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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-26
- Erscheinungsdatum
- 26.05.1913
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- Deutsch
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- Saxonica
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3572 «rsinblat, s. d. Dtschn. Buchhand-I. Redaktioneller Teil. 118, 26. Mai 1913. Beide Herren sind wieder wählbar. Kommerzienrat Oskar Beck-München: Ich schlage vor, daß wir die beiden ausscheidenden Herren durch Akklamation Wiederwahlen. Vorsitzender: Auch hier ist Wiederwahl der beiden ausscheidenden Herren durch Akklamation (Zuruf: Zuruf!) oder durch Zuruf, wie von anderer Seite gewünscht wird, beantragt worden. Sind die Herren damit einverstanden? Ich bitte diejenigen, die dagegen sind, sich zu erheben. — Ich stelle fest, daß die beiden Herren Walter Jäh und Alfred Kröner einstimmig gewählt sind. Ich frage Herrn Jäh, ob er die Wahl annimmi. (Walter Jäh: Ich nehme mit Dank an!) Und Herrn Alfred Kröner. (Alfred Kröner: Auch ich nehme die Wahl dankend an!) Wir kommen zu Punkt 6: Wahl von zwei Rechnungsprüfern. Die Rechnungsprüfer sind jedes Jahr neu zu wählen, und sie sollen tunlichst am Wohnorte des Schatzmeisters ihren Wohnsitz haben; das wäre Berlin. Im vorigen Jahre haben die Herren Max Schotte und Bernhard Fahrig dies Amt verwaltet. Kommerzienrat OskarBeck« München: Meine Herren, ich möchte Ihnen zum dritten Male den Vor schlag machen, die beiden ausscheidenden Herren durch Zuruf wiedcrzuwählen. (Bravo!) Vorsitzender: Auch hier ist der Antrag gestellt, die beiden ausscheidenden Herren durch Zuruf wiederzuwählen. Wollen Sie das gutheitzen? (Allscitige Zustimung.) Das ist der Fall. Die beiden Herren sind nicht hier und werden schriftlich befragt werden, ob sie das Ami annehmen. Ehe ich nun zu Punkt 7 der Tagesordnung komme, möchte ich nur erwähnen, daß mir eben ein Manuskript eingehändigt wor den ist, das ein Droschkenkutscher auf der Straße gefunden hat und welches den Rechtsschutz der Photographie zum Titel hat, »Referat für den achten Internationalen Verlegerkongreß«. (Zu ruf: Der Verfasser hat sich schon gefunden.) Wir kommen nunmehr zu Punkt 7 der Tagesordnung: Besprechung des Entwurfs der abgc- änderten Verkaussord nun g für den Ver kehr des deutschen Buchhandels mit dem Publikum. Meine Herren, die Vorgeschichte der Revision ist Ihnen ja allen genügend bekannt. Sie geht zurück auf die außerordentliche Hauptversammlung des Verlegervereins, in der sich der Vorstand des Börsenbereins bereit erklärte, den Ausschuß wieder einzube rufen, um die Verkaufsordnung zu revidieren. Der Ausschuß glaubte nicht zu einem Resultat zu kommen und da noch ver schiedene Schwierigkeiten bestanden, hat er infolgedessen in vori ger Ostermesse seine Arbeiten noch nicht abschließen können. Es hat daraufhin eine 16- oder 17gliederige Kommission des Ver legervereins, zusammengesetzt aus lauter Verlegern, getagt, welche die aufgestellten Fragen geklärt hat, und cs hat sodann der Aus schuß des Börsenvereins seine Arbeiten wieder ausgenommen und hat Ihnen einen zweiten Bericht über seine Arbeiten vorgelegt. Dieser zweite Bericht ist im Börsenblatt abgedruckt worden, und es sind auch Sondcrabzüge davon den Herren zugestellt worden. Wenn jemand noch nicht im Besitze desselben ist, so liegen hier noch Exemplare aus. Dieser Bericht hat nun wiederum nicht den Beifall aller Mit glieder gefunden, und es ist von einer Gruppe von Verlegern eine Mitteilung an den Vorstand des Börsenvereins gelangt, die es wichtig erscheinen ließ, mit den Herren, die hier ihren gegen teiligen Standpunkt dargestellt haben, zu verhandeln. Es haben infolgedessen in dieser Woche in Berlin noch Verhandlungen mit einer Gruppe dieser Herren stattgefunden. Es waren dies Vertreter der -17 Verleger, die aber inzwischen auf 28 oder 26 zucückgegangen waren. Diese Gruppe setzt sich meiner Meinung nach zusammen aus Mitgliedern, deren Empfinden und deren ge schäftliche Bedürfnisse der Verkaufsordnungsausschutz doch nicht so ganz hatte erkennen können, ferner aus Mitgliedern, die nur mitge gangen waren, weil Kollegen ihnen ein Schriftstück zur Unter zeichnung vorgelegt hatten, und endlich Wohl auch aus solchen, die aus Prinzip erklärten: wir wollen uns keine Fesseln auf- erlegcn lassen; wir machen überhaupt bei solchen Sachen nicht mehr mit! Trotz dieser letzteren, aber mit Rücksicht auf die ersteren erschien es also empfehlenswert, zu versuchen, mit diesen Herren zu verhandeln und festzustellen, was ihnen eigentlich an der Ver kaufsordnung unerwünscht erschien, was sie nicht annehmen könn ten, und zu versuchen, ob nicht ein gangbarer Weg gefunden werden könnte, um die Vcrkaufsordnuug in diesem Jahre zu ver abschieden, denn was die Herren wünschten: dieBeschlutzsassung zu vertagen, erschien weder den Mitgliedern des Verkaufsordnungsaus schusses noch den Mitgliedern der Vorstände des Verlegervcreins und des Börsenvereins als wünschenswert, einmal, weil die phy sische Kraft der einzelnen Mitglieder eine Grenze hat und diese erklärten, sie möchten in dieser Angelegenheit nun endlich einen Abschluß sehen, zum andern, weil zu befürchten stand, daß, wenn jetzt nicht ein Abschluß erzielt würde, dann die Beunruhigung in den Kreisen des Sortiments immer weiter gehen und so weit gehen würde, daß sie Formen annehmen könnte, die schließlich recht unerwünscht wären; denn schon einige Reden, die in Bay reuth gehalten worden sind, haben ja ergeben, daß manche Sor timenter doch weit über das Ziel Hinausschietzen, und wenn solche Meinungen sich immer mehr verbreiten und öfters ausgesprochen werden, so könnte es dahin kommen, daß doch eine gewisse Spal tung, und zwar eine ziemlich große Spaltung zwischen Verlag und Sortiment daraus entstehen könnte. Infolgedessen erscheint es erwünscht, die Verkaussordnung in diesem Jahre zum Abschluß zu bringen, und die Anträge, die hier von der zwanglosen Unter kommisston gestellt worden sind, lassen hoffen, daß wir doch Wohl in diesem Jahre die Mehrheit auch der bisher protestierenden Herren dazu bringen können, daß sie sich mit der nunmehr abzu ändernden Verkaussordnung einverstanden erklären werden. Die einzelnen Punkte der Verkaufsordnung zu besprechen, erscheint mir nicht notwendig; denn das, was den Verleger in teressiert, sind ja eigentlich nur die KZ 11 und 12, und ich glaube, es wird das empfehlenswerteste sein, wenn wir unser Augen merk zunächst auf diese beiden Paragraphen richten und festzu stellen versuchen, wie die Anschauungen der hier anwesenden Ver legervereinsmitglieder sind. Zu § 11 sind zwei neue Absätze hinzugekommen: der Ab satz 3, der nach dem im Börsenblatt veröffentlichten Entwurf den Wortlaut hat: In solchen Fällen muß der Verleger einem Sortimenter, mit dem er in laufender Geschäftsverbindung steht, die Liefe rung einzelner Exemplare zu dem gleichen ermäßigten Preise durch Einräumung einer durch den Verlag festzusetzenden Vermittlergebühr ermöglichen, wenn die Bezugsberechtigung des Kunden dem Verlage nachgewiesen wird. Es ist in der Berliner Besprechung das Prinzip festgestellt worden, es wäre doch erwünscht, und zwar nicht nur erwünscht, sondern sogar notwendig, daß der Verleger in den Fällen, wo er an die Einzelmitglieder von Behörden, Vereinen und der- gleichen Exemplare zu ermäßigtem Preise abgibt, diese Exem plare auch an den Sortimenter zu dem ermäßigten Preise ab geben muß, vorausgesetzt, daß ihm die Bezugsberechtigung des Kunden nachgewiesen wird, und weiterhin vorausgesetzt, daß er mit diesem Sortimenter in laufender Verbindung steht. Unter Verbindung ist natürlich nicht eine zufällige Barverbindung ge meint, etwa derart, daß im Jahre zwei, drei oder mehr Bar pakete bezogen werden, sondern derart, daß ein offener laufender Rechnungsverkehr feststeht. Bei dieser Festsetzung des offenen laufenden Rechnungsverkehrs ist aber bei weitem nicht an einen Lieferungszwang gedacht, denn es steht dem Verleger natürlich jederzeit frei, diesen offenen Rechnungsverkehr aufzuheben, und dann ist er selbstverständlich auch nicht mehr verpflichtet, zu dem ermäßigten Preise an bezugsberechtigte Kunden durch den Sorti menter zu liefern. Diese Abänderung, die wir hier Vorschlägen, hat der Vor stand des Vcrlegervereins zur seinigen gemacht, und er empfiehlt sie Ihnen zur Berücksichtigung. Sie hat nun folgenden Wortlaut:
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