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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1937
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1937
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Wareneingangsbuch - Unsere Anträge auf Erleichterung der Führung des Wareneingangsbuchs im Sortimentsbuchhandel sind leider vom Reichsfinanzministerium trotz verschiedener Ver handlungen noch nicht endgültig erledigt worden. Es haben auch noch Besprechungen zwischen der Fachgruppe Sortiment und der Fachschaft Zwischenhandel stattgefunden, die möglicherweise zu einer gewissen Ergänzung bzw. Änderung unserer Vorschläge führen werden. Sobald das Reichsfinanzministerium abschließend Stellung genommen hat, werden wir an dieser Stelle berichten. Zeitschriftenverlag und Umsatzsteuerermäßigung Bekanntlich ist die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuer satzes von 0,5°/° u. a. an die Voraussetzung geknüpft, daß im vorangegangenen Kalenderjahr die Lieferungen außer halb des Großhandels nicht mehr als 75°/° -es Gesamtumsatzes betragen hüben. Zur Erfüllung dieser Be dingung genügt es bei Zeitschriften, wenn die auf den Einzel handel entfallenden Bezugsgelder nicht mehr als 75°/° des Ge samtumsatzes betragen. Die Einnahmen aus Anzeigen sind zwar dem Gesamtumsatz zuzurechnen, gelten jedoch nicht als Lieferungen im Einzelhandel, weil der Anzeigenvertrag als gewerbliche Leistung, nicht als Lieferung anzusehen ist. Wenn also beispiels weise bei einer Zeitschrift der Umsatz sowohl aus Anzeigenein nahmen wie Bezugsgeldern besteht und von letzteren wiederum 50°/° auf Lieferungen im Großhandel und 50°/° auf Lieferungen im Einzelhandel entfallen, dann betragen die Lieferungen außer halb des Großhandels insgesamt nicht mehr als 25°/°, der er mäßigte Steuersatz kann also in Anspruch genommen werden, weil die Anzeigenumsätze als gewerbliche Leistungen nicht den Liefe rungen außerhalb des Großhandels zuzurechnen find (vgl. hierzu auch Börsenblatt Nr. 286 vom 10. Dezember 1935). Die im Bör senblatt 1937 Nr. 77 S. 300 geäußerte abweichende Auffassung ist somit als überholt anzusehen. Verlagsverträge und Urkundensteuer Die von uns über das Finanzamt Börse Berlin dem Reichs finanzministerium unterbreiteten Vorschläge, die eine Heraus nahme der Mehrzahl der Verlagsverträge mit Absatzhonorar aus dem Überwachungsverfahren anstreben, und zwar durch Ersatz der Prozentualbesteuerung durch einen Pauschalbetrag von 3.— RM für jeden Vertrag, haben leider noch nicht zu einer end gültigen Regelung geführt, obwohl wir durch die von der Gruppe Buchhandel veranstaltete Umfrage sehr wesentliches Material im Sinne unserer Darlegungen beibringen konnten. Da sich die end gültige Regelung dieser Frage bedauerlicherweise ziemlich lange hinzieht, sind einige Finanzämter dazu übergegangen, die Ver lagsverträge zwar für das überwachungsverfahren zu registrieren, zunächst aber nur eine vorläufige Besteuerung mit 3.— R M vorzunehmen. Wir halten dieses Verfahren bis zur end gültigen Regelung für praktisch und empfehlen, im Bedarfsfälle das Finanzamt auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Nach Abschluß der Angelegenheit werden wir an dieser Stelle berichten. Geschäftsstelle des Börsenvereins Verkauf von Gegenständen des Buchhandels in der Schweiz Wir nehmen Bezug auf die Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 177 vom 1. August 1936 und teilen ergänzend zu Abschnitt I, Ziffer 2, mit, daß nach einem Beschluß der 89. Generalversamm lung des Schweizerischen Buchhändler-Vereins vom 21. Juni 1937 auch Broschüren bis und mit einem Ladenpreis von 70Rappen keinerlei Einschränkungen im Vertrieb unter liegen und auch an Papeterien und Spezialgeschäfte geliefert wer den können. L eip z i g, den 12. Juli 1937 vr. Heß Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Ausschlüsse Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 24. April 1937 den Buchvertreter Robert Schauwecker, München, Kapuzinerstraße 5; durch Entscheidung vom 4. Mai 1937 den früheren Buchvertreter Alfred Wettach, Berlin SW 61, Hagelberger Straße 37, durch Entscheidung vom 14. Mai 1937 den früheren Buchver treter Adolf Steinbach, Gießen, Wieseckerweg 44, aus der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, auf Grund des § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskultur kammergesetz vom 1. November 1933 ausgeschlossen. Damit ist den Genannten jegliche Tätigkeit auf buchhändlerischem Gebiete untersagt. In der Veröffentlichung in Nr. 142, S. 542, ist zu berichtigen, daß es sich bei dem aus der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, ausgeschlossenen Johannes Wolfgang Wehn er nicht um einen Buchoertreter, sondern um einen Buchhandels angestellten handelt. Fachgruppe Sortiment Herbst-Abrechnung des Bedingtgutes Auch in diesem Jahre haben sich einige Verleger erfreulicher weise bereit erklärt, auf die Herbst-Abrechnung des Bedingtgutes zu verzichten. Im Interesse ihrer Mitglieder legt die Fachgruppe Sortiment großen Wert darauf, eine Liste derjenigen Verlags firmen zu besitzen, die mit dem Wegfall der Herbstabrechnung und mit der einmaligen Jahresabrechnung zu Ostern einverstanden sind. Diese Liste soll dem Sortiment bekanntgegeben werden. Dem Verleger wird durch diese Form der Unterrichtung die Benach richtigung des Sortiments durch Anzeige oder unmittelbare Nach richt erspart, und der Sortimenter erhält mit der Liste eine bessere Übersicht. Wir bitten deshalb alle Verleger, die auf die Herbst-Abrech nung des Bedingtgutes verzichten, an die Fachschaft Handel der Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttumskammer eine ent sprechende Mitteilung zu richten. Da das Sortiment schon mit den Abrechnungsarbeiten beschäftigt ist oder vor deren Beginn steht, bitten wir den Verlag um unverzügliche Mitteilung. Cottbus, den 12. Juli 1937 Kurt Kretz schmar, Fachgruppenleiter Ein internationales Treffen f. Jungbuchhändler Als berufskundliche Arbeitswoche des Gaues Baden findet vom 25. Juli bis 1. August ein Treffen von jungen Buchhändlern, angestellten und selbständigen Berufskame raden verschiedener Nationen statt. Der Grenzgau Baden, der auch hiermit seine Einladung ins Reich und ins Ausland ergehen läßt, bietet die günstigsten Voraussetzungen für ein gutes Gelingen der Woche. Der Tagungsort ist »Haus Luginsland« auf dem »Schauinsland« nahe bei Freiburg. Das Thema lautet: Schrift tum und Buchhandel in der kulturellen Zusam menarbeit der Völker. Es werden Schriftsteller, Ver leger und Buchhändler aus verschiedenen Ländern sprechen. Einige französische oder englische Sprachkenntnisse der Teilnehmer sind erwünscht. Tüchtige Dolmetscher werden eine gründliche Ver ständigung vermitteln. Die Zahl der Teilnehmer wird etwa 35 betragen. Die Ge bühr für die Woche beläuft sich auf RM 24.—. Meldungen sind bis zum 20. Juli an die Braun'scheBuchhandlung Roscher L Kellner, Karlsruhe, Kaiserstraße 58, zu richten. 598 Nr. IM Donnerstag, ben IS. Juli 1937
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