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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130401
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191304016
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19130401
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-04
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Nr. 73. weitere Exemplare zuin eigenen GebrauchOtzg^n'^e 30-Mark Mitglieder für die^eile ISPf.^für ^6^32N^s?att 36 M."^L Ui jährlich frei Geschäftsstelle oder 36 Mark beiDostüberweisung «»für'/» S. 1? M. statt 18 M. Stellengesuche werden mit 10 Pf. pro z» gs innerhalb des Deutschen Reiches. Nichtmitglieder im Z»2eile berechnet. — 2n dom illustrierten Teil: für Mitglieder «« 5 «Deutschen Tteichc» zahlen für jedes Exemplar 30 Mark bez. -»des Dörsenvereins die viergespaltene pstitzeile oder deren ZL »»36 Mark jährlich. Nach dem -Ausland erfolgt Lieferung ?? «aUm 15Pf..'/« 6.13.50M.,'/zS.26M..'/. 6.50M.; für Nicht-^ zEuber L^pzig oder durchs Kreuzband, an Nichtmit^lieder in Z; Mitglieder 40 Pf.. 32 M.. 60 M.. 100 M. - Deilagen werden »L, Leipzig, Dienstag den I. April 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Geschäftsbericht des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig über das Vereinsjahr 1912j1913. Zu erstatten in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, 20. April 1913. Das abgelaufene Geschäftsjahr würde ein gutes gewesen sein, wenn nicht der politische Himmel durch schwere Wetter wolken verdunkelt worden wäre. Nicht nur daß der Balkankrieg lähmend auf die regen Handelsbeziehungen Deutschlands zu den Balkanstaaten eingewirkt hat, man mutzte auch noch mit Ver wicklungen innerhalb der europäischen Großmächte rechnen. Es konnte daher nicht ausbleiben, daß Handel und Industrie eine wohlangebrachte Zurückhaltung beobachteten. Dazu hielt auch noch die Teuerung des vergangenen Jahres an, so daß der Kauf lust insbesondere bei buchhändlerischen Artikeln Schranken auferlcgt waren. Der Buchhandel vermag daher das abgelaufene Jahr 1912 nicht zu den kaufmännisch günstigen zu rechnen. Um so freudiger konnte der Vorstand die Begründung der Deutschen Bücherei des Börsenvereins am 25. September 1912 im Börsenblatt bekannt geben. Durch die hochherzige Förderung der Königlich Sächsischen Staatsregierung, der Königlich Sächsischen Ständeversammlung und der Stadtgemeinde Leipzig wird es dem Börsenverein ermög licht, ein Archiv des Deutschen Schrifttums und des Deut schen Buchhandels, eine öffentliche, unentgeltlich jedermann zur Benutzung in Leipzig freistehende Bibliothek zu schaffen. Die Deutsche Bücherei ist eine Einrichtung des Börsenvereins, die hoffentlich auch weiter durch das Wohlwollen und die Freigebig keit der genannten Körperschaften und der übrigen deutschen Bundesstaaten und Stadtverwaltungen, sowie die Opferwilligkeit des Verlags deutscher Zunge getragen und gefördert werden wird. Zum Direktor der Deutschen Bücherei ist Herr Di. G. Wahl, bis her Bibliothekar der Senckenbergischen Bibliothek in Frankfurt a. M., gewählt worden. Umfangreiche Arbeiten mutzten geleistet werden, um nur die Vorbereitungen des Unternehmens treffen zu können. Größer noch ist und wird die Arbeit, um das Unter nehmen erstehen zu lassen und es zu einer ernsten Pflegstätte deutscher Geisteskultur zu machen. Dem Vorstand ist es ein auf richtiges Herzensbedürfnis, auch an dieser Stelle der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Ständebersammlung und der Stadtgemeinde Leipzig für ihr großes Interesse und ihre Opfer willigkeit und dem deutschen, österreichischen und schweizerischen Verlagsbuchhandel für seine Bereitwilligkeit, die Deutsche Bücherei zu fördern, nochmals zu danken. Die Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Lite ratur und Kunst umfaßt rzegenwärtig folgende Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland mit Schutzgebieten, Frank reich mit Algerien und Kolonien, Großbritannien mit Kolo nien und Besitzungen, Haiti, Italien, Japan, Liberia, Luxem burg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tunis. Die neue Fassung vom 13. November 1908 gilt ohne Vor behalt jedoch nur für: Belgien, Deutschland, Haiti, Liberia, Luxemburg, Monaco, Portugal, Schweiz, Spanien. Mit Vorbehalt ist sie von: Dänemark, Frankreich und Tunis, Großbritannien, Japan, den Niederlanden und Norwegen angenommen worden. Die Berner Konvention von 1886, anschließend die Pariser Zusayakte und Deklaration von 1896, gilt noch für Italien, wäh rend Schweden nur die Konvention von 1886 und die Pariser Deklaration von 1896, aber nicht die Pariser Zusatzakte von 1896 anerkennt (vergl. Börsenblatt Nr. 50 vom 3. März 1913). Sehr erfreulich ist, daß sich endlich der Anschluß Hollands einschließlich seines ostindischen Kolonialbesitzes an die Berner Übereinkunft vollzogen hat; damit ist ein langge hegter Wunsch des deutschen Buchhandels und der deutschen Autoren in Erfüllung gegangen. Auch in Ungarn, mit dem zwar schon urheberrechtliche Beziehungen deutscherseits bestehen, ist man ernstlich bestrebt, einen Anschluß der Länder der ungarischen Krone an die Berner Konvention herbeizuführen. Die ungari sche Regierung ist im Prinzip damit einverstanden und wird vor aussichtlich wenigstens noch vor dem im Juni 1913 in Budapest tagenden Internationalen Verlegerkongreß eine Erklärung über den bevorstehenden Beitritt Ungarns zur Berner Konvention ab geben, wenn die Behandlung der einzureichenden Gesetzesvorlage durch die ungarischen gesetzgebenden Körperschaften bis dahin noch nicht möglich sein sollte. Sehr bedauerlich bleibt, daß das große Russische Reich sich auch weiterhin einem Anschluß an die Berner Konvention abge neigt zeigt und anscheinend nur Sonderliterar-Verträge mit ein zelnen Staaten eingehen will. Bereits im vorjährigen Geschäfts bericht ist der Abschluß eines solchen Abkommens mit Frankreich erwähnt worden. Mit Deutschland sind die Verhandlungen in- 4S»
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