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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1937
- Strukturtyp
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- 1937-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1937
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Rr. 298/299/Z99 <!>i. 149» Leipzig, Dienstag den 28. Dezember 1937 194.Jahrgang Bewertung der Lagerbestände Von Dr. Friedrich llhlig Will der Kaufmann einen Überblick über Vermögen und Jahresgewinn erlangen, muß er laufend Aufzeichnungen machen, er muß Buch führen. Die Ergebnisse der Aufzeichnungen sind mit den Werten der tatsächlich vorhandenen Bestände und Vermögensteile zu vergleichen. Das zwingt den Kaufmann da zu, jährlich eine Jnventuraufnahme zu machen, die ihn wieder um vor die Frage stellt, welche Werte er einsetzen soll. Er muß die Vorräte bewerten. Erst aus diesen Gesamtergebnissen erhält er den Nachweis über feine Leistungen im vergangenen Jahre. Die Unterlagen wiederum können ihm Richtlinien vermitteln für die Geschäftstätigkeit im kommenden Jahre, sie geben ihm die Grundlage für die Lagerpolitik. Aber auch für Kreditverhandlungen ist es notwendig, ge naue Unterlagen über Vermögenswerte und Gewinnermittlung zu haben, da der Kreditgeber auf Grund von sachlichen Dar stellungen sich leichter über die Lage des Geschäftes unterrichten kann und dadurch schneller zum Entschluß der Kredithergabe gelangt. Ebenso wichtig sind die Ergebnisse der Inventur und der Bewertung der Lagerbestände, wenn ein Kauf oder Verkauf eines Geschäftes stattfinden soll. Besonders der Käufer verlangt einen genauen Einblick in die Vermögenswerte, da sich danach der Kaufpreis richtet. Und endlich meldet die Steuerbehörde ihre Ansprüche an. Einkommen- und Vermögensteuer sind abhängig von den einge setzten Jnventurwerten. Der Kaufmann muß den Nachweis füh ren können, daß seine Wertfestsetzungen begründet sind. Aus den angeführten Gründen zeigt sich die Notwendigkeit einer genauen Jnventuraufnahme und sorgfältigen Bewertung. Steuerliche Vorschriften Nach tz 172 der Reichsabgabenordnung haben »Steuerpflich tige, die Handelsbücher im Sinne des Handelsgesetzbuches füh ren, auf Verlangen eine Abschrift ihrer unverkürzten Bilanzen mit Erläuterungen einzurcichcn. Wenn sie nach ihrer Buchfüh rung eine Gewinn- und Vcrlustrechnung ausstellen, ist auch diese beizufügen». Daraus geht klar hervor, daß die Steuerbehörde als Grund lage zur Veranlagung die kaufmännische Buchhaltung gewählt hat. Der Kaufmann kann sich somit vor überhöhter Einschätzung der Behörde schützen, wenn er eine ordnungsmäßige Bilanz so wie eine Gewinn- und Berlustrechnung vorlegt. Die berichtigte oder mit Erläuterungen versehene Bilanz nennt man die Steuerbilanz. Die Behörde verlangt deshalb diese Unterlagen, um sich daraus ein klares Bild über die Vermögensverhältnisse und über den Erfolg des Unternehmens machen zu können. Anerkennung erfolgt aber nur dann, wenn die Unterlagen ordnungs gemäß sind. Voraussetzung dafür ist, daß »die Eintragungen in die Bücher fortlaufend, vollständig und richtig bewirkt wer den». Die Aufzeichnungen sollen den Sachverständigen in die Lage versetzen, sich genau über die Vermögenslage und Ver mögensänderungen, über Einnahmen und Ausgaben, über Ge winn- und Verlustermittlung unterrichten zu können. Die ge setzlichen Vorschriften müssen beachtet werden. Wird die Buch führung vom Finanzamt nicht anerkannt, dann entspricht sie nicht den Vorschriften, denn nach der Rechtsprechung des Reichs finanzhofes ist die Steuerbehörde an die Buchführung gebunden sUrteil VIL 1740/30 vom 22. Oktober 1930). Freie Hand hat der Kausman darüber, welches System er wählt (einfache oder doppelte Buchführung), welche Buchungsmethode er verwendet (amerikanische, deutsche, italienische Buchhaltung) und auch welche einzelnen Bücher er führt (Kassenbuch, Wechselbuch usw.). Auch das Handelsgesetzbuch verpflichtet nach H 38 jeden Kaufmann, Bücher zu führen nach den Grundsätzen ordnungs gemäßer Buchführung, und K 39 HGB. verlangt die Aufstellung eines Inventars und einer Bilanz. Der Kaufmann ist verpflichtet, am Ende des Geschäftsjahres den Wert aller vor handenen Besitzbestände und den Wert aller Schulden aufzu stellen. Es müssen also die Bestände gemessen, gewogen oder gezählt und endlich bewertet werden. In ihrer Gesamtheit nennt man diese Tätigkeit Inventur, während das aufgestellte Verzeich nis Inventar heißt. Bilanz ist eine kontenförmige Aus stellung, in der die Vermögens- und Schuldenteile auf Grund der Cinzelzahlen des Inventars in wenigen Endsummen einander gegenübergestellt sind. Den Überschuß der Besitzteile (Aktiven) über die Schulden (Passiven) bezeichnet man als das eigene Kapital der Firma. Es wird zum Ausgleich auf der Passivseite eingesetzt, denn das Wesen der Bilanz ist, daß sie immer gleiche Endsummen aus beiden Seiten ausweist. Bilanz einer Einzelsirma Aktiven Passiven Besitzteile Schulden eigenes Kapital Das eigene Kapital am Ende des Jahres (Schlußbilanz) verglichen mit dem eigenen Kapital am Anfang des Jahres (Eröffnungsbilanz) ergibt den Kapitalzuwachs (Gewinn) oder die Kapitalminderung (Verlust). Mitteilung der Geschäftsstelle d. Neichsschrift- tumskammer, Gruppe Buchhandel, Leipzig Reichsschulbcsuch der im Jahre 1938 auslcrnenden Lehrlinge Hierdurch werden diejenigen Lehrfirmen, deren Lehrlinge im Jahre 1938 auslernen und noch nicht zur Reichsschule ein berufen worden sind, aufgefordert, diese zu einem der nach stehend ausgeführteu Lehrgänge bei der Verwaltungsstelle der Reichsschule anzumelden, wobei zu beachten ist, daß die An meldungen jeweils spätestens vier Monate vor Beginn des betref fenden Lehrganges bei der Verwaltungsstelle vorliegen müssen: Mai-Lehrgang: 16. Mai bis 10. Juni, Juli-Lehrgang: 27. Juni bis 22. Juli, August-Lehrgang: 1k>. August bis 7. September. Zum April-Lehrgang, der vom 11. April bis 6. Mai läuft, können im beschränkten Umfange, und nur, sofern sie umgehend erfolgen, Anmeldungen noch angenommen werden. Die vorher gehenden Lehrgänge sind besetzt und geschlossen. Die im Jahre 1939 bis 31. März ihre Lehre beendenden Lehrlinge können vom August-Lehrgang ab auf der Reichsschule ausgenommen werden. Für die weiteren Lehrgänge sind die fol genden Termine vorgesehen: September-Lehrgang: 12. September bis 5. Oktober, Oktober-Lehrgang: 13. Oktober bis 5. November, November-Lehrgang: 9. November bis 2. Dezember. Auch für diese Lehrgänge sind Vormerkungen erwünscht. Leipzig, den 24. Dezember 1937 Thulke Nr. 299/299/309 Dienstag, den 28. Dezember 1937 101?
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