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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1937-11-30
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1937
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- Deutsch
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Soldatischer Vortragsdienst Am Mittwoch, dem 1. Dezember 1937, abends 8.15 Uhr, nimmt der »Soldatische Vortragsdienst- mit einer Feier st unde»SoldatundDichter-in der Krolloper in Berlin seine Arbeit auf. Hauptamtsleiter Karl Heinz Hederich, der Leiter der Abteilung Schrifttum im Reichsministerium für Volksausklärung und Propaganda und General der Infanterie a. D. Freiherr Seutter von Lötzen, Bundesführer des Soldatenbundes werden sprechen; Heinrich Eckmann, Richard Euringer, Otto Paust werden aus ihren Kriegsbüchern lesen. Die Feierstunde wird von Musikvorträgen des Musikkorps des Wachregiments Berlin umrahmt. Im engsten Einvernehmen mit dem Reichskriegsministerium und dem Reichsluftfahrtministerium hat die Abteilung Schrift tum des Reichsministcriums für Volksaufklärung und Propa ganda eine Arbeitsgemeinschaft der Soldatenbünde (Soldaten bund, Luftwasfenbund, Marinebund, Reichskriegerbund, NS.- Kriegsopferversorgung, die »Mannschaft- als Kameradschaft der Frontdichter) sowie des NS.-Fliegerkorps und des Reichsarbeits dienstes unter der Bezeichnung »Soldatischer Vortragsdienst gebildet. Ziel und Aufgabe des »Soldatischen Vortragsdienstes- ist, Dichterlesungen und Schriftstellervorträge aus dem Gebiete der soldatischen Dichtung sowie aus Vortragsgebieten, die für den Arbeitskreis der vorgenannten Wehrverbände von besonderer Bedeutung sind, im Bereich dieser Dienststellen und Verbände zu vermitteln und zu veranstalten. Im Vordergrund der Pro grammgestaltung wird die Dichtung und der Tatsachenbericht über das Erlebnis des Weltkrieges und des Aufbruchs der Nation stehen. Daneben werden Borträge über wehrpolitische Fragen be rücksichtigt werden, die den ehemaligen Soldaten und den aktiven Wehrmachtsangchörigen interessieren. Zu diesem Zwecke gibt der »Soldatische Vortragsdienst« durch das Vortragsamt der Reichsschrifttumsstelle beim Reichsministe rium für Volksaufklärung und Propaganda Vorschlags listen für soldatische Dichterlesungen und Schriststellervorträge heraus. Den örtlichen Leitern der beteiligten Wehrverbände wird außerdem eine Reihe von Hilfsmitteln für die praktische Durch führung der von ihnen ins Auge gefaßten Lesungen und Vor träge zur Verfügung gestellt. In Zusammenarbeitmit dem örtlichen Buchhandel wird durch die Einrichtung des »Soldatischen Vortragsdienstes« erreicht werden, daß das jenige Schrifttum, das die Werte des soldatischen Menschen ver kündet, in lebendige Beziehung zu den aktiven und ehemaligen Soldaten gebracht wird. Zeitschriften- und Zeitungswesen Überdruck bei Zeitschriften Der Präsident der Reichspressekammer hat unterm 28. Novem ber 1937 die nachstehende im »Völkischen Beobachter- vom 28. No vember veröffentlichte »Bekanntmachung betr. Überdruck bei Zeit schriften- erlassen: In Durchführung meiner Anordnung zur Regelung des Ver brauchs und Bezuges von Papier zum Druck der Zeitungen und Zeit schriften vom IS. Juli 1937 bestimme ich im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft für de» Be reich des Reichsverbandes der deutschen Zeitschriften-Vcrleger: Die Höchstzahl der zulässigen Überdruckstiicke von Zeitschriften ist nach der Vertriebsauslage zu bestimmen und nach folgenden Grund sätzen einzuschränken: I. Vertriebsauslage. Die Vertriebsauflage wird wie folgt errechnet: 1. Der Verleger ermittelt dis durchschnittliche Anzahl der an zahlende Bezieher sowie im Einzelverkaus abgesetzten Stücke nach dem Durchschnitt des jeweils letzten Kalendervierteljahres. 2. Der Verleger ermittelt weiterhin, soweit die Zeitschrift auch im Streuversand vertrieben wirb, die in Zukunst nach Ziffer II8 zulässige Höchstzahl an Streuvcrsandstllcken. Aus der Ziffer 1 — bei Zeitschriften mit Streuvcrsand aus den Ziffern zu 1 und 2 — ergibt sich die Bertriebsauflage der Zeitschrift. II. ll b e r d r u ck st!! ck e. Dies sind: L. Alle Freiftiicke, einschließlich der Stücke für An zeigenwerbung, Belegversand, für Archivzwecke und der für späteren Verkauf zurückgelegten, ausschließlich der Stücke für Streuversand (stehe 8) und für Bezieherwerbung (siehe L). Als solche Freistücke dürfen in Zukunft über die Vertriebs auslage hinaus nicht mehr als folgende Vom-Hundert-Sätze der Ver triebsauflage gedruckt werden: Bei einer Vertriebsauflage bis 1 SM höchstens 2Ü v. H. der Vertrtcbsauflage, von 1 SOI bis 3 MV höchstens 15 v. H. der Vertriebsauslagc, von 3 Ml bis S MV höchstens 1V v. H. der Vertriebsauflage, von S Ml bis 10 MV höchstens 8 v. H. der Bertriebsauflage, von 1V M1 bis SV MV höchstens 5 v. H. der Vertriebsauslagc, über SV MV höchstens 3 v. H. der Vertriebsauslagc. In die Zahl der hiernach errcchnctcn Stücke brauchen die Stücke nicht eingerechnet zu werden, die aus Grund meiner Anordnung vom 13. Juli 1934 Ziffer -1, 1 e—e, unentgeltlich abgegeben werden unter der Voraussetzung, daß hierfür vorher meine ausdrückliche Ge nehmigung eingcholt ist. <c: Als Beleg an ständige Mitarbeiter und Berichterstatter, an Angestellte und Werbungtrcibende sowie an Dienst- ober Ge schäftsstellen, sofern hierzu eine gesetzliche, ständische oder orga nisatorische Verpflichtung besteht.) (ck: Aus sozialen Gründen an die Winterhilfe und die NS.-Volks- wohlfahrt, soweit es sich um amtlich anerkannte Organisa tionen handelt.) (e: Geschenkweise nur in Einzelsällen.) 8. Streuversanbstücke. Streuversand einer Zeitschrift ist nur zulässig, soweit durch ihn die Anzeigen an einen Kreis von Personen herangebracht werben, von denen auf Grund ihres Berufes ihrer geistigen Interessen oder ihrer Lebensge- wohnheiteu mzunehmen ist, baß sie an dem überwiegenden Teil der Anzeigen des zur Streuung gelangenden Heftes be- darfsmätzig interessiert sind, und im Pflichtindruck hinter der An gabe der Durchschnittsauflage mit dem Zusatz »Streuversand- die Zahl der in der Vertriebsauslage enthaltenen Strcnversandstiicke (Ziffer I, 2) genannt wird. Eine Abkürzung des Wortes »Streuver sand- darf nicht erfolgen. Streuversand ist für Zeitschriften ohne der artige Anzeigen in Zukunst nicht mehr zulässig. Findet Streuversand statt, so sind die Stücke für Bezieher werbung zu den Streuverfandstllcken hinzuzuzählen. Sie müssen also in der Streuversandangabe des Pflichtindruckes mit enthalten sein. Die sich hiernach ergebende Zahl der Streuversandstücke ist gegen über der sich nach den gleichen Grundsätzen für den entsprechenden Monat des Jahres 1938 ergebenden Zahl um IS v. H. einzuschränkcn. Dies gilt auch für reine Ossertenblätter, soweit sie unentgeltlich ge liefert werben. Eine Zeitschrift, die bisher keinen Streuversand hat, darf ihn auch In Zukunft nicht neu einsiihren. 0. Stücke für Bezieherwerbung. Als Stücke für Bczieherwerbung dürfen von Zeitschriften, die keinen Streuvcrsand haben oder nach 8. nicht mehr haben dürfen, in Zukunst über die Bertriebsauflage hinaus nicht mehr als folgende Vom-Hundert-Sätze der Vertriebs auflage gedruckt werden: Bei einer Vertriebsauslage bis 3VM höchstens 1V v. H. der Bertriebsauflage, von 3VV1 bis S ÜVV höchstens 8 v. H. der Vertriebsauflage, von 5 Ml bis 10 MV höchstens S v. H. der Bertriebsauflage, von 1v Ml bis SV MV höchstens 4 v. H. der Vertriebsauflage, über Sü vvll höchstens 8 v. H. der Bertriebsauflage. III. Sonderregelungen. 1. In Abweichung von der Regelung der Ziffer II gelten bei Zeitschriften der Fachobergruppen II: Illustrierte und Unterhaltungs- Zeitschriften, Jugendzeitschriften; VI: Zeitschriften mit beaufsichtigter Abonnentenversicherung folgende Bestimmungen: a) Als Freiftiicke einschließlich der Stücke für Anzeigenwerbung, Be legversand, Archivzwecke und der für späteren Verkauf zuriick- S6S Nr. 277 Dienstag, öen go. November 1SS7
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