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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.10.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-10-28
- Erscheinungsdatum
- 28.10.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 25l, 28. Ottober 1914. Redakltoneller Teil. Dorsenvlait l.'. Dtsch.i. LiMa idel. Willkür den einen Gläubiger vor dem anderen bevorzugen. Klagen daritber sind den Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin zu Ohren gekommen. Sie haben sich deshalb an den Reichskanzler gewandt und darum gebeten, das; einem etwaigen Mißbrauch der Gesetze zum Schutze der im Felde Stehenden durch die Zurückgebliebenen ent gegengetreten werde. Verbot der »Schlesischen Volkszeitung«. — Wie dem »Berl. Tgblt.« aus Breslau gemeldet wird, hat das stellvertretende General kommando das Weitcrerscheinen der »Schlesischen Volkszeitung« auf unbestimmte Zeit verboten. (Das Verbot ist inzwischen wieder aufge hoben worden.) Die Badische Jubiläumsausstellung für Industrie, Kunst und Handwerk, Karlsruhe 1915 wurde mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Weltereignisse auf das Jahr 1916 verschoben. Post. — Das Umrechnungsverhältnis für Postanweisungen nach den Niederlanden und den niederländischen Kolonien ist mit Geltung vom 26. Oktober ab auf 100 Gulden --- 182 ermäßigt worden. Filme aus deutschfeindlichen Ländern. — In einer zahlreich aus ganz Deutschland besuchten Gesamtausschußsitzuug des Jntercssenver- bandes der Kinematographie und verwandter Branchen wurde folgen der Beschluß gefaßt: »Der Verband empfiehlt den Theaterbesitzcrn, während der Kriegszeit keine Filme von Firmen deutschfeindlicher Länder oder von Firmen, an denen Kapital aus deutschfeindlichen Ländern in irgend einer Form beteiligt ist, vorzuführen.« Der Kricgsausschuß für das Deutsche Papierfach ladet die Ange hörigen des Papierfaches auf Freitag, den 90. Oktober, vormittags 11 Uhr, zu einer Kundgebung in das Papierhaus, Berlin 8VV. 11, Dessauerstr. 2, ein, die sich, wie es in der Ankündigung heißt, gegen »die großen Mängel der Feldpost« richten und Mittel zu ihrer Beseitigung Vorschlägen soll. Nach dem Vortrag soll ein Beschluß- Antrag gefaßt werden. Bekanntmachung, betreffend weitere Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Schcckrechts für Elsaß-Lothringen, Ostpreußen usw. Vom 22. Oktober 1914. — Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 Die Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Ausübung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Regreßrechts aus dem Scheck bedarf, werden, soweit sie nicht am 31. Juli 1914 abgelaufen waren, für solche Wechsel oder Schecks, die in Elsaß- Lothringen, in der preußischen Provinz Ostpreußen oder in West preußen in den Kreisen Marienburg, Elbing Stadt und Land, Stuhm, Martenwerder, Nvsenberg, Graudenz Stadt und Land, Löbau, Culm, Briefen, Strasburg, Thorn Stadl und Land zahlbar sind, im An schluß an die in der Bekanntmachung vom 24. September 1914 (Reichsgesetzbl. S. 413) vorgesehene Verlängerung um weitere dreißig Tage verlängert. Die gleiche Fristverlängerung findet bei solchen im Stadtkreis Danzig zahlbar gezogenen Wechseln statt, die als Wohnort des Be zogenen einen Ort angeben, der in Ostpreußen oder in einem der bezeichnten westpreußischen Kreise gelegen ist. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Oktober 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Rechtloserkläruug der Deutschen und Österreicher in Rußland. - Es wird mitgeteilt, daß der russische Minister des Innern einen Gesetzent wurf detr. die Requisition des Grundeigentums ausarbetten und der Entscheidung des Ministerrats unterbreiten werde, der beabsichtige, die deutschen und österreichischen Untertanen des Rechtes zu berauben, unbewegliche Habe außerhalb der Städte in 25 Grenzgouvernements und in den der Ostsee, dem Schwarzen und dem Asowschen Meer benachbarten Gebieten zu besitzen. Dieses Recht beschränkt sich bei russischen Staatsbürgern deutscher Abstammung auf die, die nach der Verkündung des deutschen Gesetzes vom 1. Juni 1870 über die doppelte Staatsangehörigkeit Eigentum erworben haben. Außerhalb der genannten Städte ist den bezeichnet«;; Personen Miete und Pacht der Immobilien ebenso untersagt wie das Recht, als Stellvertreter für einen anderen Grundstückseigentümer zu fungieren. Der Gesetzentwurf sieht für die Liquidation eine Frist von mehreren Monaten vor. Bekanntmachung über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel. Vom 22. Oktober 1914. — Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaft lichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 Die Fälligkeit von Wechseln, deren Fälligkeit durch die Bekannt machung vom 10. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 368) um drei Monate hinausgeschoben ist, wird um weitere drei Monate hinaus geschoben. An die Stelle der in der Bekanntmachung vom 12. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 369) vorgesehenen Erhöhung der Wechsel summe um 6A jährlicher Zinsen für drei Monate tritt eine solche für sechs Monate. Eine Verpflichtung zur Entrichtung des weiteren Wechselstempels nach § 3 Abs. 2 des Wechselstempelgesetzes wird durch die Hinaus schiebung der Fälligkeit nicht begründet. Bei Anwendung der Vor schriften des ß 13 Nr. 2 und des 8 17 des Bankgesctzes bleibt die Hinausschiebung außer Betracht. 8 2. Tie Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf Wechsel, bei denen die Zeit der Vorlage zur Zahlung und der Pro testerhebung durch die Bekanntmachung, betreffend Zahlungsvcrbot gegen England, vom 30. September 1914 (Reichsgesetzbl. S. 121) oder durch die Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen Frankreich, vom 20. Oktober 1914 (Reichsgesetzbl. S. 443) hinausgeschoben ist. 8 3- Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Oktober 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck. Psrsonalnachrichten. Jubiläum. — Am heutigen Tage kann Herr Prokurist Rudolf Richter in Leizig auf eine 25 jährige ersprießliche Tätigkeit im Hause Max Hesses Verlag zurückblicken. Im schönen Böhmen (Tetschen a. d. E.) geboren, kam Herr Richter aus Österreich, wo er unter andern längere Zeit eine Stelle bei A. Hartleben in Wien innegehabt hatte, ins Deutsche Reich zu Max Hesse, dem er bald eine brauchbare Stütze wurde. Mit Eifer und Verständnis ergriff er die ihm gestellten Aufgaben und kannte keine Ruhe, bevor er sie gelöst. Im persönlichen Verkehr außerordentlich liebenswürdig, verstand er es, abhold aller Vereinsmeierei, sich Freunde zu gewinnen, die er mit seinem köstlichen, gelegentlich wohl einmal etwas stichelnden, aber nie verletzenden Humor erheiterte. Leider hat den Jubilar in den letzten Jahren ein Brustleiden sehr gequält, das ihn auch in der Aus übung seiner Pflichten hinderte. Wünschen wir ihm volle Genesung, auf daß er noch manches Jahr seinem Berufe erhalten bleibe! —n— Gefallen: am 12. Oktober bei Lille Herr Otto Lorenz, ein pflichtgetreuer Mitarbeiter im Hause K. F. Koehler in Leipzig, der den Krieg beim Jnfanterie-Rgt. Nr. 179 mitmachte. Jakob Barth f. — Am 24. Oktober ist in Berlin nach kurzer Krankheit der außerordentliche Professor der semitischen Philologie an der Berliner Universität, Geheimer Negierungsrat vr. Jakob Barth, im Alter von 63 Jahren gestorben. Seinen Ruf in der Wissen schaft begründete Barth mit einer sehr sorgfältig kommentierten Aus gabe des »Kitäb ai fasih« des arabischen Grammatikers Thalab, zu der er umfassende Handschriften-Vergletchungcn in den Bibliotheken von Berlin, Leiden und Nom vorgenommen hatte. Aus einer Reihe von Einzelstudien zur vergleichenden Grammatik der semitischen Sprachen, die er in der »Zeitschrift der deutschen morgenländischen Gesellschaft« veröffentlicht hatte, ging sein linguistisches Hauptwerk »Die Nominalbtldung in den semitischen Sprachen« hervor, das in zwei Abteilungen 1889 und 1891 erschien. Alfred Weber s. — In Straßburg i. Elf. ist eines der ältesten Mitglieder des Lehrkörpers der Kaiser Wilhelms-Universität, der einer. Professor der Philosophie v. vr. Alfred Weber, nach lang jährigem Leiden im Alter von 79 Jahren gestorben. Als philoso phischer Schriftsteller hat sich Professor Weber besonders durch seine meist französisch verfaßten Abhandlungen über Marheineke, über Schellings Religionsphilosophie, über den Willen zum Guten als 1587
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