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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1908-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1908
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- Deutsch
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3846 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 78, 3. April 1908. Kaiserin von Rußland habe ihm verziehen, er solle sein Privileg zurückhaben; die Zeitungen sind aber trotzdem nicht wieder erschienen (Archiv f. Post u. Telegraphie, Jahrg. 23, S. 377 u. folg.). Einen bedeutenden Raum in den Unternehmungen Varrentrapps nahm der Nachdruck guter und aufsehen erregender Bücher ein. Ec stand darin nicht allein; be deutende Buchhändler, seine Vettern Weidinann und Gleditsch an der Spitze, befaßten sich gleichfalls mit Herstellung und Verkauf von Nachdrucken berühmter Werke. Den Nachdruckern kam es damals sehr zu statten, daß viele der großen und kleinen Staaten ein Buch eines ihnen unbequemen Verlags konfiszierten und einem anderen Verleger ein Privileg über dasselbe Buch erteilten. So kam es vor, daß ein viel gebrauchtes Schulbuch, Wellers griechische Grammatik, für Preußen von einem anderen damit privilegierten Verleger gedruckt wurde als für Sachsen und daß für das Magde- burgische Gebiet sogar ein dritter Verleger das Buch ausgab. Durch sein gewohnheitsmäßiges Nachdrucken wurde Varrentrapp in zahlreiche Prozesse verwickelt. Gundlings »Diskurs über den westfälischen Friedensschluß« war von zwei Studenten uachgeschrieben worden; der eine hatte seine Nachschrift bei Wolfgang Ludwig Spring in Halle in der Druckerei des Waisenhauses, der andere bei Varrentrapp ohne Gundlings Wissen zum Druck ge geben. Varrentrapp wurde nun vom Bücherkommissar der Verkauf seines Buches verboten, während sein Verlag »obsigniert« werden sollte. Um die »Obsignation« abzuwenden, appellierte Varrentrapp an den Kaiser. Trotz dieser Appellation wollte aber der Bücherkommissar von Dünnwald die Obsignation vornehmen lassen, um so mehr, da Varrentrapp eine »mit falschen und verführerischen Lehren angefüllte Wertheimer Bibel« trotz des Verbots ver kauft habe. Varrentrapp schickte darauf eine solche Bibel an den Frankfurter Rat, um diesen zu überzeugen, daß nichts Unrechtes darin stehe; der Kommissar wollte nach seiner Meinung nur den in Frankfurt an sich schon schlecht gehenden Buchhandel ganz zugrunde richten; daher wollten sich sämtliche dortigen Buchhändler deswegen beim Kaiser beschweren. Varrentrapps Appellation an den Kaiser wurde jedoch von diesem verworfen; die Wertheimer Bibeln und die noch von Gundlings Diskurs vorrätigen Exemplare wurden Varrentrapp konfisziert. Kaum hatte sich dieser Prozeß abgewickelt, als Varren trapp in einen neuen verstrickt wurde. Ec hatte nämlich »de Hodes, Geschichte Ludwigs XIV.« in lateinischer Sprache, die bei van Düren im Haag erschienen war, nachgedruckt und in besserer Ausstattung zu billigerem Preise heraus gegeben, sich auch ein kaiserliches Privileg dafür erwirkt, das van Düren für Holland aber bereits besaß. Dieser Nach druck war eine Vergeltung Varrentrapps, da Düren, als er ein Jahr vorher auf der Durchreise in Frankfurt bei ihm war und Varrentrapp ihm ein Buch: »heitres sur Irr Lollanäs snsierms st moäsrns par äs Lsauwarsbais« zum Durchlesen gab, dieses mit nach Hause nahm und im Haag sofort nachdruckte. Er hatte dadurch Varrentrapp das Ge schäft mit dem Buche verdorben. Der Kaiser sprach nun Varrentrapp das Recht des Verlages der Geschichte Lud wigs XIV. zu, als aber van Düren das Werk drei Jahre darauf nochmals druckte, wurde Varrentrapp die Fortsetzung des Neudrucks und dessen Verkauf vom Bücherkommissar ver boten. Varrentrapp assoziierte sich daher zum Druck des Werkes mit Christ in Basel, der der Zensur nicht unterstand, und entzog sich damit der Konfiskation des Buches. Ein andrer Varrentrappscher Nachdrucksprozeß ist wohl auch wert erwähnt zu werden, da er sich von 1750 bis 1758 hinzog und sich um einen von Varrentrapp veranstalteten Nachdruck der dem Buchhändler Johann Wendler in Leipzig privilegierten »Gellertschen Fabeln und Lustspiele« drehte. 1756 ließ Kaiser Franz dem Rat zu Frankfurt mitteilen, Varrentrapp sei wegen dieses Nachdrucks zu sechs Mark Silber Strafe verurteilt, der Rat möge diese eintreiben. 1758 kam jedoch aus Wien ein Protokollauszug in dieser Angelegenheit in Frankfurt an, daß Varrentrapp kein Privi leg verletzt, sondern nur falschen Ort und Drucker angegeben habe; er solle daher eine Mark lötigen Geldes an den Hof fiskal bezahlen, die der Rat nötigenfalls eintreiben solle. Dagegen solle Aktuar Koch die sechs Mark Silber an die Bücherkommisston zahlen. Daß Varrentrapp übrigens die Nachdrucke anderer Buchhändler verwarf, geht daraus her vor, daß er auf der Frankfurter Messe am 12. April 1736 einen Protest gegen Baders (Regensburg) Nachdruck von »Hübners Geographischen Fragen«, mit denen sein Onkel Gleditsch in Leipzig seit 1696 privilegiert war, mit vielen anderen Buchhändlern unterschrieb. Werke, die in Varren trapps Verlag erschienen, fanden übrigens auch öfters Nach drucker. So beschwerte er sich 1766 persönlich vor der Bürger meisteraudienz, daß er auf der letzten Messe ein Buch habe erscheinen und in den Zeitungen bekannt machen lassen, worin ein Aufsatz des Geheimrats von Moser »Anmerkungen über den teutschen Nationalgeist« enthalten sei. Dieses Traktat hatten die Witwe Garbe und Johann Wilhelm Gebhard unter ihrem Namen besonders nachgedruckt und ihn dadurch geschädigt. Gebhard sagte aus, er habe von Varrentrapps Buche nichts gewußt und den Aufsatz vom Geheimrat von Moser selbst erhalten. Trotzdem sollten alle Exemplare von ihm konfisziert werden. Geheimrat von Moser reichte nun seinerseits ein Promemoria ein, in dem er gegen die Konfiskation protestierte und die Auslieferung der Exemplare an sich verlangte, welchem Anträge statt gegeben wurde. Solange Varrentrapps Vetter Moritz Weidmann lebte, gingen die Nachdruckerunternehmungen beider oft Hand in Hand. Die Firma Jansson van Waesberge in Amsterdam hatte von Sachsen ein Privileg für die »Llsmsnt» juris eivilis« von I. G. Heineccius. Dieses Buch wollte Weid mann in der Ostermesse 1731, als es eben neu erschienen war, von dem Waesbergeschen Vertreter Kaspar Fritsch in sechs Exemplaren auf Rechnung kaufen, erhielt sie aber nach Weisung Waesberges nur gegen Barzahlung ausgeliefert. Um sich dafür an Waesberge zu rächen, veranstaltete Weid mann mit Varrentrapp zusammen einen Nachdruck, der unter der Firma Stein in Straßburg hergestellt wurde. Schon auf der Herbstmesse 1731 bot Varrentrapp verschiedenen Buchhändlern Exemplare an, die, um den Transit zu um gehen, nicht in Leipzig, sondern von Halle aus geliefert werden sollten. Auf der Messe wurden bei Varrentrapp 33, bei Weidmann 60 Exemplare konfisziert, eine weitere Bestrafung der beiden Vettern konnte aber nicht statlfinden, da durch eine Nachlässigkeit der Bücherkommission ein Reskript des Oberkonsistoriums in Dresden, vom 1. August 1729, daß die Privilegien, die den holländischen Buchhändern erteilt waren, für die Dauer ihrer Ausstellung weiterbestehen sollten, den Buchhändlern nicht bekannt gegeben worden war. Auch in einem anderen Nachdrucksfall müssen Weidmann und Varrentrapp vereinigt gewesen sein. Elfterer hatte im Jahre 1735 mit Johann Gottfried Conradi in Frankfurt a. O. — dieser war ihm vermutlich verschuldet — »als alleinigem Eigentümer des Verlagesrechts von Iloxpii Oowweotatiovs aä Institutiovss« das Abkommen getroffen, gemeinschaftlich eine Auflage dieses Buches zu drucken. Nach Vertrieb der selben hatte aber Weidmann hinter Conradis Röcken nicht allein noch eine weitere Auflage unter der alten Jahreszahl gedruckt, sondern sich auch ein kaiserliches Privilegium auf
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