Ende Iuni erscheinen; Teckscbc^ur^KommensaD ksumdsek Die Reichskostengesehe Gerichtskostengesetz, Arbeitsgerichts- und Erbhofkostcnrechc, Rostenordnung, Rostenverfügung, Jusiizbeirreibungsordnung, Gebührenordnungen für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige. Mir Gebührentabellen 8., erwe iterte und durchgearbeitete Auflage XII, S55 Seiten Taschenformat. Dünndruckpapier. Leinenband RM lo.- Ermäßigter Vorbestellpreis bis zum Erscheinen RM S- Die nach genau einem Iahr notwendig gewordene Neuauflage bringt einen wesentlichen Ausbau der Erläuterungen der Rostenor dnung, zu der eine reiche Rechtsprechung des Rammergerichts und des VLG München eingesetzt hat. Außerdem, ist sie durchgearbeitet, berichric,t, nach dem neuesten Stand ergänzt und um die zur Rostenverfügung ergangenen allgemeinen Verfügungen über Rechnungsgebühren und Beitreibung von Vermögensstrafen vermehrt. Die Rlarheit und Übersichtlichkeit der Erläuterungen wurde durch noch bessere Anordnung und Einteilung in kurze Abschnitte erhöht. Die !Z. Auflage dieses Rurzkommemars wird daher wie ihre Vorgänger bei den Gerichtsbehörden, den Rechtsan« älten und in den Rreisen den Wirtschaft guten Absatz finden. Neues Giaatskirchenrecht Band 2 der Textausgabe staatskirö.zenrechtlicher Bestimmungen mir Verweisungen und Sachverzeichnis sowie mir einleitenden und verbindenden Bemerkungen von Pr ofessor Or. Werner Weber, Berlin Mitglied der Akademie für Deutsches Recht XI, 9S Seiten Taschenformat. Rot kartoniert RM 2.- Der Herausgeber har hier seiner bekannten Textsammlung „Staatskirchenrecht" ein zweites Bändchen der neuen staats- kirchenre chtlichen Quellen folgen last en. Die Ausgabe faßt sämtliche, z. T. weit verstreute neueren Gesetze, Verordnungen und Erlasse über das Verhältnis zwischen Staat und Rirche zusammen. Die Übersicht wird durch einleitende und verbin dende Bemerkungen sowie ausgewähltu Erläuterungen erleichtert. Neben dem Sraarskirchenrecht des Reichs, das nach allgemeinen religionsrechtlichen Bestimniungen und nach dem Recht der beiden christlichen Rüchen gegliedert ist, sind auch die prerißischen und - als historisches D okumcnr - die österreichischen Quellen mit dem österreichischen Ronkordat von wiedcrgcgeben. Die Sammlung ist so angelegt, daß sie für die Praxis wie für die Rechtslchrc gleichermaßen brauch!>ar ist. Als einzige Ausgabe dies«,: Art stellt sie für beide ein unentbehrliches Hilfsmittel dar. Abnehmer srnä. I^sriealtunA sbeüöräen, kiecütsleürer, AocütrsNuIoaten, Rücüenbeüüräen, ^ üeolozeu T L. H. Beck'sche Der lagsbuchhandlung München und Berlin Nr. 129 Dienstag, den 7. Juni 1938