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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19190507
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191905072
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19190507
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- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
- Monat1919-05
- Tag1919-05-07
- Monat1919-05
- Jahr1919
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1919
- Autor
- No.
- [6] - 344
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Redaktioneller Teil. X- 90, 7. Mai 1919, Tarifverträge mit den Arbeitnehmern am 14, Februar 1919 und am 18, März 1919 in Leipzig nicht zu Ausständen der Arbeit nehmer gekommen. Der Abschluß des Tarifs mit den Gehilfen drohte zu scheitern und der Ausbruch des Streiks stand bevor, es gelang jedoch, in letzter Stunde in einer unter dem Vorsitz unseres Ersten Vorstehers abgehaltenen Verhandlung schließlich doch eine Einigung hcrbeizufuhren. Auch in anderen Städten habe» ähnliche Vereinigungen gewirkt und mit dazu bcigetragen, Mißverständnisse zu klären und zu beseitigen, sowie eine Rege lung der Arbeitsbedingungen vorzubereiten. Über die Deutsche Bücherei liegt ein besonderer Be rich! vor, der den Mitgliedern zugehen wird. Die von der letzten Hauptversammlung einstimmig beschlos sene Notstandsordnuiig hat sich im allgemeinen gut eiu- geführt und den Buchhandel wieder auf eine sichere Grundlage gestellt. Auf Grund der Notstandsordnnng hat der Vorstand de» allgemeinen Teuerungszuschlag auf 10"4 festgesetzt. Die endgültige Feststellung der in K 1 der Notstandsordnung vor gesehenen Ausnahmen vom Teuerungszuschlag ist nach Anhörung der Vorstände des Deutschen Verlegervereins, des Verbandes der Kreis- und Orlsvereine sowie der Deutschen Bnchhändlcr- gilde und des» Vereins der Deutschen Musikalienhändler am 8, Oktober 1948 im Börsenblatt bckanntgegebcn worden. Die Notwendigkeit der Teuerungszuschläge wurde auch vom Gcne- rolquartiermeister anerkannt. Auch der Chef der Landesauf nahme hat auf unsere Vorstellung hin gestattet, daß der Buch handel bis auf weiteres einen Teuerungszuschlag von 10"/» beim Vertrieb von Karten der Landesaufnahme erhebe» darf. Wir haben bei dieser Gelegenheit auch noch erreicht, daß die bis herigen Bestimmungen über den Vertrieb dieser Karlen, die zum Teil als unberechtigt hart angesehen wurden, gemildert worden sind. Wie verweisen dazu des näheren auf unsere Be- kAmtmachung im Börsenblatt Nr, 287 vom' 12, Dezember 1918, Durch Eingaben an die Behörden haben wir darauf hin zuwirken versucht, daß diese sich in Anerkennung der Notlage des Buchhandels mit der Erhebung des Teuerungs- znschlags unter Verzicht auf jeden Rabatt einverstanden erklären und zuletzt in neuen Eingaben und nach mündlichen Verhandlungen ferner erreicht, daß die großen Bibliotheken mit einem Vermehcungsetat von mehr als 10 000 auf den Ra batt von 7>X,°/" verzichte», wenn ihnen gegenüber vorlänsig »och der 107»ige Tpuerungszuschlag nicht in Anrechnung gebracht wird. Mit Befriedigung hat der Buchhandel davon Kenntnis ge nommen, daß einige große Verleger, die sich bisher noch ab lehnend verhielten, vom I, Januar 1919 an ebenfalls ihre Tene- rungszuschläge dem Sortiment rabattieren. Es ist dringend er wünscht, daß sich der Verlag allgemein dazu versteht, da es im Interesse der Aufrechterhaltung des Ladenpreises und somit in dem des Gesamtbuchhandcls liegt. Der Vorstand hat daher die noch abseits stehenden Verleger darum ersucht, dem obigen Bei spiel zu folgen und den Vorstand des Deutschen Verlegervereins inn Unterstützung gebeten und den Wunsch ausgesprochen, daß er seinen Einfluß auch für die baldige Wiedereinführung der einheitlichen Preisfestsetzung, also für den Fortfall der Verleger- Tcuerungszuschläge gellend machen möchte. Inzwischen haben sich die Lebensbedingungen und die Un kosten des Sortiments noch Weiler erhöht, sodaß das Sortiment mit einem 107«igen Teuerungszuschlag nicht mehr überall aus- konnncn kann, es wird infolgedessen die Erhöhung seines Teue rungszuschlags erwogen werden müssen. Wir sind überzeugt, daß auch diese Erhöhung von den Kunden anerkannt und bewil ligt werden wird. Zu den in der Bekanntmachung vom 8, Oktober 1918 ver öffentlichten Ausnahmen von der Notstandsordnnng haben wir Ausführungsborschläge für die Kreis- und Ortsvereine aufge stellt. Wir sind ständig bemüht gewesen, die mit der Durchführung der Kriegswucheivorschriften betrauten Stellen, das Reichsernäh »1« rungsamt, das Reichswirtschastsamt und die Preisprüfungs- stellen und die Kricgswucherämlcr, mündlich und schriftlich ans- zuklüren. Die Volkswirtschaftliche Abteilung des Rcichsernäh- rungsamtes hat Richtlinien für die Behandlung der Preisans« schlüge im Buchhandel aufgestellt und diese den sämtlichen Lan des-, Provinziql- und Bczirks-Preisprüfungsstellcn sowie den Kriegswucherämtcrn zugehen lassen. Wir haben dazu in einer Bekanntmachung vom 2ö, Januar 1919 Stellung genommen, die samt den erwähnten Richtlinien im Börsenblatt Nr, l^ vom 27, Januar 1919 veröfentlicht worden sind. Obwohl die amt lichen Stellen nach wie vor der Ansicht sind, daß Bücher Gegen stände des täglichen Bedarfs sein können und insoweit auch unter die Vorschriften der Kriegswuchergesetzgebung fallen, ha ben wir immer auf unsere gegenteilige Auffassung hingewiesen, die ja auch bereits seitens einiger Gerichte Anerkennung gefun den hat. Zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ist es indessen nicht gekommen, sodaß die Frage, ob und inwieweit Bücher Ge genstände des täglichen Bedarfs sein können, bisher noch eine offene ist. Wir verkennen nicht, daß die Reichsregierung in der Frage der Teuerungszuschläge dem Buchhandel eine wohlwol lende Stellung betätigt hat, und daß es namentlich erfreulich ist, wenn sie zum Ausdruck gebracht hat, daß der von dem Sorti mentsbuchhandel erhobene Aufschlag von zurzeit 107» auf den Laden- und Verkaufspreis in der Regel keinen übermäßigen Gewinn enthält. Daß wir für die wenigen Fälle, wo es sich tatsächlich um wucherische Geschäftsmaßnahmen handelte, unsere Mithilfe zur Unterdrückung solcher Auswüchse gern zugesagt haben, bedarf Wohl keiner näheren Ausführung. Bei der Behandlung der Teucrungszuschläge ergab sich u, a, auch die interessante Frage, ob die Autoren, die ihr Honorar nach Höhe des Ladenpreises erhalten, Ansprüche an den Ver leger- wie auch an den Sortimenterzuschlag stellen können. Wir vertreten die Auffassung, daß trotz der Zuschläge als Ladenpreis eines Werkes auch weiter derjenige Preis zu gelten hat, den der Verleger den Bestimmungen der Verkaufs- und Verkchrsordnung gemäß bibliographisch als Ladenpreis angezeigt hat und daß alle freiwilligen oder durch die Organisation erzwungenen Auf schläge des Sortiments nie honorarpflichtig sind. Ob die Autoren am Verlegerzuschlag beteiligt werden müssen, hängt vom Vcr« lagsvertrag in jedem einzelnen Falle ab. Im übrigen muß ja der Verleger, wenn er Sortimcntslieferungen seines Verlages ausführt, ebenfalls als Sortimenter gelten und infolgedessen den Teuerungszuschlag wie der Sortimenter erheben, Ten Wunsch des Schweizerischen Buchhändler-Vereins, daß bei Lieferungen nach der Schweiz der 107»ige Sortimenterteue- rungszuschlag ebenfalls angerechnet werden möchte, haben wir als berechtigt anerkannt und infolgedessen den deutschen Buch handel aufgefordert, bei Lieferungen nach der Schweiz dem entsprechend zu verfahren, Dis wiederholte, sprungweise Erhöhung der Druck und Einbandprcise in Verbindung mit der gleichfalls andauernden Steigerung aller Geschäftsunkosten hat die Her stellung und den Vertrieb der Gegenstände des Buchhandels außerordentlich verteuert! es kann nicht ausblcibe», daß dieser Umstand ihren Absatz ungünstig beeinflußt. Wir sehen hier mit großer Sorge in die Zukunft und haben deshalb wiederholt, so auch aus Anlaß der im Dezember 1918 durch das Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung genehmigten neuen ta riflichen Abmachungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeit nehmern im Buchdruckgewerbe bei dem genannten Reichsamt Vorstellungen erhoben. Wir müssen bei dieser Gelegenheit aus sprechen, daß vielfach die neuen Druckpreise nicht den -durch den Lohntaris gegebenen Zuständen entsprechen, sondern darüber hinausgehcn. Wir werden auch fernerhin in Verbindung mit anderen Korporationen dagegen Stellung nehmen und nach drücklich darauf hinwirken, daß in Zukunft auch die Interessen des Buchhandels bei solchen Festsetzungen die erforderliche Be rücksichtigung finden, und daß andernfalls die Herausgabe und der Vertrieb von Büchern wesentlich erschwert, wenn nicht über haupt ganz unmöglich gemacht werden. Die ungerechtfertigt hohen Papierpreise haben uns
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