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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Zx 48, 27. Februar 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 2509 nehmungen imstailde sein. Die weitere Entwickelung dieser Verlagsanfänge zu verfolgen, wird von besonderem Interesse sein und wird möglicherweise Rückschlüsse auf die weitere Ent wicklung des Buchhandels überhaupt, insbesondere des wissen schaftlicheil Verlags, gestatten. Wilhelm Grimm, der verheiratete der beiden Dioskuren, schreibt einmal: »Ich habe nur einen einzigen Grund zu wün schen, daß ich unverheiratet wäre, damit ich nämlich ungeniert und mit Anstand meine Frau loben und herausstreichen könnte«. Mnliche Rücksichten waren es auch hier, die einen Lobhymnus auf die Verlagsfirma, von der hier die Rede war, verboten und zu nüchtern-sachlicher Berichterstattung zwangen. Wir sind am Ende unseres Berichts, und da, zum Schluß, wird es, zumal in diesem Blatte, das die größere Halste des Jahrhunderts hindurch mit der Jubelfirma in engster Beziehung gestanden hat, erlaubt sein, der Jubilarin ein »Glückauf!« für das nächste Jahrhundert zuzurufen. Ein großer Teil der deutschen Gelehrtenwelt, der Schulkreise, des Buchhandels wird an der Jubelfeier teilnehmen, teils in Person, teils in Gedanken, jedenfalls aber mit Gefühlen aufrichtiger Sympathie. Möge die große Verlagshandlung, die so wacker mitgeholfen hat und hilft, das Ansehen des deut schen Namens, der deutschen Wissenschaft und des deutschen Buchhandels in der ganzen Welt zu mehren, auch in dem zweiten Jahrhundert ihres Daseins und in den neuen, bei der Zentenarfeier einzuweihenden Räumlichkeiten weiter wachsen und gedeihen zum Segen der Wissenschaft, zun: Segen des deutschen Ansehens, zum Segen auch des Hauses selbst und aller seiner Mitarbeiter! Kleine Mitteilungen. Passive Resistenz von Staatsbeamten und Ttaatsange- stellten in Triest. (Vgl. Nr. 44 d. Bl.) — Zu dieser Angelegen heit liegen aus Wien, Olmütz und Graz folgende Nachrichten vor. Zunächst aus Wien eine sehr bedenkliche Mitteilung vom 23. Februar, die wir der »Neuen Freien Presse« entnehmen: Gestern abend fand in Wien eine Kommissionssitzung des seinerzeit gewählten Postkomitees statt, die sich mit dem im Ministerrate gefaßten Beschluß, gegen die resistierenden Staats beamten inTriest strengere Maßregeln zu ergreifen, eingehend beschäf tigte. In der Sitzung wurde den Triester Staatsbediensteten, die sich nach jahrelangem ergebnislosen Bitten zu energischem Handeln ge zwungen sahen, die vollste Sympathie zum Ausdruck gebracht und zugleich der Beschluß gefaßt, ihnen gegebenenfalls außer der moralischen nach Kräften auch finanzielle Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Sollte die Regierung von den angedrohten Maßregeln tatsächlich Gebrauch machen und durch Disziplinie rungen die Kämpfer einzuschüchtern versuchen wollen, so faßte das Komitee den Entschluß, die Triestiner Angelegenheit zu einer allgemeinen zu machen. Eine andere Nachricht bringt dasselbe Blatt aus Olmütz: Die Olmützer Handels- und Gewerbekammer hat in ihrer am 21. d. M. stattgefundenen ordentlichen öffentlichen Sitzung in Angelegenheit der passiven Resistenz in Triest folgende Resolution beschlossen: »Die Handels- und Gewerbekammer in Olmütz hat in ihrer am 21. d. M. stattgefundenen ordentlichen öffentlichen Sitzung der tiefsten Entrüstung Ausdruck gegeben über die passive Resistenz eines Teiles der Triester Staatsbeamtenschaft. Die Handels- und Gewerbekammer erblickt in der passiven Resistenz ein verwerfliches Mittel im Lohnkampf, das, zumal von Beamten geübt, den Glauben an die Festigkeit der staatlichen Verwaltung und an die Gewissenhaftigkeit der Beamtenschaft erschüttern und mit um so berechtigterer Ent rüstung als unzulässig bezeichnet werden muß, als es sich gegen Bevölkerungskreise kehrt, die an der materiellen Stellung der Staatsbeamtenschaft in Triest vollkommen un schuldig sind. Da Handel, Industrie und Gewerbe zahlreiche Beziehungen mit Triest, dem größten heimischen Hafen, unter halten und durch die passive Resistenzbewegung der dortigen Beamtenschaft in ihren wirtschaftkichen Interessen auf das empfindlichste bedroht werden, spricht die Kammer die bestimmte Erwartung aus, daß die Regierung ungesäumt und mit rück- Vörsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. sichtsloser Energie alle jene Maßnahmen treffen wird, die not wendig sind, um die Beamtenschaft aller Verwaltungszweige in Triest zur vollen Pflichterfüllung zurückzuführen.« Diese Resolution wurde an das Ministerratspräsidium, das Handels-, Finanz- und Ministerium des Innern geleitet. In demselben Sinne hat sich die Handelskammer in Graz geäußert. * Aufführungs-Verbot von »Alt-Heidelberg« in tschechischer Übersetzung.- Aus äußeren, vollkommen begreiflichen Gründen hat die Prager Polizeibehörde die dort beabsichtigte Aufführung einer tschechischen Übersetzung des bekannten Schau- piels »Alt-Heidelberg« untersagt. Die Behörde befürchtet mit Recht Ordnungsstörungen vom Erscheinen deutscher Couleur- Studenten auf der Bühne vor tschechischem Publikum. In deutscher Sprache ist das Stück unter der Direktion Angela Neu manns in Prag oft gegeben worden. »Versteigerungen. (Vgl. Nr. 14, 16, 17, 20, 24, 33, 37, 40, 41, 42, 43, 45, 46 d. Bl.) — 28.-29. März 1911. Leipzig, Oswald Weigel: Historische Wissenschaften und Hilfswissenschaften. — Rechts- und Staatswissenschaften. — Sprachwissenschaft. Orientalin. — Naturwissenschaften. — Schöne Wissenschaften. 30.—31. März 1911. Leipzig, Oswald Weigel: Frühdrucke. Reformationsliteratur. Theologie und Philosophie: Die dogmatischen und exegetischen Werke z. T. in Ausgaben des 16. Jahrhunderts. -» Remittendenfaktnr-Vordrucke O.-M. 1911. (Vgl. 1910 Nr. 299; 1911 Nr. 1,6,12, 18, 24, 30,36,42 d. Bl.) — In der Zeit vom 20. bis 25. Februar 1911 sind bei der Redaktion des Börsenblatts folgende weitere Remittendenfaktur-Vordrucke O.-M. 1911 eingegangen: Fehr'sche Buchhandlung, St. Gallen, Kirchheim L Co, Mainz. * Weimarisches Lesebuch. — Aus Jena wird gemeldet: Ein neues Volksschullesebuch für das Großherzogtum Sachsen wird, wie das Großherzogliche Ministerium bekannt gibt, mit Be ginn des neuen Schuljahres, Ostern 1911, zur Einführung ge langen, und zwar unter dem Titel »Weimarisches Lesebuch«. Vom Reichsgericht. — Bilder Johanns III. Sobieski von Polen. (Nachdruck verboten.) —Das Landgericht Gleiwitz hat am 25. November v. I. im sogenannten objektiven Straf verfahren den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, 25 Marken mit dem Bildnis des Königs Johann III. Sobieski von Polen aus Grund der 130 und 41 des Strafgesetzbuches einzuziehen. Ein Agent in Königs Hütte erhielt im September 1910 von dem Rektor der Kirche auf dem Kahlen- berge bei Wien eine große Anzahl solcher Marken zugesandt, deren Erlös zur Ausschmückung der Kapelle dienen sollte' Die Staatsanwaltschaft vertrat die Ansicht, daß diese kleinen Bildchen geeignet seien, die polnische Bevölkerung der Ostmark zu Gewalttätigkeiten gegen die deutsche anzureizen. Das Land gericht war nicht dieser Ansicht. Es sei kein Beweis dafür er bracht, daß der erwähnte Rektor polnische Agitation habe treiben wollen. Die Kapelle sei dem Andenken jenes Polen königs nur deshalb gewidmet worden, weil er sich bei der Be freiung Wiens von den Türken an dem Platze der Kapelle be sonders ausgezeichnet habe und bei diesem Kampfe der hervor ragendste Führer der Christen gewesen sei. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil wurde am 24. Februar d. I. vom Reichsgericht verworfen. In dem angefochtenen Urteil, so wurde ausgeführt, war ein Rechtsirrtum nicht zu finden. Der 8 41 des Strafgesetzbuchs setzt voraus, daß der Inhalt der Marken objektiv geeignet ist, das Tatbestandsmerkmal des § 130 zu erfüllen. Eine Feststellung nach dieser Richtung ist aber nicht getroffen, und es ist auch gar nicht unternommen worden, einen solchen Nachweis zu erbringen. Die Begründung des Einziehungsantrages — und mit ihm stimmen auch die Ausführungen der Revision überein — läßt erkennen, daß ausschließlich in dem nach Absicht des Versenders mit der Ver- 329
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