/--nb/a-be- ee-^Fpr»/.' 0^0 M08LWI.L kLIIL«. VL8 HI^l^lLI.8 brinZr 6er dritte, eia vierter kält Lrinnerunxen fest. Im ^ kR.LMOL H>r-»^s - Lstlt /./o 6LI81 0^0 ^«/rsT^e - L^re/e - LLt/vseFe L«^s«»/sr»e» ff.— T> l^I VL8Ö^Q OIL 8^.8LKI?8L88L - 8888IKI Z Die öffentlich-rechtliche Stellung des Buchverlegers Von Dr. Erich S tollfuß Die seit der Machtübernahme durch den National sozialismus stetig wachsende Vergrößerung deS Wirkungsbereiches deS öffentlichen Rechts hat in besonderem Maße die Berufe erfaßt, denen die Betreuung publizistischer und kultureller Führungs mittel anvertraut ist. DerBuchverleger nimmt unter diesen Berufen als Mittler deS Schrifttums, das der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, eine für die Gemeinschaft besonders wichtige Stellung ein. Dieser Bedeutung entsprechen die durch die neue Kulturgesetzgebung für seine Berufsstellung geschaffenen öffentlich-rechtlichen Bindungen, deren Darstellung flch die vorliegende Arbeit zum Ziel genommen hat. Sie behandelt diejenigen Rechts beziehungen, die für das Wesen der neuen Stellung deS Verlegers grundlegend und charakteristisch stnd, sowie die Rechtsgrundlagen für die Führung und Überwachung de« Schrifttum« durch Partei und Staat. DaS Werk wird in erster Linie den Verleger und den Juristen interessieren, darüber hinaus aber alle am Buchwesen beteiligten Kreise. Preis steif broschiert RM 7.SÜ Verlag des Vörsenoereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig