ni. b. H. in Köln. 15 899 Berg, Josef, Leiter der Sortimentsabtcilung d. Fa. Frz. Eher Nachf. G. m. b. H. in München. 15 902 Bormann, Albert, i. Fa. Albert Bormann in Ncidenburg. 15 904 Czech-Jochberg, Erich, Geschäftsführer d. Fa. Verlag -Das neue Deutschland- G. m. b. H. in Leipzig. 15 917 Ehlers, Karl M. C., i. Fa. Julius O. Kriikc A. B. Laeisz Nachf. in Hamburg. 15 905 Fragner, Jaroslav, Geschäftsführer d. Fa. I. Otto G. m. b. H. in Prag. 15 887 Friedrich, Willy, Direktor d. Fa. Traktathaus, Druck- und Verlagshaus der Methodistenkirchc, Anker-Verlag G. m. b. H. in Bremen. 807