Nr. 112 (R. 53). Leipzig, Dienstag den 18, Mai 1933, 100. Jahrgang. RrdaktiouÄer Teil. Veoiokott über die Verhandlungen der ordentlichen Hauptversammlung' des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 14. Mai 1033, im Deutschen Buchhändlerhau« zu Leipzig. Tag esordnung: 1. Geschäftsbericht (anschließend Bericht über die Tätigkeit des Fach- und des Kreisausschusses). 2. Rechnungslegung: Bericht des Rechnungsausschusses und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1932. 3. Genehmigung des Berwaltungsberichts, des Jahresabschlusses und des Haushaltplanes der Deutschen Bücherei. 4 Genehmigung des Haushaltplanes der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig. 5 Bericht über die Eingliederung des Buchhandels in die Maßnahmen der Neichsregierung. 6. Neuwahlen. I. In den Gesamtvorstand und in die Ausschüsse des Börsenoereins: Es sind zu wählen: Gesamtvorstand: der erste Vorsteher an Stelle des Herrn llr. Friedrich Oldenbourg in München, der zweite Vorsteher an Stelle des Herrn Paul Nitschmann in Berlin. Vereinsrechtsausschuß: drei Mitglieder an Stelle der Herren Curt Fernau in Leipzig, Franz Mittelbach in Stuttgart und vr. Ernst Reclam in Leipzig. Rechnungsausschuß: ein Mitglied an Stelle des Herrn Alexander Kaufmann in Dresden. Wahlausschuß: zwei Mitglieder an Stelle der Herren vr. Walter Kohlhammer in Stuttgart und Oscar Schmorl in Hannover. II. In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind neun Mitglieder des Börsenvereins zu wählen. 7. Antrag des Vorstandes und des Rechnungsausschusses: u) Die Hauptversammlung wolle beschließen: 1. Das Eintrittsgeld zum Börsenverein beträgt wie bisher 30 RM. Der Mitgliedsbeitrag wird auf 48 RM im Jahre festgesetzt. Von diesem Betrag werden 10 RM dem zuständigen Kreis- oder Auslandoerein iiberwiesen. 2. Das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel wird den Mitgliedern in einem Stück unberechnet geliefert. Dagegen haben zu zahlen Mitglieder des Börsenvereins für weitere Stücke 2.80 RM zuzüglich Postzustellungsgebühren monatlich, Nichtmitglieder für das Stück 10.— RM monatlich. b) Genehmigung des Voranschlages für 1933. 8. Antrag des Gesamtvorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: Die Bestimmungen der Satzung 8 6 Satz 2 und 3, Z 14 b Satz 2 und 8 28 o letzter Satzteil (sowie die Wahrung des im 8 6 Satz 2 der Satzung aufgestellten Grundsatzes) bleiben in Kraft. Von der Außerkraftsetzung von 8 8 Satz 3 wird abgesehen. 9. Antrag des Gesamtvorstandes auf Änderung der Satzung (vergi. Veröffentlichung im Börsenblatt Nr. 76 vom 30. März 1933). 349