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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Vergleichs außerhalb des Konkurses zur Beratung. Der Vor stand hat diese Bestrebungen lebhaft unterstützt und sich auf der Versammlung durch seinen Ersten Schriftführer vertreten lassen. Die Versammlung hat mit großer Majorität eine Resolution für den Erlaß eines solchen Gesetzes beschlossen. Demzufolge hat sich auch der Deutsche Reichstag am 10. Februar 1913 mit der Angelegenheit befaßt und eine Resolutton mit großer Mehr heit angenommen, durch die die Verbündeten Regierungen um Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Zwangsvergleich außer- halb des Konkurses ersucht werden. Der Staatssekretär des Reichsjusttzamt hat zugesagt, die Berechtigung eines derartigen Gesetzes erneut zu prüfen und den geäußerten Wünschen ent gegenzukommen. In einer Eingabe an den Herrn Staatssekretär des Reichs- amls des Innern vom 17. Oktober 1911 hatte der Vorstand ge beten, von einer Übertragung der Herstellung amtlicher, bisher im Buchhandel erschienener und vertriebener Werke und Zeit schriften an die Reichsdruckerei abzusehen. Da auf diese Eingabe eine Antwort nicht eingegangen war, nahm der Vor stand im Oktober 1912 erneut Veranlassung, den Herrn Staats sekretär nochmals auf die große Schädigung hinzuweisen, die durch die Beschränkung oder Ausschaltung des buchhändlerischen Vertriebs amtlicher Drucksachen voraussichtlich eintreten werde. Der Herr Staatssekretär hat darauf erwidert, daß nicht davon abgesehen werden könne, die Kräfte der Reichsdruckerei im In teresse dieses für das Reich notwendigen Unternehmens in wei terem Umfang, als es bisher der Fall gewesen wäre, nutzbar zu machen; dies solle aber unter tunlichster Schonung der bisher mit der Ausführung von Druckaufträgen betrauten Unter- nehmer durchgesührt werden. Dagegen sei die Einführung einer Verlagsanstalt als eines neuen Geschäftszweigs der Reichs druckerei nicht in Aussicht genommen. Die Einrichtung einer amtlichen Vertriebsstelle der preußi schen Generalstabskarten in Stettin war für den Buchhandel ein Gegenstand schwerer Besorgnis. Es war borauszusehen, daß diese Vertriebsstelle die Vorläuferin weiterer sein könnte und es war deshalb die Annahme berechtigt, daß dem Buchhandel wiederum eine Beschränkung seines Arbeitsfeldes und damit eine schwere Schädigung zugefügt werden würde. In einer Eingabe an das Preußische Kriegsministerium ist vom Vorstande eingehend darauf hingewiesen worden. Die Antwort des Kriegsministeriums vom 22. Januar 1913 konnte die Befürchtung des Vorstandes nicht zerstreuen, wenn auch darin zum Ausdruck gebracht worden ist, daß die Bemühungen des Buchhandels um den Vertrieb des amtlichen Kartenmaterials nicht verkannt würden, und daß eine rege Beteiligung der Buch handlungen bei dem Vertrieb der amtlichen Karten nur er wünscht sei und vorausgesetzt werde. Der Vorstand hat deshalb in einer zweiten Eingabe nochmals die Bitte ausgesprochen, bei der Neuorganisation des Vertriebs der Generalstabskarten auf die bestehenden buchhändlerischen Verhältnisse Rücksicht zu neh men, und sich bereit erklärt, in Gemeinschaft mit Vertretern des Königlichen Kriegsministeriums oder der Landesaufnahme zu beraten, wie deren Wünsche mit den berechtigten Ansprüchen des Buchhandels in Übereinstimmung gebracht werden könnten. Das Kriegsministerium hat leider den Wünschen des Börsen vereins nicht entsprochen und erwidert, daß es aus den neueren Darlegungen des Börsenvereins nicht die Überzeugung gewinnen könne, daß auch im Rahmen des bisherigen Vertriebssystems ein unmittelbarer Einfluß der Landesaufnahme auf den Kartenver trieb erzielt werden könnte, und an der beabsichtigten Umgestaltung sesthalte (vgl. Börsenblatt Nr. 66 vom 22. März 1913). Das neue Verfahren werde am I. April 1913 eingeführt. Näheres würden die demnächst erscheinenden Veröffentlichungen ergeben, in denen auch die Vertriebsbezirke und die Bedingungen für die Annahme von Mittelspersonen bekannt gemacht werden würden. Der Stand der heutigen Strafgesetzgebung schließt schwere und zugleich unberechtigte Schädigungen des Buchhandels und der Autoren in Fällen der Verletzung des 8 184 und 184 a des R.-St.-G.-B. nicht aus; ist es doch möglich, daß über dasselbe Werk in verschiedenen gerichtlichen Verfahren ein ander widersprechende Urteile ergehen können. Ein Fall der Praxis gab Veranlassung, dem Reichsjusttzamt die daraus sich ergebenden ungebührlichen Härten für die Beteiligten vorzu führen. Der Vorstand hat daran anschließend eine Abänderung der Strafprozessordnung erbeten und den Wunsch ausgesprochen, durch eine weitere Abänderung der Strafprozetzordnung die sich insbesondere für den Kommissionsbuchhandel ergebenden folgen schweren Nachteile bei Verhängung der Postsperre zu beseitigen. Der Herr Staatssekretär des Reichsjustizamts hat erwidert, daß er von der Eingabe mit Interesse Kenntnis genommen habe und eine Erfüllung der vorgetragenen Wünsche answeben bzw. in Erwägung ziehen werde. Ein anerkannter Verein hat den Vorstand ersucht, eine weitere Eingabe an das Reichsjusttzamt zu richten, durch die eine schärfere Bekämpfung des Kreditbetrugs ermöglicht werden kann; es erschien dem Vorstand angebracht, seine Mitwirkung nicht zu versagen und er hat deshalb den Verband der Fachpresse Deutschlands für den Gegenstand interessiert, der daraufhin seiner seits eine Eingabe an das Reichsjusttzamt verfaßt und abge sandt hat. Die Festlegung des Ostertermins hat den Vorstand auch im Berichtsjahr beschäftigt. Der Vorstand ist wiederholt in Ein gaben und bei anderen Gelegenheiten dafür eingetreten, daß die Festlegung des Ostertermins mit großen Vorteilen für den Buch handel verknüpft sei, und hat andererseits ebenso häufig dargelegt, daß ein Schwanken des Osterfestes eine Reihe Nachteile für ihn im Gefolge habe. So hat er auch im Jahre 1912 an das Reichsamt des Innern in Berlin eine Eingabe gerichtet und um freundliche Förderung der Wünsche des Buchhandels nach Festlegung des Ostertermins gebeten. Die Eingabe ist im Börsen blatt vom 31. Juli 1912 abgedruckt und mit einem Anschreiben an die deutschen Handelskammern mit der Bitte versandt wor den, die auf die Festlegung des Osterfestes gerichteten Bestrebungen des Deutschen Buchhandels und des Buchgewerbes zu unter stützen. Die im Jahre 1914 in Leipzig zu veranstaltende Internatio nale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik hat das Interesse weitester Kreise nicht nur des Inlands, sondern auch auswärts gefunden. Die Vorbereitungen für die Ausstellung sind so weit gediehen, daß ein voller Erfolg zu erwarten steht. Be sonders ist es zu begrüßen, daß auch die Behörden der Aus stellung ein großes Interesse und Verständnis für deren inter nationale Bedeutung entgegenbringen und sie zu fördern ge neigt sind. Der Börsenverein wird voraussichtlich einen eigenen Aus stellungspavillon beziehen und in diesem neben seinen wert vollen Blattsammlungen auch den Verlag des Börsenvereins ausstellen und die Veretnsangelegenheiten in anschaulicher Form zur Darstellung bringen. Als zweite Rate zur Deckung der ent stehenden Kosten sind im Voranschlag für 1913 5000 ein gestellt worden, die Verwendung weiterer bedeutender Mitte! für diese Zwecke wird jedoch notwendig sein. Der Vorstand hofft, daß nunmehr auch diejenigen Kreise des Buchgewerbes, die der Ausstellung gegenüber sich bisher noch ablehnend Ver halten haben, sich ebenfalls von deren Bedeutung überzeugen und ihr reges Interesse zuwenden werden.
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