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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1938
- Strukturtyp
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- 1938-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1938
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- Deutsch
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Zugehörigkeit Spaniens sind cs siebzehn Kongreßnationen.) Kanada hat bis vor wenigen Jahren dem Internatio nalen Verleger-Kongreß angehört, jedoch auf Zuschrif ten usf. des Genfer Büros nicht mehr geantwortet und ist von dort aus wegen Nichtzahlung des Mitglicdsbeitrages gestrichen worden. Die Vereinigten Staaten haben nach der unterm 31. Dezember 1937 erfolgten Auflösung der ehe maligen distional Association ok Hook Rublislicrs aufgehört, Kongreß-Nation zu sein. Die Angliederung Jugoslaviens, dessen Verlegerorganisation erstmalig aus der IX. Tagung in Paris 1931 als Gast vertreten war, konnte bereits aus der Sitzung der (Kommission Internationale am 4. Oktober 1937 in Genf mitgeteilt werden. Im Hinblick auf die engen Beziehungen, die sich im Rahmen der letzten Vorkriegstagung 1913 in Budapest mit der ungari schen Vcrlegcrschaft entwickelt hatten, sowie aus Dankesschuld und Anerkennung hat das Ständige Büro in Genf stets den ungarischen Mitgliedssitz in der Kommission Internationale aufrechterhalten, obwohl eine formelle Zugehörigkeit der unga rischen Verlegerorganisation nicht mehr bestand. Für den Orga nisationsausschuß der XII. Tagung ist es daher eine stolze Freude, daß es ihm im Rahmen seiner Vorbereitungen und Werbung für die XII. Tagung gelungen ist, Ungarn wieder als Kongreß-Nation dem Internationalen Verleger-Kongreß zuzuführen. Der Anschluß der ungarischen Verleger-Organi sation wird zu Beginn der Leipziger Tagung statutgemäß offiziell vollzogen. Es' liegt in der Natur der Sache, daß sich der Fragenkreis der auf den einzelnen Tagungen des Internationalen Verleger- Kongresses erörterten Probleme stets erweitert hat. Die auf den bisherigen Tagungen gefaßten Beschlüsse (Vocux et Rcsolutions votes par les 8cssions anterieurcs) haben bereits die stattliche Summe von 223 erreicht; hinzu kommen die aus den früheren Tagungen gebotenen »(Communications et Rapports« in einer Anzahl von 63, die nicht zu einer Entschließung geführt haben. Diese Ziffern vermögen jedoch noch kein rechtes Bild über Um fang und Vielgestalt des Aufgabenkreises zu vermitteln. Zur Verdeutlichung sei daher der ursprünglichen einfachen Drei teilung in die Sektionen eK) Urheber- und Verlagsrecht 8) Buchhandel, buchwirtschaftliche Fragen L) Verschiedenes die jetzige differenzierte Gliederung der verschiedenen Beschlüsse aller Tagungen gegenübergestellt. Im neuesten Rapportsband') umfaßt diese Disposition aller bisherigen Voeux bereits neun Haupt- und weitere acht Untergruppen. Wir lassen diese syste matische siebzehnteilige Gliederung im französischen Wortlaut folgen: jck) Trackuctions. 11° Oöpot legal et Uilrliograpdies: ja) Depot legal; (l>) 8ibliograpbie«. III" Inckustrie cku I-ivre. Dckition. IV" Oommerce cku lüvre. lüprairie. V" ^laintien cku Rrix kort. Vl" -Kmeliorations ckouaniores et postales: ja) Douancs. jlr) Rostes. VII" Nusiguc: Droit.ck'auteur; Droit ck'exccution; Instruments mecanigues; Oommerce; Riet cke Materie! ck'orcdestre. VIII" Vocux ck'orckre ackministratik. IX" Divers. *) Bericht-Band: (loogrds International des Lckiteurs. vouridme Session I-eiprig-üerlin IS—24 luin 1938. It apport s. Leipzig 1938. Börsenverein der Deutschen Buchhändler. S. 15. Am schnellsten vorwärts sind in den Sektions- und Voll sitzungen die Erörterungen über ganz spezielle Einzelfragen ge kommen, wie ja überhaupt die Lösung vieler Probleme zumeist dadurch erschwert oder gar unmöglich gemacht wird, daß ihr Ziel von vornherein viel zu weit gesteckt ist und darüber hinaus vielfach noch erschwerende Sonderprobleme hineingepackt sind. Einzelfragen, die behandelt wurden, konnten rasch zu einer Ent schließung führen und vor allem beschlußgemäß ausgesührt werden. Ein Beispiel für die erheblichen Schwierigkeiten, die man chem umfassenden Problem innewohnen, ist der Fragenkreis des internationalen Ladenpreisschutzes, der die Sektions- und Voll sitzungen des Internationalen Verleger-Kongresses seit seiner Gründung vor nunmehr über zweiundvierzig Jahren beschäftigt; das nimmt aber nicht wunder, wenn wir uns erinnern, daß es ja allein zur Entstehung der deutschen Preisbindung nach weisbar") einer über ein Jahrhundert dauernden Entwicklung bedurft hat! In folgendem ganz kurzen Querschnitt durch die Arbeitsprogrämmc der bisherigen Tagungen sei die nur allmäh liche Fortentwicklung dieses umfassenden und schwierigen Themas beispielhaft erläutert: Die Frage internationaler Preisschutzbestimmungen ist be reits auf der I. Tagung von Paris 1896 zur Sprache gekommen. Auch aus dem II. Kongreß 1897 zu Brüssel wurde dies Problem bei Besprechung der Prcisübcrhöhung durch Währungsumrech nung gestreift, das aus dem nächsten III. Kongreß (1899) in London den Wunsch der Gründung eines internationalen Ver bandes zum Schutze des buchhändlerischen Ladenpreises auslöste. Die IV. Tagung 1901 in Leipzig förderte diesen Gedanken durch die Referate von Ruprecht und Le Soudier, die übereinstimmend für den buchhändlcrischen internationalen Ladenpreisschutz ein traten, ohne daß aber ein greifbares Ergebnis erzielt wurde. Der von van Stockum auf dem VII. Kongreß 1910 zu Amster dam gegebene Bericht führte diejenigen Länder aus, die damals bereits eine nationale Preisbindung für das Buch bzw. Ansätze dazu erreicht hatten, und enthielt abermals einen Vorstoß gegen die internationale Überhöhung des buchhändlerischen Laden preises durch zumeist übersteigerte Umrechnungsverfahren. Die Entwicklung des internationalen Ladenpreisschutzes ist aber auch auf diesem wie auf den beiden nachfolgenden Kongressen, dem VIII. zu Budapest (1913) und dem IX. in Paris, nicht weitcr- gegangen. Auf dem ersten Nachkriegs-Kongreß 1931 in Paris stellte Oldenbourg in seinem Referat die These auf: »Der nationale Buchpreis — internationaler Mindest preis. Dies Ziel muß zunächst erstrebt werden; deshalb sollen alle Abkommen zwischen buchhändlerischen Verbänden ver schiedener Länder begrüßt werden, in denen gegenseitig die Ladenpreise als Mindestpreise festgesetzt und geschützt werden.» Die Entschließungen zu den Londoner Referaten der XI. Tagung 1936 von Arthur L. Sellier »Über den internatio nalen Schutz des Ladenpreises» (gegenseitige Vereinbarung eines Umrechnungskurses — bareme) und von L. I. Kryn über »die Notwendigkeit einer internationalen Buchhandelsordnung» wur den an die sogenannte Brüsseler Kommission (frühere Bezeich nung: Petri-Mainguet) überwiesen, die im Oktober 1936 in Amsterdam in der Besetzung: Kryn (Präsident), Petri, Mainguet, Faber und Sellier (bei entschuldigtem Fehlen von Sancke und Fukatko) zusammengetreten war. Unter Zugrundelegung des Vorschlags von A. L. Sellier ist als Ergebnis dieser Ausschuß- Sitzung der Entwurf einer solchen gegenseitigen Vereinbarung von Land zu Land im letzten Heft (Nr. 7) des Uullctin cku Lureau kcrmancnt veröffentlicht. Die Dringlichkeit der ständigen Fortentwicklung und Lösung dieses schwierigen Fragenkreises der internationalen Buchwirt schaft wird auch auf der XII. Tagung sowohl im Rapport L. I. Kryn als auch im Korreferat W. A. Petri mit dessen tempera mentvoller ermahnenden Überschrift: »krapper, krappcr tou- jours!« betont werden. **> Vgl. Schlemminger, Die Preisbindung im deutschen Buch handel. 1935. S. S. 36-110, 142 und 157/8. 470 Nr. 183 Sonnabend, den 11. Junt 1988
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