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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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X- so, 7. Mai 1919. Redaktioneller Teil. Beschluß einer Hauptversammlung verkümmern lassen? Handelt es sich doch auch hier, wie bei der Lieserungspflicht, um ein dem Verleger — und nicht nur diesem, sondern jedem Hersteller — zu- sleheudes Recht, das ihnen kein Gesetz streitig macht: das Recht auf Bestimmung des Preises, zu dem sie ihre Ware abgeben wollen, wobei es leinen Unterschied begründet, ob sie, wie der Verleger und der Markcnartikelfabrikant, den Einkaufs- und Verkaufs preis festsctzcn, oder sich mit der Festsetzung des elfteren begnü gen. Das Recht der Preisfestsetzung ist mithin kein Reservatrecht des Verlegers, wie vielfach — vielleicht im Hinblick auf das Verlagsrechisgesetz — angenommen wird, sondern Recht eines jeden Fabrikanten bzw. Herstellers. Von diesem Gesichtspunkte aus ist auch der Einspruch des Deutschen Verlegervereins gegen K 7 der Verkaufsordnung zu verstehen (Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 30"/« vom Ladenpreis liefert, dürfen mit einem entsprechenden Aufschlag verkauf! werden). Ist die Verfolgung dieses Einspruchs verständigerweise während des Krieges unierblieben, so fragt es sich doch sehr, ob der Ver lag einen solchen Kautschukparagraphen, wie den § 4 der Verkehrsordnung in seiner beabsichtigten neuen Fassung, ohne weiteres hinnehmen würde. Der Sortimenter erklärt jetzt zu oft, daß er den oder jenen Verleger ansschalte, der seine Artikel nicht ausreichend rabat- tiere, sodatz er sich schwerlich darauf berufen kann, daß ihm be stimmte Werke eines Verlags zur Ausrechierhaltung seines Ge schäfts notwendig seien. Aber für so richtig wir es halten, daß das Sortiment sich energisch gegen alle die Verleger zur Wehr setzt, die seine Lebensnotwendigkeiten mißachten, so wenig können wir uns mit einer Politik befreunden, die darauf gerichtet ist, auf dem Wege über den Börsenverein die wirtschaftliche Freiheit seiner Mitglieder weitergehend zu beschränken, als dies zur Erreichung der Vereinszwecke notwendig ist. Ein solches Verfahren schließt schon deswegen schwere Gefahren in sich, weil der Börsenverein infolge der Zugehörigkeit von Sorti mentern, Verlegern, Kommissionären, Grossisten usw. keine so geschlossene Einheit darstellt wie etwa die Mitglieder anderer Vereine. Setzt die Majorität — und das sind im Börsenveretn die Sortimenter — ihre Wünsche auf dem Wege der Abstim mung durch, so ist damit wenig gewonnen. Denn ganz abge sehen davon, daß übertriebene Ansprüche immer ihr Korrektiv finden man brauch! nur an den in Blüte stehenden Auch- buchhcndcl zu denken —, so müßte dann, um den Lebcnsintercssen des Börscnvereins zu entsprechen und dem demokratischen Prin zip gerecht zu Iverden, eine Form gefunden werden, durch die auch die Minoritäten zu ihrem Rechte kämen, gleichgültig, ob dies durch Bildung von Kammern der verschiedenen Berufs gruppen innerhalb des Börsenvcreins, denen die Entscheidung in bestimmten Fragen zu übertragen wäre, oder in anderer Weise zu geschehen hätte. Jedenfalls darf keine Berufsgruppe als Fessel empfinden, was nur als einigendes Band gedacht ist. Durchdrungen von der Notwendigkeit gemeinschaftlicher Arbeit in einer Zeit, die jeden Berufsstand ganz auf sich stellt, glauben wir, daß der gute Wille, sich miteinander zu verständigen, hüben und drüben stark genug ist, die Parteien bei gegenseitiger ge rechter Würdigung der ihnen obliegenden Aufgaben einen Weg zu friedlichem Ausgleich finden zu lassen. Werden doch Sorti ment »nd Verlag in den nächsten Jahren ihre ganze Kraft not wendig haben, um den im neuen Deutschland an sie herantre tenden Forderungen gerecht zu werden, Forderungen, die, je schwieriger sie sind, desto mehr auf die Notwendigkeit einer Ver ständigung Hinweisen. Red. Neimann, Hans: Literarisches Albdrücken. 8°. 107 S. Leipzig 1919, Verlag von Erich Matthe s. Gebunden ^ 5.—. Unter den »Neuesten« hat sich Hans Neimann als Grotesk-Humo rist bereits einen Namen gemacht, ohne daß es heute schon möglich wäre, über diesen Dichter ein abschließendes Urteil zu fällen. In I obigem Buche haben wir Gelege-nheit, ihn zugleich als Grotesk-Gra phiker kennen zu lernen, und können seine Bemühungen verfolgen/ durch eine eigenartige Beseelung des »toten« Buchstabens mittels Bild- und Wortwitzen Wirkungen zu erreichen, an die bisher noch niemand ge dacht hat (und vielleicht auch Verirrungen neuzeitlicher Schriftkünstler zu verspotten). Obwohl z. B. die künstlerische Behandlung des Büch» Habens « die Möglichkeiten zeichnerischer Phantasiegcstaltung in un heimlicher Weise erschöpft und als geradezu klassische Leistung in Ge meinschaft mit den Worterklärungen des Verfassers bewertet sein will, so gewinnt man doch d^i Eindruck, als sei Hans Neimann nicht immer der Gefahr aus dem Wege gegangen, seine Kunst in Künstelei und sein lustiges Spiel in Spielerei zu verlieren. Freunde.neuzeitlicher Gra phik werden diesen Scherz sicherlich mit Wohlwollen aufnehmen, wenn er ihnen nicht — zu teuer ist. Diejenigen freilich, die der Graphik un serer Jüngsten nicht das nötige Maß dieses Gefühles entgegenbringen, werben das literarische »Albdrücken« au ihrem Leibe zu verspüren haben, zu dem sie durch die Fassung des Titels freundlichst eingeladen werden. k 18 cator. Kleine Mitteilungen. Höhere Bewertung der Künste in den sächsischen Schulen. Das sächsische Kultusministerium hat eine Verordnung erlassen, wonach Leistungen im Zeichen- und Gesangsunterricht und im Turn- und Schreibunterricht nicht nur bei Feststellung der Zensur, sondern auch bei der Anweisung des Klassenplatzes angemessen einzurechnen sind. Besonders hervorragende Leistungen in einer der beiden von der Schule gepflegten Künste, Leistungen, aus denen sichtlich künstlerische Begabung und Begeisterung offenbar wird, sollen als Ausgleich gegen mangelhafte Erfolge in einem wissenschaftlichen Fache gelten, sodaß solchen außerordentlichen Leistungen Kompensationskraft zusüllt. Es ist kein Zufall, bemerkt das Ministerium in der Begründung, daß unter den wenig freundlichen Urteilen hervorragender Persönlichkeiten über ihren Bildungsgang in der höheren Schule unverhältnismäßig viele von Vertretern der Künste stammen; die zu geringe Rücksichtnahme auf Eigenart und Wert ihrer Begabung und ihres Könnens hat ihnen das Leben in der Schule schwer und freudlos gemacht. Das gleiche Recht, wie außergewöhnlichen Leistungen in den beiden Künsten, soll auch einem besonders hohen Grade der in der körperlichen Ausbildung er reichten Reife zustehen. Berliner Akademie der Künste. - Bei der Einführung der neuen Mitglieder der Akademie der Künste hielt, wie das »B. T.« meldet, nach einer Ansprache von Professor Manzel Kultusminister Harnisch eine bedeutsame Rede. Er wies auf die Wichtigkeit der Akademie für den kulturellen Wiederaufbau Deutschlands hin; er erklärte, daß sie mit dazu beitragen müßte, die besondere deutsche Note in der Kunst zu wahren, und daß die neue Negierung niemals daran denken werde, die Kunst zu bevormunden. Um der Akademie einen größeren Kreis der Wirksamkeit zu sichern, wurde ihr eine besondere Abteilung für Dichtkunst ungegliedert. Es sollen fünf hervorragende deutsche Schriftsteller in diese Sektion der Akademie berufen werden. In erster Linie ist an Gcrhart Hauptmann gedacht. Diese Schriftsteller sollen dem Ministerium in allen Fragen der Literatur begutachtend und beratend zur Seite stehen. Leipziger Buchbinderei A.-G. vorm. Gustav Frißsche in Leipzig. - Die Generalversammlung setzte die Dividende auf 6"/<, fest. Tie Zahl der Anssichtsräte wurde auf 5 erhöht und stellvertr. Bankdirektor Lcvin von der Allgem. Deutschen Creditanstalt und Mar Prost von der .Kommerz- und Diseonto-Bank neu gewählt. Hierauf genehmigte die Versammlung die beantragte Kapitalserhöhnng um 750 000 ./2 auf 2 Millionen Mark zwecks Stärkung der Betriebsmittel. Die nen ans- zngebenden Aktien werden den alten Aktionären durch Vermittlung eines Bankenkonsortiums im Verhältnis von 5: 3 zum Pari-Kurs an- geboten. Sie sind für das laufende Geschäftsjahr voll dividendcn- bcrcchtigt. Bezüglich der Aussichten teilte die Verwaltung mit, daß in folge der veränderten politischen Verhältnisse der Umsatz im neuen Geschäftsjahr etwas zurnckgcgangen sei, doch lasse die ansehnliche Kund schaft wiederum auf ein zufriedenstellendes Ergebnis hoffen. Der freie Donnerstag-Nachmittag im Basler Buchhandel. In den -Basler Nachrichten« vom 28. April lesen wir: Im vergangenen Sommer machte der Basler Buchhandel den Versuch, um seine Angestellten auch etwas von der Wohltat eines freien Wochen- Nachmittags genießen zu lassen, am Samstag abends 5 Uhr seine Ge schäfte zu schließen; andere Detailgeschäfte sind seinem Beispiel gefolgt. Ter Versuch hat sich aber nicht bewährt. Aus Kreisen der Bücher- känfer, die als Angestellte oder Arbeiter den freien Samstag-Nach mittag gerade deshalb als Wohltat begrüßten, weil ihnen dadurch end lich die nötige Muße zur Besorgung ihrer Einkäufe geboten war, ließen sich Klagen vernehmen, daß durch den frühen Ladenschluß der Buchhändler dieser Vorteil teilweise hinfällig würde. Anderseits aber 355
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