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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1938
- Strukturtyp
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- Band
- 1938-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1938
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- Deutsch
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unter Angabe der Anfchxift des Einzelhändlers entsprechende Mit teilung zu machen hat. Hiermit wird der Fachschaft von jetzt an die Möglichkeit gegeben, ihre eigenen Maßnahmen zur Erfassung aller in Frage kommenden Vertrie'bsunternchmen ergänzen und dabei vor allen Dingen neue Vertriebsstellen rechtzeitig erfassen zu können. Aus der Praxis ist bekannt, daß sehr oft namentlich von Ver lagen Ausgabestellen für die Abgabe von Tageszeitungen an Abon nenten oder Agenturen, die selbständigen Geschäftsinhabern (Papier- und Schreibwaren-, Tabakwaren-Geschäften usw.) übertragen sind, zwecks Erteilung eines Berechtigungsausweises bei der Fachschaft an gemeldet werden. Ein solcher Vertrieb erfolgt jedoch durch Verlags- eigene Einrichtungen, sodaß nach der Berufsschutzanordnung für den Zeitungs- und Zeitschriften-Einzelhandel keine Eingliederungs- Verpflichtung besteht bzw. ein besonderer Berechtigungsausweis der Fachschaft nicht erforderlich ist. Es empfiehlt sich allerdings, solche Meldungen trotzdem in Zu kunft und zwar allgemein vorzuuehmen im J-nteresse einer besseren Vertriebs'übersicht an den in Frage kommenden Orten oder Plätzen. Der Wortlaut der vorerwähnten Ziffer wendet sich ausdrücklich an den »Lieferanten«, sodaß sowohl der Verleger als auch der Großvertrieb davon betroffen werden. Erwähnt sei hierbei weiter, daß selbstverständlich diese Meldun gen an die Fachschaft nur in den Fällen erfolgen sollen, in denen die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften neu ausgenommen wird. Hierunter fallen also keineswegs Kunden, die bereits seit Fahren beliefert werden, vorausgesetzt, daß der Lieferant selbstverständlich auch hier sicher ist, daß diese Kunden im Besitz eines gültigen Berechtigungsausweises der Fachschaft sind. Auch bei dieser Gelegen heit sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die von der Fachschast des deutschen Zeitungs- und Zcitschriften-Einzelhandels ausgestell ten Berechtigungsausweise, die den listenmäßig geführten Einzel handelsstellen mit Zeitungen und Zeitschriften erteilt werden, nur jeweils für ein Jahr Gültigkeit besitzen, sodaß ein gültiger Ausweis nur dann vorliegt, wenn dieser auf das laufende Ge schäftsjahr ausgestellt ist. Außerdem wechselt in jedem Jahr die Farbe des Ausweises, sodaß die Feststellung seitens des Lieferanten im allgemeinen sehr einfach durchzuführen ist. Kür das jetzige Geschäftsjahr (1. April 1938 bis 31. März 1939) gelten Berechtigungsausweise in gelber Farbe. Bei Rück fragen wäre also die Angabe erforderlich: »Ausweis gelb Nr. . . .«. Die Tatsache, daß ein neuer Kunde dem Lieferanten aus früherer Zeit bekannt ist, dürfte jedoch unerheblich sein, wenn nach längerer Lieferungsunterbrechung eine neue Geschäftsverbindung gewünscht wird. Dieses trifft insbesondere bei Einzelhandelsstellen zu, die zu Beginn der Saison wieder neu beliefert werden wollen. Auch in diesen Fällen wären Meldungen im vorbesagten Sinne erforderlich. Als Inhalt solcher Meldungen genügt die kurze Mitteilung unter genauer Adressenangabe des betreffenden Einzelhändlers. Unverlangte Sendungen und Mehrlieferungen Eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der zur Einsparung von unverkauften Zeitungen und Zeitschriften beabsich tigten Maßnahmen ist nach Ziffer 2 der Richtlinien die Erfüllung der Forderung an alle Lieferfirmen, unverlangte Sendungen oder aber Mehrlieferungen, die nicht bestellt sind, zu unterlassen. Aus genommen hiervon sind jedoch diejenigen Fälle, in denen aus Anlaß besonderer Ereignisse eine größere Absatzmöglichkeit ohne weiteres angenommen werben kann. Hier handelt es sich um die Beseitigung einer sehr oft in größerem Umfange angetroffenen Übung. Der in Frage kommende Verlag müßte also seine Kontinuationslisten durchprüfen, um die künftigen Lieferungen den tatsächlichen B e st e l l Ziffern seiner Kunden (Großvertrieb und Einzelhändler) anzupassen. Rücksicht auf etwa hier durch bedingte Auflagenminderungen kann bei der hier notwendigen Maßnahme nicht genommen werden. Es ist jedoch nicht nur der Verlag, der in dieser Hinsicht etwa allzu großzügig gehandelt hat, sondern auch viele Großvertriebe verzögerten den rechtzeitigen Ausgleich zwischen tatsächlichem Absatz und der Lieferung innerhalb ihres Kundenkreises vielleicht aus der Befürchtung einer ungünstigeren rabattmäßigen Auswirkung, ganz zu schweigen von den Fällen, in denen die Nemrssionskontrolle als sehr mangelhaft bezeichnet werden muß. Es hat selbstverständlich keinen Zweck und ist vor allen Dingen auch gar nicht beabsichtigt, Lieferungskürzungeu etwa unter allen Um ständen zu erzielen. Es soll und muß in jedem Falle den wirklichen Bedürfnissen der Bezieher Rechnung getragen werden mit der Maß gabe, daß dort, wo ein erhöhter Absatz erreichbar ist, auch ent sprechende Bestellungen aufgegeben werden. Es wird auch erneut davor gewarnt, daß etwa ein Großvertrieb, dessen Nemittendenanfall vom Verlag beanstandet ist, nunmehr dazu übergeht, eine schematische Kürzung innerhalb seiner gesamten Kundschaft vorzunehmen. Mit einer solchen Handhabung wirb nie mals das Mißverhältnis zwischen Lieferung und Verkauf des ein zelnen Händlers getroffen: wohl kann andererseits aber eintreten, daß bei der schematischen Kürzung eine Anzahl von Vertriebsstellen in ihrer Verkaufsmöglichkeit stark behindert wird. Es muß sich also schon jeder Lieferant für verpflichtet halten, die Absatzmöglichkeiten und den Anfall von Rückgaben innerhalb seines Kundenkreises syste matisch und vor allen Dingen laufend zu prüfen und zu überwachen, um da zu kürzen, wo es nötig ist, oder aber von ähnlichen Maßnahmen Abstand zu nehmen bzw. Erhöhungen vorzunehmen, ganz wie es zum Zwecke eines Ausgleichs Mischen Verkauf und Rückgaben erforder lich ist. Wie in den Richtlinien erwähnt, können bestimmte Ausnahmen in Einzelfällen eine unterschiedliche Behandlung erforderlich machen. Besondere Ereignisse auf politischem Gebiete oder aber lokalbegrenzte Besonderheiten, wie größere sportliche oder ähnliche Veranstaltungen, lassen sehr oft von vornherein auf eine größere Absatzmöglichkeit schließen, sodaß kaum Bedenken gegen eine Lieferungsausweitung in einem je nach der Größe des Ereignisses zu vermutenden Umfange bestehen dürften. Es muß sich aber hier tatsächlich nur um Aus nahmen von den sonst laufend durchgeführten Vertriebsbeobachtungen handeln. Eine ähnliche Notwendigkeit dürfte übrigens auch bei der Ein führung neuer Presseerzeugnisse, insbesondere ferner beim Ver trieb von Sonderausgaben usw. bestehen, da eine genaue Dis position in diesen Fällen erfahrungsgemäß unmöglich ist. (Fortsetzung folgt) Vom ausländischen Buchhandel Belgien In dem »Bulletijn van de Nationale Bank« veröffentlicht Pro fessor Fernand Baudhuin einen Aufsatz: »Die geistigen und anderen Genußmittel im modernen Wirtschaftsleben«. Er ist zum Teil dem Buch und den Zeitungen bzw. Zeitschriften als Unterhaltungsstoff gewidmet und nennt einige aufschlußreiche Zahlen über Buchabsatz, Aus- und Einfuhr sowie über die Zeitungsauflagen. So wurden im Jahre 1936 für 62 Millionen belgische Franken Bücher eingeführt, und zwar für 28 Millionen aus Frankreich, für 22 Millionen aus Deutschland, für 9 Millionen aus den Niederlanden und für 1,5 Millionen aus England. Bet dem hohen Betrag für die aus Deutsch land eingeführten Bücher ist außer dem Kursunterschied — so führt Professor Baudhuin aus — der hohe Preis für wissenschaftliche Bücher zu berücksichtigen, die vor allem von den großen Büchereien angeschafft werden. Hierzu meint jedoch die Zeitschrift »Mededeelin- gen« in ihrem Kommentar zu Professor Baudhuins Ausführungen, daß dieser hohe Betrag nicht eine sich jährlich wiederholende Ein fuhr deutscher Werke darstellt, sondern auf eine besondere An schaffung mit Kreditgewährung zurückzufllhren ist. Der Einfuhr von 62 Millionen Franken steht eine Ausfuhr von 46 Millionen Franken gegenüber, wobei es sich bei der Ausfuhr nach Frankreich im Werte von 30 Millionen Franken zum großen Teil um Bücher französischer Verleger handelt, die in Belgien hergestellt werden. Als Auflagenzahlen für die Hauptzeitungen werden genannt: 300 000 Le Soir und 260 000 Het Laatste Nieuws. Die Gesamtzahl der Auflagen aller belgischer Blätter ergibt ungefähr eine Million Stück in französischer (davon 750 000 allein in Brüssel) und unge fähr 750 000 in flämischer Sprache (davon 500 000 in Brüssel). Ins gesamt werden täglich etwa 1575 000 Zeitungen von 2 400 000 Fami lien gelesen, wobei noch zu berücksichtigen ist, daß in vielen Familien mehrere Zeitungen gelesen werden. Die Ausgabe für die jährliche Einfuhr fremder Zeitungen beträgt: für 32 Millionen aus Frank reich, für 8 Millionen aus den Niederlanden, für 3 Millionen aus Deutschland und für 2 Millionen aus England. Die »Mededeelingen« weisen in ihrem Kommentar zu den Aus führungen von Baudhuin auf die Mängel statistischer Aufstellungen hin und erwähnen dabei besonders die Aus- und Einfuhrzahlen im buchhändlerischen Verkehr zwischen Belgien und Frankreich. Wenn Nr. 149 Donnerstag, den 30. Juni 1938 529
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