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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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3360 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 73, 1. April 1913. Amtes waltet, im Antiquariat angeeignet: bei List L Francke in Leipzig. Noch unter den Begründern dieser Firma, hat er seine Lehre bestanden, dann zog er an den Rhein, wo er eine Stelle in dem angesehenen AntiquariatM.Lempertz in Bonn annahm. Hier sollte der kaum Neunzehn jährige vor eine große Aufgabe gestellt werden, denn er mußte für den bei Ausbruch des deutsch-französischen Krieges ins Feld ziehenden Geschäftsführer die Leitung desZweiggeschäfts vonM.Lempertz in Aachen übernehmen und hat diesen schmierigen Posten zur Zufriedenheit seines Chefs bis zur Rückkehr des Geschäftsführers und späteren Inhabers (M. Creutzer) verwaltet. Nach der Heimat zurückgekehrt, trat er bei Otto August Schulz in Leipzig ein, um hier gleich bei der Bearbeitung von Schulz' »Adreßbuch des Deutschen Buchhandels« beschäftigt zu werden, die seine Lebensaufgabe werden sollte. Am 1. August 1806 war es ihm vergönnt, das Jubiläum seiner 25jährigen Arbeit am Adreßbuch zu feiern, an dem ihm viele Glückwünsche und Ehrungen zu teil wurden. Herr Köhler steht heute im 63. Lebensjahre, ist aber äußerst rüstig und unermüdlich bei seiner Arbeit, die in den letzten Jahren durch die jetzt vorgeschriebene genaue Prüfung der aufzunehmenden Firmen noch schwieriger geworden ist. Mit den Beamten und Angestellten des Börsenvereins erscheint heute auch die Redaktion des Börsen blattes als Gratulantin, mit dem Wunsche, daß es Herrn Köhler ver gönnt sein möge, noch lange in gleicher Frische und Rüstigkeit zu schaffen. 50 Jahre im Berus — 40 Jahre selbständig. — Dieses Doppeljubi läum kann am heutigen Tage Herr I u l i u s L e b e k in Kreuzburg O.-S. begehen, und als drittes kommt hinzu: das Scheiden von dein so lange ausgeübten Berufe. Julius Lebet, gebürtig aus Gleiwitz, bestand seine Lehre in seiner Vaterstadt bei Philipp Karfunkel; 1870 finden wir ihn in Schweidnitz bei C. F. Weigmann, nach dessen Tode ihm von der Witwe die Leitung des Geschäfts unter Prokura-Erteilung übergeben wurde. Als im Jahre 1872 ihr Sohn, Fedor Weigmann, als Teilhaber ins Geschäft ausgenommen wurde, schied Lebet aus, um gemeinsam mit seiner bisherigen Prinzipalin, Frau Rosalie Weigmann, in Brieg eine Buch handlung unter der Firma Lebet L Weigmann zu begründen, der er bis zum 1. April 1890 angehörte, an welchem Tage sie in den Besitz von E. Pufahl überging. Nachdem Lebet von 1889 bis 1901 Inhaber der Buchhandlung Oscar Praetorins in Kreuzburg O.-S. gewesen war, gründete er im Februar 1902 eine Buchhandlung unter der Firma seines Namens, die, wie das gestrige Börsenblatt meldete, am heutigen Tage an Herrn Paul Wache übergeht. Herr Lebek hat in Landeck i. Schl., das er jedes Jahr zur Erholung besuchte, ein Grundstück erworben, um sich dahin zurückzuziehen und von seiner Berufsarbeit auszuruhen. Mögen dem Herrn Kollegen noch viele Jahre eines beschaulichen Lebens abends beschießen sein! Gestorben: am 29. März nach längerem Leiden Herr Bruno Zimmer- m ann , Prokurist des Hauses L. Staackmann in Leipzig, im 61. Lebensjahre. Ter Entschlafene hat in seiner Vaterstadt Bautzen den Buchhandel erlernt, war dann längere Zeit in Heilbronn in Stellung und trat 1882 als Hauptbuchhalter in die Firma L. Staackmann ein, in der er 1889 zum Prokuristen aufrückte. 1906 ging er bei der Verschmelzung des Barsortiments Volckmar und Staackmann mit zu der vereinigten Firma über. Er hat im Verlaufe dieser langen Periode durch seine Kenntnisse, seinen Eifer und seine Umsicht der Firma die besten Dienste geleistet und sich die Dankbarkeit seiner Prinzipalität in hohem Maße verdient. Unter seinen Mitarbeitern genoß er wegen seines liebenswürdigen, ent gegenkommenden Charakters und seiner abgeklärten Heiterkeit auf richtige Liebe und Verehrung. Sein Hinscheiden wird in dem großen Kreise seiner Freunde innige Teilnahme erregen. Wilhelm Schuppe f. — In Breslau ist dieser Tage der frühere langjährige Vertreter der Philosophie an der Universität Greifswald Geh. Reg.-Nat Prof. vr. Wilhelm Schuppe im 77. Lebensjahre ge storben. Mit seinem jüngeren Kollegen Johannes Nehmke gehörte er zu den Hauptvcrtretern der sogenannten immanenten Philosophie. In zwei umfassenden Werken, der »Erkenntnistheoretischen Logik« (1878) und dem »Grundriß der Erkenntnistheorie und Logik« (1894), denen sich verschiedene kleinere Erläuterungsschriften und Abhand lungen, wie über »Das Grundproblem der Psychologie«, anschloffen, hat Schnppe seinen Standpunkt zu begründen und gegen die von verschiedenen Seiten erhobenen, zum Teil sehr gewichtigen Ein wände zu verteidigen gesucht. Im Jahre 1895 begründete Schuppe mit Max Neinhart Kauffmann und N. v. Schubert-Soldern die »Zeit schrift für immanente Philosophie«, die er nach Kanffmanns frühem Tode noch einige Jahre lang weiterführte. In den Werken »Grund züge der Ethik und Rechtsphilosophie« (1882) und »Der Begriff des subjektiven Rechts« (1887) hat Schuppe die Ergebnisse seiner logischen und erkenntnistheoretischen Grundanschauungen für die Sitten- und Nechtslehre fruchtbar zu machen gesucht. Sprechsaal. ^ Neues von der Praxis der Neichspost in der Auslegung des Art. 3 der Postgesetznovelle vom 20.12.1899. <Vgl. 1912, Nr. 291, 1913, Nr. 5», 82, 85, 71 ». 72.) In der im Börsenblatt vom 14. Dezember v. I. besprochenen An gelegenheit ging nns nach zweieinhalb Monaten folgender Bescheid zn (Gesperrtes ist von uns hervorgehobeu): Kaiserliche Ober-Postdirektion Dortmnnd, 11. Februar 1913. IV 399. Nach der Entscheidung des Neichspostamtes ist in der Regel die Beifügung besonderer Beilagen zu Zeitungen unter Band mit der Aufschrift bestimmter Em pfänger zwecks Aufgabe zur Post rno.t als unzul-is- s i g anzusehcn. Es liegt daher auch nicht in der Absicht der Reichs-Post- vcrwaltung, das vorerwähnte Verfahren als verboten von vornherein zn beanstanden. Gleichwohl ist nicht zu verkennen, daß der Verlag einer Zeitschrift oder Zeitung zu einer nach Artikel 3 der Postgesetz novelle vom 20. Dezember 1899 verbotenen Anstalt werden kan n. Insbesondere würde dies anzunehmen sein, wenn die Beifügung und Beförderung der Beilagen den Hauptzweck des Unternehmens bildet. Aus dem Umfang, in dem Ihre Firma von der Beifügung von Beilagen zu den in Ihrem Verlag erscheinenden, unter Kreuzband ver sandten Zeitungen Gebrauch macht, läßt sich nicht entnehmen, daß die Beförderung der Beilagen als Hauptzweck des Unternehmens und dieses als Anstalt im Sinne des Artikels 3 der Postgcsetznovelle an zusehen ist. Das Verfahren Ihrer Firma soll daher bis auf weiteres nicht beanstandet werden. Im Aufträge des Reichs-Postamtes werden Sie hiervon in Kennt nis gesetzt. I. V.: (gez.) Hansemann. Die in Nr. 65 des Börsenblattes abgedrnckte Entscheidung des Schöf fengerichts München im Falle Oldenbourg steht also in direktem Ge gensatz zu obiger Entscheidung des Reichspostamts. Aus ihr geht klar hervor, daß der Staatssekretär der Reichspost sich die eigentümliche An schauung einzelner Postämter und Oberpostdirektionen nicht zu eigen zu machen gewillt ist. Es besteht aber der Zustand der Rechtsunsicherhcit fort, und speziell die bayerischen Postämter scheinen die zweifellos ab wegige, vom Gesetzgeber nicht gewollte Auffassung festhalten zu wollen. Die Anzeige in unserem Falle war ebenfalls von einem bayerischen Postamt ansgegangen. Es ist zu bedauern, daß es noch nicht möglich war, in einem Falle die Entscheidung des Reichsgerichts anzurufen. Dies hat schon einmal den Begriff »Privatpostanstalt« genau um schrieben. Die Sache liegt also so, daß das Neichspostamt bzw. der Staats sekretär nicht die Macht hat, hier generell Wandel zu schaffen, er kann nur, soweit er angerufen wird, entscheiden, daß in dem und jenem Falle eine Gesetzesverletzung nicht vorliegt und daß bis auf weiteres die oder jene Verscndungsart nicht als Privatpostbetrieb angesehen werden soll. Daß aber die Postämter fortfahrcn, zu deuteln und zu forschen, ob nicht in dem Verscndnngsmodus dieses oder jenes Verlages oder Bnchdrnckcreibctriebes ein »Merkmal« des Privatpöstbetriebes zu entdecken sei, ergibt einen ganz unhaltbaren Zustand. Hier hilft nur eins: eine klare Festlegung dessen, was der Ge setzgeber gewollt hat, durch Abänderung des betr. Gesetzes. Es wäre zu wünschen, wenn der Börsen verein Schritte tun w ü r d e, z u r E i n b r i n g n n g eines Gesetz- an träges, der Klarheit schafft. Unter keinen Um ständen darf er die Meinung sich sestsetzen lassen, daß der Betrieb des Verlagsbnch Handels oder des Zeitungsverlages irgendwie den Begriff der ver botenen » P r i v a t p o st a n st a l t « in sich schließen kann. Hamm i. W. Breer L Thiemann. Verantwortlicher Redakteur: EmilThomas. — Verlag: Der Bvrseuoeretnder Deutschen Buchhändler zu Vctvzig, Deutsches Buchhändlerhaus, Hospttalstrax? Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich tn L e i v z t g. Adresse de: Redaktion: ?etyzig-R . Gerichtsweg 111.
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