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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.06.1915
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- 1915-06-10
- Erscheinungsdatum
- 10.06.1915
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Nr. 131. AblaüMdeOEMVulhhMel MAeMinöMÄst'livereMöerSeUW Leipzig, Donnerstag den 10. Juni 1915. 82. Jahrgang. Redaktioneller Teil Ferien. Während die Erkenntnis der Zweckmäßigkeit und Notwendig keit eines Sommerurlaubs von Jahr zu Jahr in immer weitere Kreise gedrungen ist, sind unter dem Einfluß des Weltkrieges Stimmen laut geworden, die für eine Einschränkung oder zeit weilige Abschaffung des Sommerurlaubs — der Ferien für die Erwachsenen — eintreten. Auch unsere Behörden haben sich dieser Einwirkung nicht entziehen können und in Bekanntmachun gen darauf hingewiesen, daß in diesem Jahre nur ein verkürzter Urlaub, und zwar nur dann bewilligt werden soll, wenn die vor liegenden Arbeiten es gestatten. Wer indes diese Auslassungen genauer gelesen hat, wird gefunden haben, daß sie mehr don po litischen Erwägungen als von einem Herzensbedürfnis einge geben sind. Soweit bestimmte Angaben darüber in die Presse gedrungen sind, wird schließlich im großen und ganzen in diesem Jahre die Frage des Urlaubs von den Behörden nicht anders behandelt werden als in den Vorjahren. Nur wo es sich um eine direkte Unmöglichkeit handelt, wird von einer Urlaubs bewilligung abgesehen werden oder eine -Verkürzung eintreten. Dieser Auffassung wird man sich nur anschließen können. Sind Ferien eine Notwendigkeit für den Menschen, so ist nicht einzu sehen, warum sie es in einem Jahre weniger sein sollten, in dem nicht nur vielfach erhöhte Anforderungen an den Einzelnen in geschäftlicher Beziehung herangetreten sind, sondern auch so vieles auf ihn eingestürmt ist, was seine äußeren Lebensverhält nisse beeinflußt und sein inneres Gleichgewicht gestört hat. Denn außer dem Schicksal der Nation, um das nun seit Monaten auf den Schlachtfeldern gekämpft wird, sind es doch auch die kleinen Menschenschicksale in unserer unmittelbaren Umgebung, die auf uns einwirken und uns mit Sorge oder Trauer erfüllen, sei es, daß wir den Verlust eines lieben Angehörigen oder den eines nahestehenden Freundes zu beklagen haben. Zudem hat der Krieg nicht nur die äußeren Formen unseres Daseins verändert, sondern auch unser Innenleben in einer Weise beeinflußt, daß uns die Geschehnisse der letztenZeit oft wie ein wüster Traum erscheinen. Für viele sind Ferien seit langer Zeit zu einer Notwendig keit geworden, und die Erfahrungen, die unsere Geschäftswelt da mit gemacht hat, haben gezeigt, daß sie nicht nur im Interesse der Angestellten, sondern ganz unmittelbar in dem der Geschäftswelt selbst liegen. Aus diesem Grunde haben größere Firmen nicht nur den Sommerurlaub zu einer ständigen Einrichtung erhoben, son dern auch durch Reisezuschüsse, ja sogar durch Gründung von Er holungsheimen, ihren Angestellten die Möglichkeit zu geben ge sucht, ohne große Kosten, fern von dem Treiben der Großstadt, ihre Ferien zu verbringen. Auch im Buchhandel sind diese Be strebungen auf fruchtbaren Boden gefallen und haben, abgesehen von den Einrichtungen einzelner Firmen, wie des Verlags der Deutschen Modenzeitung in Leipzig, ihren Ausdruck in der Grün dung des Erholungsheims für deutsche Buchhändler, E. V., ge funden, das auch im Kriege seine Pforten offen hält. Es ist selbstverständlich, daß die Einführung von Ferien nur da am Platze ist, wo sie mit den Gegenleistungen nicht im Wider spruche steht. Aber wir dürfen Wohl annehmen, daß der Krieg auch die Lauesten und Gleichgültigsten aufgerüttelt und ihnen die Lehre gepredigt hat, daß es im Leben eines Volkes wie in dem des Einzelnen darauf ankommt, die Leistungen immer mehr zu steigern und noch größere Ansprüche an sich zu stellen. Weiter aber zeigt die wirtschaftliche Gesetzgebung, wie sie der Krieg ge schaffen hat, daß sie weniger von der Rücksicht auf die wirtschaft liche Freiheit des einzelnen Geschäftsmannes bestimmt wird, als vielmehr von den sozialen Bedürfnissen der Gesamtheit. Auch wenn man einwcndet, daß cs sich hier um eine Notstandsgesetz gebung handelt, so ist doch nicht zu verkennen, daß diese Tendenz voraussichtlich auch in Zukunft unsere Gesetzgebung beherrschen wird. Welchen Umfang sie annehmen wird, dürste allerdings we sentlich von der Auffassung unserer Angestellten über ihre Pflichten abhängen. Auch sie werden nicht ihre Person, sondern das Gesamt interesse in den Vordergrund zu stellen haben und anerkennen müs sen, daß ihr Recht seine Grenze da hat, wo es sich nicht mehr lohnt, Unternehmer zu sein. Diese Erkenntnis wird schon dadurch ge fördert werden, daß der Krieg auch ihnen einen tieferen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse gegeben und gezeigt hat, welche Gebundenheit und Verantwortlichkeit ein wirtschaftlicher Betrieb aufcrlcgt und welchen Gefahren und Wcchselfällen er ausgesetzt ist. Im Sinne einer Rechtsforderung wird ein Anspruch auf Ferien gegenwärtig freilich nur da erhoben werden können, wo der Urlaub vertraglich festgelegt, also Teil der Arbeitsbedingungen ist. Ist in früheren Jahren gewohnheitsmäßig Urlaub gewährt worden, so wird ein »Recht« darauf infolge der veränderten Ver hältnisse nicht als gegeben angenommen werden können. Da gegen müßte schon eine »Unmöglichkeit« vorliegen, wenn der Ur laub derer beschränkt oder ganz aufgehoben würde, die durch ihren Anstellungsvertrag darauf Anspruch haben. Da diese Fälle im Buchhandel verhältnismäßig selten sind, so wird es fast durch, gängig in das verständige Ermessen des Chefs gestellt werden müssen, ob und in welchem Umfange Urlaub gewährt wird. Nun ist in diesem Jahre durch die ständigen Einberusnngen unzweifelhaft ein Mangel an Arbeitskräften eingetreten, der sich in vielen Firmen trotz des stilleren Geschäftsgangs recht un angenehm fühlbar macht. Weitere Einberufungen stehen zudem bevor. Wir Daheimgebliebenen, die wir vor die Aufgabe gestellt sind, das Wirtschaftsleben aufrecht zu erhalten, müssen daher alles daransetzen, diesen Zweck zu erreichen. Infolgedessen mutz sich jeder den besonderen Verhältnissen seiner beruflichen Stellung un terordnen und mit dafür sorgen, daß keine Stockung eintritt. Aber es hieße die Natur der Arbeit sowohl wie die des menschlichen Körpers verkennen, wenn man sich nicht die Frage vorlegen würde, ob dasselbe Arbeitspensum nicht besser und zweckmäßiger erledigt werden könnte, wenn es durch eine angemessene Erholungspause unterbrochen wird, als durch eine Dauerarbeit, die über kurz oder lang doch zu einer Erschöpfung der Kräfte führen muß und vor allen Dingen zur inneren Sammlung und Gewinnung eines freien Ausblicks auf die weitere Entwicklung, deren gerade der geistige Ar beiter in bewegten Zeiten bedarf, keine Gelegenheit bietet. Denn auch für ihn handelt es sich nicht darum, daß er überhaupt etwas tut, sondern daß er zweckmäßige Arbeit leistet, von der er und damit auch die Gesamtheit Nutzen hat. Manche Arbeit bliebe oft bei reiflicher Überlegung besser ungetan, während andererseits frucht bare Arbeitsgelegenheiten und -Möglichkeiten unbenutzt bleiben, weil es an einem überblick über das Ganze oder an der Zeit zur ruhigen Überlegung und Sammlung fehlt. Deshalb sollte vor 861
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