eksiZswiemeki iLir ili in äer slten sckönen korm, kierxeikellt in äer WerWstt kür öuckiöru6( unä Verlsx, /Visin^, Pikett k?ssek>reck>t-?relle, ^vieäer ru k>sk>en. k^2.?o ir^2.;o /^usliekerunx äurck?r. ?oer!ker, keiprix d 1 (A ?ostksck> 222 ^ e klS ve kr l.^6 sses 2 l.I.SLN/^ l,c>n6dous kovensberg in ösrlin-V^ilmers^orf Unssns ^btsllung Unlsnkclltungslitsnatu n küncklgt folgsnckv l^suksilsn an: >V. >V. öi-öU vsr rilderns Vi/olk Kriminalroman Hulbent ^oolnsr* kin Lsntlemsn vom vrosüvsv /^us 6sm ^msril<an. Übsr5strt von Hans l^erclegsn Kriminalroman «. lcle Vs» Lsriekt «1er 5pinns louis Vsttsr <I vsr ^snn sur Ksnscks ^ecle»' Son6 deinen kdl 3.85, Koni, 2 85 vbsr l-siprig: Larl ^r. k^lsisclier S Zwei wichtige Neuerscheinungen zur RücklagenwirtschafL Rücklagen im Gemeindehaushalt Die Rücklagenverordnung vom 5. Mai 19^6 Kommentar von Direktor Larl Echmid Vorsteher der Württ. Prüfungsanstalt für Körperschaften 1958. VIII und 116 S. 8°. Brosch. RM 4.- Alö erste der in § 105 DGO in Aussicht gestellten Einzelverordnungen erschien die Rücklagenverordnung. Obwohl Rücklagen ihrem Wesen nach den Gemeinden in der Form der Fondsbildung schon früher bekannt waren, brachte die Rücklagenverordnung den Gemeinden doch völlig neues Recht. Seine Einführung soll durch diesen Kommentar erleichtert werden, der sozusagen die erste Fortsetzung des Kommentars zur DGO. von Ministerialrat Dr. Kiefer und Direktor Schmid darstellt. Doch ist der Kommentar zur Rücklagenverordnung selbstverständlich ein vollständig in sich abgeschlossenes Werk, dessen Herausgabe bis heute zurückgesiellt wurde, um in die Erläuterungen der Rücklagevorschriften die vielfach in Zusammenhang damit stehenden Vorschriften der GemeindehauShaltSverordnung hineinzu arbeiten. DaS ist nun in allen Berührungspunkten geschehen, waS von besonderer Bedeutung ist. Die Erläuterungen stellen neben der notwendigen wissenschaftlichen Durchleuchtung des Stoffes in erster Linie daS Rüstzeug für den Praktiker dar. Die Ausführungsanweisungen und Erläuterungen sind jeweils dem Text der Verordnungsparagraphen angefügt, sodaß eine rasche und sichere Orientierung möglich ist. Von Dr. Walter parlotv Referent im Deutschen Gemeindetag 1938. 105 S. 8°. Brosch. RM 4.20 Die vorliegende Schrift erörtert die volkswirtschaftlichen Fragen einer planmäßigen Rücklagenwirtschaft, deren genaue Kenntnis die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Anwendung der Rück lagenverordnung ist. Nach einem kurzen Überblick über die Entwicklung des Rücklagen wesens geht der Verfasser zunächst auf die allgemeinen Aufgaben einer planvollen Rücklagenwirtschaft ein und versucht durch eine Gegen überstellung mit anderen Möglichkeiten darzulegen, in welchen Fällen und in welchem Umfange Rücklagen zum Ausgleich von Schwankungen im laufenden Haushalt oder zur Finanzierung eines künftigen außer gewöhnlichen Bedarfs angesammelt werden sollten. Auch die verschie denen Arten der Rücklagen im Gemeindehaushalt, die Auffüllung, Verwendung und Anlegung der Rücklagenbestände behandelt die Schrift eingehend, die mit regem Interesse bei allen Gemeindeleitern rechnen kann und die wegen der grundsätzlichen Ausführungen zur l Rücklagenwirtschaft auch für die Gemeindeverbände von Bedeutung ist. Werbemittel: Zeitiger Prospekt Käufer sind: Gemeinden und Gemeindeverbände, Verwaltungöakademien W. Kohlhammer Verlag / Stuttgart-S. u. Berlin Nr. 138 Freitag, den 17. Juni 1938 »»87