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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1938-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1938
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- Deutsch
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Stabsleiter Rienhardt vor dem Internationalen Verleger-Kongreß Im Anschluß an die feierliche Schlußsitzung des Internatio nalen Verleger-Kongresses in der Kroll-Oper in Berlin waren die Teilnehmer Gäste desReichsverbandesderdeutschen Zeitungsverleger und des Reichsverbandes der deutschen Zeitschristenverleger. Bei dem kamerad schaftlichen Zusammensein begrüßte Stabsleiter Rienhardt die Gäste im Aufträge des Präsidenten der Reichspressekammer Rcichsleiter Amann. Er führte dabei aus: Mit besonderer Freude nehme ich die Gelegenheit wahr, die Teilnehmer des Internationalen Verleger-Kongresses im Namen der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger zu begrüßen und ihnen die Grüße des Präsidenten der Reichspressekammer, Reichsleiter Amann, der Ihrer Tagung mit besonderem Interesse folgte, zu übermitteln. Wenn wir Verleger der deutschen Presse Sic gebeten haben, einige Stunden mit uns zu verbringen, so liegt für uns darin mehr als lediglich die Erfüllung einer Form. Buch- Verleger, Zeitschriftenverlegcr und Zeitungsverlcger finden sich hier in diesem Kreise zusammen, weil sie gemeinsame Aufgahen und die gleiche Berufsauffassung verbinden, eine Berufsauf fassung, die der Präsident der Reichsschrifttumskammer, Staatsrat Hanns Johst, in seiner Begrüßungsadresse an den Kongreß so treffend gekennzeichnet hat. Es ist kein Zufall, wenn Namen, wie die der hier anwesenden Herren Ciarlantini und Hachette in glei cher Weise für den Buch-, Zeitschriften- und Zeitungsverlag be deutsam sind. Die Verleger von Kulturgut — mag es sich um Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen handeln — sind in gleicher Weise Förderer, Bahnbrecher, Bewahrer geistiger Werte. Das Streben, gute und wertvolle Arbeiten zu fördern, minderwertige und verflachte Geistesprodukte aus Buch und Presse fernzuhalten, kennzeichnet die Gemeinsamkeit der Arbeit von uns allen. Sie er hält ihre besondere Verantwortung dadurch, daß dem Verleger- tum die Betreuung der politischen, kulturellen und geistigen An sprüche seines Leserkreises unter hohen sittlichen Gesichtspunkten im Blick auf den einzelnen wie auf die Gesamtheit anvertraut ist. Wenn ich zum Ausdruck bringe, daß der Verleger nicht Händler mit bedrucktem Papier, sondern leidenschaftlicher Träger und Verfechter dieser Berufsaufgaben ist, so gebe ich damit nur dem Bekenntnis Ausdruck, zu dem sich jeder Verleger zu Beginn und an jedem Tage seiner beruflichen Laufbahn innerlich erneut ver pflichten muß. Denn der letzte Maßstab für die Beurteilung des Berufes und damit jedes Verlegers in Zeit und Nachwelt werden immer nur die von ihm geschaffenen bleibenden Werte sein. Wenn wir Verleger die von uns verantwortete geistige Arbeit in den Dienst des gegenseitigen Verstehens zwischen den Völkern stellen, durch die in Büchern und Presse wirkenden geistigen Werte der Vertiefung gegenseitiger Achtung dienen und damit gegen seitigen Mißverständnissen und Spannungen Vorbeugen, so er füllen wir alle eine politische wie kulturelle Mission von aller höchster Bedeutung. In diesem Sinne ist cs mir ein besonders herzliches Bedürfnis, mein Glas auf das Wohl der Teilnehmer des zwölften Kongresses der Buchverleger und das Wohl der Länder und Völker zu leeren, deren hier anwesende Vertreter ich zu begrüßen die Ehre habe. Herr Louis Hachette antwortete auf die Begrüßungsan sprache von Stabsleiter Rienhardt im Namen der ausländischen Kongreßteilnehmer. In außerordentlich humorvoller und witziger Weise untersuchte er das Verhältnis der Presse zum Buch und kam dabei zu der durchaus ernsten und bemerkenswerten Fest stellung, daß die Zeitung nicht nur der Kritiker der Verlagspro dultion, sondern oft auch ihre Triebfeder sei. Kulturelle Fragen von Bedeutung würden oft zuerst in der Presse als Problem des Tages erörtert, um dann im Buch behandelt zu werden. Die Zei tung eröffne also die Diskussion, die Tätigkeit des Verlages setze sie fort und sichere die Ergebnisse. Praktische Anwendung der Richtlinien zur Verringerung der Remittenden von Zeitungen und Zeitschriften vom 20. April 1938 Von Wilhelm Marm o d ee-Verlin Allgemeines Die Rückgabe von unverkauften Zeitungen und Zeit schriften ist als eine vor allen Dingen durch die Umstände des pressemäßigen Vertriebs bedingte llblichkeit zu bezeichnen. Für die Nabattbemessung Mischen Verleger und Großvertrieb bzw. zwischen diesem und Einzelhandel spielt der Umfang des zulässigen Rückgabe- rechtes eine entscheidende Rolle, sodaß gerade auch die Rückgabemöglich keit als ein wesentlicher Bestandteil der Lieferungsbedingungen be zeichnet werden muß. Aus dieser Tatsache heraus ergibt sich aber gleichzeitig die Not wendigkeit, der Behandlung der Nückgabenfrage eine ganz besondere Beachtung zu widmen. Gerade weil das Nückgaberecht auf jahre langer Übung beruht, haben sich mit der Zeit Gepflogenheiten heraus gebildet, die bei vielen Vertrieibsunternchmcn den Forderungen der heutigen Zeit in keiner Weise mehr entsprechen. Es geht unter keinen Umständen an, ernsthafte Bestrebungen zur Vermeidung oder Verringerung von Rückgaben etwa deswegen zu unterlassen, weil ja doch vom Lieferanten die unverkauften Exem plare zurückgenommen werden oder, wenn dies nicht in vollem Um fange geschieht, immer noch die Möglichkeit besteht, solche Druck schriften vielleicht anderen, wenn auch unerlaubten, Verwendungs zwecken zuzuführen. Diese Fragen sind bereits sehr eingehend in den einzelnen Fach zeitschriften behandelt worden*). Es sollte nunmehr eigentlich Klar heit über die Unzulässigkeit einer solchen Denk- oder Handlungs *) »Die Verwendung unverkaufter Zeitungen und Zeitschriften (Nemittendcn) im Nahmen des Vierjahresplanes«, ajbgedruckt im »Vertrieb« Nr. 50 vom 11. Dezember 1997 und »Der Zeitungs händler« Folge 12 vom Dezember 1937. weise bestehen. Die zu den Bcrufsschutzanordnungen erlassenen Ge schäftsgrundsätze enthalten im übrigen sehr eindeutige Verpflichtungen über die Behandlung der Rückgaben, sodaß jede entgegengesetzte Handhabung nicht mehr mit Unkenntnis entschuldigt werden kann. Im Rahmen weiterer durchgreifender Maßnahmen, insbesondere auf Grünt» der Erfordernisse des Bierjahresplans, hat vor kurzem der Herr Präsident der Reichspressekammer ergänzende Richtlinien zur Verringerung der Rückgaben erlassen, die inzwischen in den zuständi gen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden (Börsenblatt Nr. 124, Seite 440). Diese Ausführungen sollen daher im wesentlichen die praktische Durchführung der einzelnen Fragen erläutern. Einheitliche Durchführung Zunächst sei hierbei noch vorausgoschickt, daß zur Erreichung des unbedingt zu erzielenden Erfolges eine einheitliche Hand habung dadurch zu gewährleisten ist, daß alle Beteiligten vom Verleger über den Großvertrieb bis zum letzten Einzelhändler die unbedingte Notwendigkeit der gestellten Forderungen ausnahmslos erkennen und ihre restlose Durchführung sicherstellen. Im Nahmen dieser grundsätzlichen Forderung ist es daher zu nächst notwendig, den Kreis der zu erfassenden Einzelhandelsstellen für Zeitungen und Zeitschriften baldmöglichst zu schließen, um an jeden einzelnen innerhalb der organisatorischen Arbeiten heranzu kommen. Berechtigungsausweis im Einzelhandel Die Ziffer 1 der Richtlinien sieht daher vor, daß bei Auf nahme der Lieferungen von Zeitungen und Zeitschriften an eine Einzelhandelsstelle jede Lieferfirma (Verlag und Großvertrieb) der Fachschaft des deutschen Zeitungs- und Zeitschriften-Einzelhandels 538 Nr. 148 Donnerstag, den 80. Juni 1988
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