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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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5522 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller TeU. 117, 24. Mai 1913. Freuden begrüßen, wenn Herr Kommerzienrat Siegismund dir hierauf bezügliche Erklärung hier heute noch einmal ausdrücklich abgäbe. Wenn Sie es dann noch für notwendig halten sollten, so kann man ja der Resolution beistimmen; aber im allgemeinen, glaube ich, können Sie ruhig die Resolution fallen lassen. Kommerzienrat Karl Siegismund- Berlin: Meine Herren, ich lege einen ganz besonderen Wert daraus, daß Sie dem Börsenvsreinsvorstande eine gewisse Unterlage schaffen, um den Vielsachen Vorstellungen, die Heß bei den einzelnen Negierungen gemacht hat, ein Gegengewicht zu geben. Die Erklärung, die Herr Springer wünscht, gebe ich herzlich gern und in aller Feierlichkeit namens des Vorstands des Börsenver eins ab. Meine Herren, wie es dem Börsenvereinsvorstand nie mals eingefallen ist, etwa gegen gesperrte Firmen — ich erinnere an den Fall Mayer L Müller — borzugehen, indem er die Ver lagsproduktion der betreffenden Firma nicht in die tägliche Bi bliographie aufnimmt — dazu hätte er heute bereits das Recht, ohne daß er die Bibliographie bereits besitzt —, so wird niemals ein Börsenvereinsborstand so unvernünftig sein, seine Biblio graphie selbst unvollständig zu machen durch derartige Anord nungen. Meine Herren, ich habe ja vorhin schon ausgesührt: gerade die Sorge um die Bibliographie ist es mit gewesen, die den Vorstand zu der Deutschen Bücherei geführt hat. Kein Vor stand, kein Bibliotheks-Direktor oder Redakteur der Bibliographie wird jemals daran denken können, die Produktion einer gesperrten Firma auszuschlietzen. Wie wir heute schon alle Artikel auf nehmen, auch von Selbstberlegern und von außerhalb des Börsen vereins stehenden Verlegern, so wird auch für die Folge jede einzelne Publikation, die wir nur erhalten können, in die Biblio graphie ausgenommen werden. Der Börsenverein wird niemals die Deutsche Bibliographie zu einer Maßregelung der Verleger benutzen, mit deren Geschäftsführung er nicht einverstanden ist, oder die mit seinen Maßnahmen nicht einverstanden sind. (Bravo!> vr. Walter de Gruyter«Berlin: Meine Herren, ich möchte, um den beiden Anregungen Rech nung zu tragen, anheimgeben, die Bezugnahme auf die Broschüre des Herrn Heß in dieser Resolution zu unterlassen. Dadurch wird gewiß der Eindruck der Resolution nicht gemindert, der Broschüre des Herrn Hetz aber nicht die Ehre angetan, die ihr im anderen Falle widerfährt. ^ Vorsitzender: Die Resolution würde dann also folgenden Wortlaut haben: Die Hauptversammlung des Deutschen Vcrlegerbereins er klärt, daß sie das volle Vertrauen zu dem Vorstand des Börsen vereins hat, daß die Deutsche Bücherei usw., wie ich es vorhin verlesen habe. (Zustimmung.) Wird zu der Resolution noch das Wort gewünscht? vr. AlexanderFrancke- Bern: Ich habe den genauen Wortlaut der Resolution nicht im Kopse, habe aber den Eindruck, daß es ganz gut wäre, wenn man hinzufügte, daß die Deutsche Bücherei nicht nur dem Verlagsbuchhandel nützen wird, sondern auch dem ge samten Publikum, so daß die Kundgebung dadurch den Charakter der Einseitigkeit verliert und zum Ausdruck kommt, daß bei der Gründung der Deutschen Bücherei wirklich ein allgemeines In teresse besteht. (Zuruf: Es steht drin!) — Ich glaube, es heißt nur: dem Buchhandel nützen wird. Vorsitzender: Die Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins er klärt, daß sie das volle Vertrauen zu dem Vorstand des Börsen vereins hat, daß die Deutsche Bücherei und die damit später zu verbindende Bibliographie in der Hand des Börsenvereins nie mals ein Mittel werden kann und wird, um den Verlagsbuch- handel in der Verfolgung seiner Interessen zu beeinträchtige», daß das Unternehmen vielmehr der Allgemeinheit, insbesondere dem gesamten deutschen Buchhandel dienstbar sei und nicht dazu dienen wird, irgendeiner Partei im Börsenberein Vor schub zu leisten, daß im Gegenteil eine parteiische Ausnützung des Unternehmens nach den Satzungen und der Zusammen setzung der Verwaltungsorgane ganz ausgeschlossen ist. (R. L. Prager: Sie ist ein bißchen lang!> vr. Erich Ehlermann - Dresden: Meine Herren, es ist hier schon wiederholt auf die große Be deutung der Bibliographie für den Buchhandel hingewiesen wor den, und ich glaube, es wird Ihnen von Interesse sein, hier ein mal von einem Falle zu erfahren, der zeigt, wie sich die Voll ständigkeit der deutschen Bibliographie auch in sehr reale Werte umsetzen kann. Es handelt sich um den Verkauf eines größeren Postens von einem Verlagsodjekt im Betrage von etwa 20 000 -V durch einen Verleger an einen Großhändler. Der Verkauf war unter der Zusage des Verlegers erfolgt, daß er dieses Vcrlags- objekt, das zum Vertrieb als Zeitungsprämie gedacht war, nicht im Buchhandel vertreiben würde. Unter dieser Voraussetzung kaufte der Großhändler den Posten, und als nun, wie es scheint, der Erfolg nicht so war, wie er es sich gedacht hatte, ver weigerte er eine Restzahlung von 2000 unter der Behauptung, der Verleger hätte, der vertraglichen Abmachung zuwider, diesen Verlagsartikel im Buchhandel Vertrieben. Es drehte sich also um die Frage: ist der Verlagsartikel im Buchhandel erschienen? Der Richter wandte sich an einen buchhändlerischcn Sachverstän digen, und der argumentierte folgendermaßen: Dieser Verlags artikel steht nicht in der offiziellen buchhändlerischen Biblio graphie, ergo ist er im regulären Buchhandel nicht zu haben, der Verleger hat den Vertrag erfüllt, und du hast die 2000 -,/( zu zahlen. Der Betreffende hat die 2000 auch tatsächlich zahlen müssen. In einem andern Prozeß, von dem ich zufällig Kenntnis bekommen habe, liegt bei den Akten das Buchhändlerzirkular, durch das der Verleger den Verlagsartikel in aller Form an den Buchhandel vertreibt. Er hat das Zirkular durch die Be- stellanstalt versandt, und bietet den Buchhändlern das Objekt zum Ladenpreise von 4 mit einem Rabatt von 25 Prozent und bei größeren Bezügen, mit einem höheren Rabatt an; kurz, es ist eine buchhändlerische Anzeige in aller Form. Aber die Biblio graphie hatte von diesem Verlagsartikel keine Kenntnis, und so wurde der Beklagte zur Zahlung verurteilt, obgleich er tat sächlich im Recht war. In diesem Falle hat es sich ja nur um die Kleinigkeit von 2000 gehandelt. Für den Verleger aber können unter Umständen weit größere Beträge auf dem Spiele stehen. Dies nur zur Illustration, wie sich die Sache in reale Werte umsetzen kann und was gerade wir Verleger für ein Interesse daran haben, auch ein sehr reales Interesse — von dem idealen will ich gar nicht reden, denn das ist in diesem Kreise selbst verständlich —, daß die Bibliographie absolut vollständig ist. Wenn nun hier der Wunsch ausgesprochen ist, der Börsen vereinsvorstand möchte eine Erklärung bezüglich der Vollständig keit abgeben, so habe ich es zwar begrüßt, daß der Vorstand diese Erklärung abgegeben hat, ich halte sie aber gar nicht einmal für notwendig; denn der beste Gegengrund gegen einen der artigen Mißbrauch der Bibliographie liegt meines Erachtens darin, daß der Börsenverein ja den Ast absägen würde, auf dem er sitzt, wenn er anders handelte. Eine Bibliographie, die nicht vollständig ist, ist überhaupt keine Bibliographie. (Sehr richtig!> Also, es ist ein absolut unsinniger Gedanke, daß jemals irgendein Vorstand des Börsenvereins darauf kommen könnte, seine Biblio graphie mit Absicht unvollständig zu machen. Im Gegenteil, die Sorge wird stets darauf gerichtet sein, sie so vollständig wie nur möglich zu gestalten. Herr Springer Hai durchaus recht, daß Herrn Hetz zu viel Ehre angetan wird, wenn hier besonders auf ihn Bezug ge nommen wird. Ich begrüße deshalb die Anregung des Herrn vr. de Gruyter, möchte aber bitten, angesichts der Wichtigkeit der Sache doch die Resolution zu fassen, wie sie vorgeschlagen ist. (Sehr richtig!) Vorsitzender: Meine Herren, die Resolution ohne Bezugnahme auf diesen Fall oder überhaupt auf die Tatsache, daß ein Fall vorliegk, nimmt ihr eigentlich die ganze Berechtigung; denn es könnte dann der Glaube erweckt werden, als ob beim Börsenverein wirk lich nicht alles ganz in Ordnung wäre und als ob wir hier eine gewisse Position einnehmen wollten. Ich meine daher, es müßte doch darauf Bezug genommen werden, daß ein Angriff er folgt ist, und ich möchte deshalb Vorschlägen, zu sagen:
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