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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1933
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
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Redaktioneller Teil. Auf nach Braunschweig zum Tag des deutschen Handels! Am 18. und 19. November d. I. findet in Braunschweig der Tag des deutschen Handels statt. Aus alle» Gauen unseres deut schen Vaterlandes strömen Volksgenossen in die Stadt Heinrichs des Löwen, um an dieser grossen Tagung tcilzunchmcn. Auch der Buchhandel soll würdig vertreten sein, und es geht daher die herzlichste Einladung an sämtliche Kollegen, soweit es in ihren Kräften steht, in das Schatzkästlcin Nicdersachsens zu kom men und durch ihre Teilnahme am Tag des deutschen Handels zu bekunden, daß sie sich voll und ganz hinter die Regierung unseres Volkskauzlers stellen. Der Buchhandel wird ebenfalls einen großen Festwagen stellen. Das Programm wird folgendes sein: Sonnabend, den 18. November, 17 Uhr, große Handcls- tagung in der Brunsviga-Hallc. 20.30 Uhr Festveranstaltung im Landestheater, anschließend Fackelzug und Zapfenstreich aus dem Schloßplatz. Ab 23 Uhr treffen sich sämtliche Kollegen im Rats keller der Landeshauptstadt Braunschweig, Weinstube (kein Wein zwang). Sonntag, den 19. November, 10.30 Uhr, Antreten sämt licher Kollegen auf dem Hagenmarkt, hinter den, Festwagen des Buchhandels. Meldung erstatten bei Pg. Stadtrat W. Ammon. Marsch durch die Straßen der Stadt zum Fcstplatze. Auf dem Festplatze sprechen unter anderem Mitglieder der Reichsrcgicrnng, Qr. von Renteln nsw. Anschließend großer Festzug durch die Straßen der Stadt. Um 17 Uhr im Grotrian-Steinwcg-Saal (Roter Saal) große Buchhändlcrkundgcbung. Es spricht Pg. Hagemeger, Berlin. Ein tritt sreil Quartiere werden kostenlos zur Versügung gestellt. Auf den verschiedenen Bahnhöfen befinden sich Quartierämtcr, von denen die Ouartierscheine ausgegeben werden. Autosahrcr können nur bis zum Rande der Stadt sahren, dort wird der Wagen abgestcllt und Quartierscheine ausgehändigt. Die Fahrpreisermäßigung be trägt 75 Prozent, außerdem werden im Umkreise der Stadt Braun- schweig von 350 Kilometer Sonntagssahrkarten ausgegebcn. Anfragen sind zu richten an das Städtische Verkehrs- und Presseamt, Rathaus, Zimmer 50. Stadtrat W. Ammon, 1. Vorsitzender des Ortsvereines der Buchhändler zu Braunschweig. Mitteilung der Geschäftsstelle. Betr.: Abwehr von Rabattsordcrungen. Das Merkblatt zur Abwehr von Rabattsorderungen im Buch handel ist in neuer veränderter Form erschienen. Ein Probestück ist der Anzeige in dieser Nuinmer (Seite 5492) beigegeben. Be stellungen sind an den Verlag des Börsenvereins zu richten. Leipzig, den 15. November 1933. vr. Heß. Bücherwagen ab Leipzig. Infolge des Bußtages am Mittwoch, dem 22. November 1933, werden die sonst am Mittwoch verkehrenden Bücherwagen auf Dienstag, den 21. November 1933 vorverlegt. Leipzig, den 13. November 1933. Verein Leipziger Kommissionäre. Die Regelung öer Wirtschastswerbung Dem konstituierenden Gesetz über Wirtschaftswerbung vom >2. September 1933 sind bisher zwei Durchführungsverordnungen voni 14. September und vom 27. Oktober und zwei Bekannt machungen des Werberates im Reichsanzeiger gefolgt. Damit sind die wesentlichen Grundlagen für die einheitliche und wirksame Ge staltung des gesamten öffentlichen und privaten Wcrbungs-, An zeigen-, Ausstellungs-, Messe- und Reklamewescns gegeben. Das Gesetz vom 12. September selbst ist das Rahmengesetz. Es begnügt sich, die Einsetzung des Werbcratcs, seine Zuständig keit und seine Verfassung anzukündigen und grundsätzlich festzu legen, daß jeder, der Werbung betreibt, der Genehmigung des Werberates bedarf, wobei diese Genehmigung von der Erhebung einer Abgabe abhängig geinacht werden kann. Die ersten für die am Werbewcsen beteiligten Kreise wichtigen Einzelbestinnnungen enthält die Verordnung vom 27. Oktober. Sic konstituiert den Werberat als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigenem Vermögen und mit dem Sitz in Berlin. Seine Aus gabe ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Mißstände, die sich aus dem Gebiet des wirtschaftlichen Werdens entwickelt haben, z» be seitigen. Diese Maßnahmen bestehen darin, daß er gegen Unzu verlässigkeit und Untreue in der Wirtschastswerbung einzuschreiten und insbesondere die Wahrheit in der Wirtschastswerbung herbei- zusührcn hat (Bekämpfung des Auflageschwindcls bei Zeitungen, Zeitschristen und sonstigen Druckschriften). Er erteilt die generellen und speziellen Genehmigungen zur Wirtschastswerbung. Diese darf also ohne solche Genehmigung, soweit das Gesetz sie nicht von vornherein gibt, nicht ausgeübt werden. Die für die Genehmigung zu entrichtende Abgabe hat die Eigenschast össentlicher Abgaben, d. h. sie kann durch die Steuerbehörden bcigctrieben werden. Wich tig ist vor allen Dingen, daß Einzelgenehmigungen und -zulassuu- gen, die nach Gesetz und Durchsührungsverordnnngcn einzuholen sind, binnen sechs Wochen nach Jukrasttreten der Verordnung, d. h. in der Zeit vom 1. November bis spätestens 12. Dezember be antragt sein müssen. Genehmigungen auf Anträge, die in dieser Zeit gestellt sind, gelten bis zur endgültigen Entscheidung des Werberates als erteilt. Welches sind nun solche Fälle der Einzel- und generellen Ge nehmigung? Hierüber gibt die im Reichsanzeigcr vom 1. Novem ber (Abendausgabe) veröffentlichte zweite Bekannt machung des Werberates der deutschen Wirt-
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