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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-12-02
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 279, 2. Dezember 1914. um ivcitere 30 Tage, also auf insgesamt 150 Tage, verlängert hat, ist die Postordnung vom 20. März 1900 entsprechend geändert worden. Ferner hat die Postordnung folgende beachtenswerte Änderung er fahren : Während der Geltung der Bestimmungen über die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts kann der Auftraggeber ver langen, das; der Wechsel mit dem Postprotestanftrage schon am zweiten Werktage nach dem ZahlnngStage des Wechsels nochmals zur Zah lung vorgezeigt und, wenn auch diese Vorzeigung oder der Versuch dazu erfolglos bleibt, protestiert werde. Dieses Verlangen ist durch den Vermerk »Ohne die verlängerte Protestfrist«, ans der Rückseite des Postprotestauftrages anszudrlicken. Es können mithin künftig aufgeliefert werden a) Postprotestauf- träge mit dem Vermerk »Ohne Protestfrist«:, 5) Postprotestaufträge mit dem Vermerk »Ohne die verlängerte Protcstfrist« und e) Post- protestaufträge ohne jeden Vermerk. Während bei den unter a bezeichneten Postprotestaufträgcn so gleich nach der ersten vergeblichen Vorzeigung oder dem ersten Ver suche der Vorzeigung Protest erhoben wird, sind die unter b und 6 aufgcfiihrten Postprotcstaufträge, soweit nicht eine zweite Vorzeigung überhaupt ausgeschlossen ist, wie z. B. im Falle ausdrücklicher Zah lungsverweigerung bei der ersten Vorzeigung, nochmals zur Zahlung vorzuzeigen und erforderlichenfalls zu protestieren, und zwar die un ter l> am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage des Wechsels, die unter c bei Ablauf der verlängerten Wechselprotestfrist. Stundung privatrcchtlicher Gcldfordcrungcn gegen Schuldner in Galizien und der Bukowina. — Eine Verordnung des österreichischen Gesamtministeriums vom 19. November 1914 lautet: Auf Grund des 8 1 der Kaiserlichen Verordnung vom 13. Oktober 1914, RGBl. Nr. 278, werden folgende Bestimmungen der Ver ordnung des Gesamtministeriums vom 13. Oktober 1914, RGBl. Nr. 279, abgeändert: 8 1. § 4, Abs. 2, Z. I, lit. d), hat zu lauten: »d) zur Berichtigung von Forderungen des Staates oder von Steuern und öffentlichen Abgaben.« 8 2. § 5, Abs. 3, hat zu lauten: »Von Gerichten eingelegte Beträge können ohne Beschränkung zuriickgcfordert werden«. 8 3- Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Wirk samkeit. Vor dem Beginn der Wirksamkeit dieser Verordnung geltend ge machte Ansprüche auf Leistung von Rückzahlungen aus laufender Rech nung, Kassenscheinen, oder Einlagebüchern zum Zwecke der Vornahme von Einzahlungen ans Anleihen des Staates unterliegen der gesch lichen Stundung, soweit nicht bereits die Überweisung oder Über mittlung an die zur Übernahme berufene Kasse stattgefnnden hat. (Neichsgcsctzblatt für die im Neichsrat vertretenen Königreiche und Länder vom 20. November 1914 S. 1193 Nr. 318.) Post. — Von jetzt ab dürfen Briefe nach der Türkei nur noch offen versandt werden. Sie müssen in türkischer, arabischer, fran zösischer, deutscher, englischer, italienischer, israelitischer, armenischer ober griechischer Sprache abgefastt sein. Eine deutsch-belgische Arztevercinigung. — Wie der Garnisonarzt von Namnr, Stabsarzt Prof. Klans Schilling, in der »Deutschen Medi zinischen Wochenschrift« mitteilt, hat sich in Namnr eine deutsch-bel gische Arztevercinigung gebildet, die bereits vier Sitzungen abgehalten hat. In diesen Sitzungen waren stets 30 bis 40 Teilnehmer anwesend, und den wissenschaftlichen Vorträgen folgten angeregte Unterhaltun gen, an denen sich belgische wie deutsche Arzte beteiligten. Als trefflicher Dolmetscher wirkte der belgische Militärarzt Frank, der lange in Deutschland studiert hat. Russisches Zahlungs- und Einfuhrverbot gegen Deutschland und Österreich. — Die Petersburger Negierung hat, laut »Nowoje Wremja« an die Gouverneure folgendes Zirkular versandt: Der Ministcrrat beschäftigte sich mit der Frage des Zahlungsvcrbots an deutsche und österreichische Firmen. Er hat beschlossen, daß die Unternehmungen in drei Kategorien zu teilen sind: 1. in deutsche und österreichische Firmen, die in Rußland keine Filialen besitzen: 2. Firmen, die Fi lialen besitzen, und 3. russische Firmen mit deutschem und österreichi schem Kapital. — Betreffs der ersten Gruppe hat der Ministerrat beschlossen, das; diesen Firmen zukommcnde Beträge bis zur Be endigung des Krieges nicht ausgezahlt werden dürfen. Das wurde vom Zaren bestätigt. — Vom Petersburger Handels- und Finanz ministerium siud Maßregeln zur Verhinderung der Einfuhr deutscher und österreichischer Waren getroffen worden; es ist beschlossen worden, von den Empfängern ausländischer Waren eine Garantie zu ver langen, daß die von ihnen bezogenen Waren weder deutscher noch österreichischer Abstammung sind. Zuwiderhandlungen haben große Geldstrafen und Beschlagnahmen der Waren zur Folge. »So etwas ähnliches . .. « — Die »Kurl. Gouv.-Ztg.« mußte nach stehenden Befehl des Mitauschen Polizeimeisters vom 5. September veröffentlichen: »Ich befehle dem Pristaw des 4. Bezirks, den Besitzer der Druckerei Steffenhagen u. Sohn aufzufordern, von der Fassade des Hauses der Druckerei das an ihr angebrachte Wappen der deut schen Drucker zu entfernen. Dieses Wappen ist allerdings nicht das reichsdeutsche Wappen, es ist aber diesem etwas ähnlich und kann infolgedessen Anlaß zur Erregung der örtlichen Bevölkerung geben.« Persoimlnachrichten. Jubiläum. — Am 28. November konnte Herr Gustav Knorr aus eine 50jährige ununterbrochene Tätigkeit im Hause Breitkopf L Härtel in Leipzig zurückblicken. Am festlich mit Blumen geschmück ten Pulte, an dem sich die Mitarbeiter des Jubilars versammelt hatten, begrüßte ihn an diesem Ehrentage zunächst der Senior-Chef des Hauses, Herr Geh. Hofrat Or. von Hase, der in seiner Rede den Fleiß, die Treue und Anhänglichkeit hervorhob, die der Jubilar dem Hause stets bewahrt habe. Unter Überreichung eines ansehnlichen Geschenks wnrde dem Gefeierten eröffnet, daß man ihn in Anerken nung seiner langen und redlichen Mitarbeit in den ehrenvollen Ruhe stand versetzt habe. Darauf folgten, ebenfalls unter Überreichung wertvoller Geschenke, Ansprachen einiger Angestellter, in denen die Wertschätzung und Achtung, deren sich der Jubilar bei seinen Mit arbeitern infolge seines bescheidenen, allezeit hilfsbereiten Wesens erfreut, zum Ausdruck kam. Gefallen: am 17. November im Verteiöigungskampfe an der un garisch - galizischen Grenze Herr Franz Michaelis, Landsturm-Leutnant und Kompagnie-Kommandant. Der Verstorbene war seit 1. Juli 1900 Inhaber der von seinem Vater gegründeten Firma Franz Michaelis in Her mannstadt. Vorgebildet in den angesehenen Firmen G. A. Se raphin, Hermannstadt, Eugen Crusius, Kaiserslautern, C. Höck- ner's Buchhandlung, Dresden, und in dem damals seinem Oheim gehörenden Geschäft Franz Michaelis, Hcrmannstadt, hat es der aus dem Leben Geschiedene verstanden, den guten Ruf der fast 50 Jahre bestehenden Firma zu erhalten und dem Geschäft weitere Ausdehnung zu geben. Wie uns die Firma Vandenhoeck L Ruprecht in Göttingen mit- tcilt, ist durch ein nachträgliches Diensttelegramm die Nachricht von dem Tode des Herrn Heinrich Ruprecht, Sohnes des Herrn vr. Wilhelm Ruprecht, widerrufen worden. Der Gefallene wird darin als vermißt und wahrscheinlich in Gefangenschaft geraten bezeichnet. Gestorben: am 29. November im Feldlazarett Ostneukerke bei Noulcrs infolge der im Kampfe fiirs Vaterland erlittenen Verwundungen Herr Paul Gräfe, Unteroffizier der Landwehr im Neserve-Ersatz- Negiment Nr. 3. Ter Verstorbene, ein Sohn des Herrn Emil Gräfe in Leipzig, war seit längerem im Hause Lipsius L Tischer in Kiel tätig und seinem Berufe mit Eifer und Verständnis ergeben. Richard Kabisch f. — Im Kampfe für das Vaterland ist am 30. Ok tober Negicrungs- und Schulrat I.1o. Richard Kabisch als Offizier- Stellvertreter im Ncserve-Jnfanterie-Negiment Nr. 211 im Alter von 40 Jahren bei Bixschote an der Spitze seiner Kompagnie gefallen. Von seinen in 25jähriger schriftstellerischer Tätigkeit erschienenen Werken nennen wir: »Das vierte Buch Esra« (1889), »Die Eschatologie des Paulus« (1893), »Die Evangelien des christlichen Kirchenjahres« (3. Ausl. 1909), »Neligionsbnch f. evang. Lehrer- und Lehrerinnen- Scminare« (3 Teile; 6. bzw. 3. Aufl. 1910—1913), »Erziehender Ge schichtsunterricht« (2. Aufl. 1913) und die für breite Volkskreife be stimmte 2bändige deutsche Geschichte »Im alten Reich« — »Das neue Reich« (1914). Verantwortlicher Redakteur: EmtlThomaS. — Verlag: Der Börse nv e r e t n der Deutschen vuchhllndler -u Leipzig, Deutsches BuchhSndlerhauS. Druck. RammLSeemann. LSmtlich in Letvtig. - Adresse der Redaktion und Expedition: Letp-tg. Gerichtsweg SS lBuchhänblerhauS». 1720
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