Kurt Hi6l8e1i6r laUnäsollLÜ UNtl LuuIvtlNLl M«nv ^«8K»1l»v: «mk»88vi>il 296 Leiten, änvon 289 Leiten ßSNLgeitiße Liläer in besten» Lnxkertiekäruelc; Lilft- untersclnikten in äentseb, enßliseb, i^uu- Lösiseb, spnniseb nnä itnlieniseb Iminen KZI 12.50, Lslbleäer liÄl 15.- 8vl»r«,lt«1 Sa« vviltsvdKailSdiicIi «I:»8 L5O I r»>i8« ii«I Diese ^.usZaks vvuräe ^om OiAanisatloiis- iLomiree 6 es Internationalen Veileßerkon- ^resses allen leilnelunern äes IVL. in einer eimnslißen LonäeransAalre ükerreielit. ^o^Agk«- ^ ^s-eSo«/ I . V. ül oc lilirinL / Soeben erschien: Aus der Dunkelkammer der Leibeigenschaft Goslarer Volksbücherei Band 6 Redet man aber über dle Leibeigenschaft, tn die Jahrhunderte lang unsere deutschen Bauern erniedrigt worden sind, so kann eS einem begegnen, daß man mit wissenschaftlichen oder schein- wissenschaftlichen Gründen dahin ausgeklärt wird, eine solche Leibeigenschaft habe es im behaupteten Sinne überhaupt nicht gegeben. Die fortschreitende Ahnenforschung erweist, daß wir alle in unseren bäuerlichen Blutsltnien einige Vorfahren auf- zuwetsen haben, dle sich gegen das Joch der Leibeigenschaft zu wehren hatten. So ist eS also ein Stück kulturgeschichtlicher Sippenverpfllchtung, sich darüber zu unterrichten, was es mit der Leibeigenschaft unserer bäuerlichen Ahnen auf sich gehabt hat. Hierzu gibt unS dies treffliche kleine Buch die Unterlagen an die Hand. 72 Seiten, 8 Abbildungen, LM i — A Mul und Voden Verlag G. m. b. H. Leichsbauernstadt Goslar Staatsrecht und Verwaltungsaufbau von Dr.H.G.Bohn, RegierungSr.a.d. ZollschuleDerlin 2., neubearb. Aust. 422 S. Ärosch. RM 2.25 In der Schelf! Wied das gellende Staatseecht und dee beste hende DerwaltungSaufbau ln Grundzügen veeanschaulicht. ES handelt sich um eine Arbeit, die aus der Praxis für die Praxis geschrieben ist, und die in erster Linie der Äeamten- aus- und .fortbildung bienen soll. Dis Schrift enthält eine knappe geschichtlich- Darstellung. DaS geltende StaalSrecht ist systematisch angeordnet. In dem Teil „Grundzüge deS Der- waltungSaufbauS" wirb auf daS Gemeinderecht eingegangen. DaS Werk stellt eln brauchbares Handwerkszeug für die zu den DerwaltungSschulen usw. berufenen Äeamten und für die Deamtenanwärter dar. Die neue Auflage nach dem Stand von Ende Mai 1SZS berücksichtigt namentlich die infolge der Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich eingetretenen Änderungen. Verlag Beamtenpreffe GmbH. Berlin SW 68, Iriedrichstraße 41/42 Auslieferung F. Dolckmar, Leipzig S474 Nr. IM Freitag, den l. Juli 10S8