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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 78, 3. April 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 3849 ich, nicht entscheidend sein. Was sich praktisch nötig macht, hängt zum Teil mit historischen Rücksichten zusammen, zum Teil mit alten Gewohnheiten. In dieser Beziehung spricht manches für das Fünfundzwanzigpfennigstllck. Die arithmetischen Fragen werden wohl demgegenüber nicht entscheidend sein. »Der Entwurf sieht nun weiter vor, daß die Inschrift: -Deut sches Reich- und die Jahreszahl von der Vorderseite auf die andere Seite übertragen werden können. Der Grund ist der, daß sich eine geschmackvolle Ausstattung der Vorderseite sehr schwer ermöglichen läßt, wenn auf ihr so viele Worte und Zahlen, wie jetzt vorgeschrieben ist, aufgehäuft werden. Im übrigen muß nach dem Münzgesetz die Wahl der Ausstattung dem Bundesrat Vorbehalten bleiben. Es liegen da noch nicht so bestimmte Entscheidungen vor, daß ich in der Lage wäre, dem hohen Hause eine Zeichnung oder eine Probeprägung vorzulegen. Nur zweierlei kann ich sagen: Es ist die Absicht, die Münze aus reinem Nickel herzustellen, nicht zu stark, in der Größe vielleicht zwischen dem Zwanzigmarkstück und dem Einmarkstück. Und zweitens: die Münze wird kein Loch erhalten; denn solange unser deutsches Volk nicht gewöhnt ist, die Scheidemünzen in einer Schnur aufgereiht um den Hals zu tragen (Heiterkeit), scheint es uns nicht zeitgemäß, zu einer Form überzugehen, die in dieser Öffnung immerhin eine Schmutz- und Bazillenfalle enthält. (Sehr richtig!) Der Staatssekretär ging dann zur Erörterung einer Reihe von münzpolitischen Vorschriften über, namentlich auch auf den Vorschlag, die Kopfquote der Silberscheidemünzen von 15 ^ auf 20 zu erhöhen. Nach längerer Besprechung, an der sich außer dem Staats sekretär Sydow die Abgeordneten Speck (Ztr.), Ortel (nl.), von Strombeck (Ztr.), vr. Arendt (Rp.), Kaempf (frs. Vlksp.), Raab (Wirtsch. Vgg.) beteiligten, wurde die Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen. Großbritannien. Einfuhrltste. — Laut Generalorder der Zollverwaltung vom 5. Februar 1908 (Nr. 2/1908) ist die Einfuhr liste, wonach die Eingangsanmeldungen bei der Einfuhr von Waren abzufassen sind, neu aufgestellt worden. Die Liste kann unmittelbar oder durch jeden Buchhändler von Wyman and Sons, Ltd., Fetter Lane 1Ü. 0., London, oder Oliver L Boyd, Tweeddale Court, Edinburgh, oder E. Ponsonby, 116, Graston Street, Dublin, zum Preise von 2 Pce., und der dazu gehörige, die Liste ergänzende Anhang zum Preise von 4 Pce. bezogen werden. (Aus den im Reichsamte des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie».) * Internationales Landwirtschaftliches Institut in Rom. — Der Deutsche Reichsanzetger (Nr. 79 vom 1. April 1908) gibt den französischen und deutschen Wortlaut der internationalen Übereinkunft bekannt über die Errichtung eines landwirtschaft lichen Jnstitus in Rom. Diese Übereinkunft ist am 7. Juni 1905 in Rom mit einer Reihe von Staaten abgeschlossen worden. Ihre Ratifizierung und die Hinterlegung der Ratifikations-Urkunden bei der italienischen Regierung ist inzwischen erfolgt von: Deutschland, Argentinien, Österreich, Ungarn, Belgien, China, Costarica, Cuba, Dänemark, Ecuador, Spanien, den Vereinigten Staaten von Amerika, den Vereinigten Staaten von Mexiko, Äthiopien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Luxem burg, Norwegen, den Niederlanden, Peru, Portugal, Rumänien, Rußland, Salvador, Schweden, der Schweiz, Ägypten. Nicht ratifiziert haben den Vertrag bisher: Brasilien, Chile, Griechen- land, Guatemala, Montenegro, Nicaragua, Paraguay, Persien, Serbien, Türkei, Bulgarien, Uruguay. Nachträglich beigetreten sind: Britisch-Jndien, Canada, der Australische Bund, Neuseeland, Mauritius. Artikel 9 bestimmt die Aufgaben des Instituts: Artikel 9. Das Institut wird seine Tätigkeit auf das internationale Gebiet beschränken. In diesem Rahmen soll es: a) mit möglichster Schnelligkeit statistische, technische und wirtschaftliche Auskünfte über Anbauverhältnisse, die Produktion von Tieren und Pflanzen, den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Preise auf den verschiedenen Märkten sammeln, verarbeiten und veröffentlichen; Börsenblatt für den Deuischen Buchhandel. 7b. Jahrgang. b) mit möglichster Schnelligkeit diese Auskünfte den Inter essenten Mitteilen; o) über die ländlichen Lohnverhältnisse berichten; ä) auf neue Pflanzenkrankheiten, die an irgend einem Orte der Erde auftreten, unter Angabe der von der Krankheit er griffenen Gebiete, des Verlaufs der Krankheit und womöglich der zu ihrer Bekämpfung geeigneten Mittel aufmerksam machen; s) die Fragen des landwirtschaftlichen Genossenschafts-, Versicherungs- und Kreditwesens nach allen Richtungen studieren, Nachrichten darüber, welche für die Ausbildung von Einrichtungen auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen Genossenschafts-, Versicherungs- und Kreditwesens in den ver schiedenen Ländern nützlich sein können, sammeln und ver öffentlichen; t) geeigneten Falles den Regierungen Maßnahmen zum Schutze der gemeinschaftlichen Interessen der Landwirte und zur Verbesserung ihrer Lage in Vorschlag bringen, nachdem es vor her alles zusammengestellt hat, was zur Aufklärung erforderlich ist, wie z. B. Wünsche der internationalen und sonstigen land- wirtschaftlichen Kongreffe wie der wissenschaftlichen Kongresse, soweit diese sich mit der Landwirtschaft befassen, ferner Wünsche der landwirtschaftlichen Gesellschaften, Schulen, gelehrten Körper schaften usw. Alle Fragen, welche die wirtschaftlichen Interessen, die Ge setzgebung und die Verwaltung der einzelnen Staaten betreffen, sind von der Zuständigkeit des Instituts ausgeschlossen. Eintragung von deutsch«« Handelsmarken tu Rio de Janeiro. — Zu wiederholten Malen ist eS vorgekommen, daß deutschen Firmen, die es unterlassen hatten, die Handelsmarken ihrer nach Brasilien gelieferten Waren in Rio de Janeiro amtlich eintragen zu lassen, aus dieser Versäumnis ein recht bedeutender Schaden erwachsen ist. Es ist auffallend, daß deutsche Marken in Rio nur in ganz beschränkter Anzahl eingetragen sind, während z. B. französische Fabrikanten usw. in den meisten Fällen ihre Warenzeichen registrieren lassen. Allen deutschen Fabrikanten, Exporteuren usw., die ihre Ware nach Brasilien ausführen, ist dringend anzuraten, ihre Waren zeichen bei der »Junta Commercial» in R>o de Janeiro eintragen zu lassen. (Bericht des Handelssachverständigen bei dem General konsul in Rio de Janeiro.) (Aus den vom Reichsamt des Innern zusammen- gcstellten -Nachrichten für Handel und Industrie-.) *Post. — Das soeben erschienene amtliche »Postblatt- Nr. 2 vom 1. April 1908 faßt die wichtigsten Neuerungen des letzten Vierteljahrs im Postverkehr wie folgt zusammen: 1. Im Verkehr mit Serbien sind Einschreibbrtefsendungen mit Nach:, chme bis 1000 Fccs. sowie Postaufträge bis 1000 Frcs. zugelassen. 2. Nach den Malaiischen Schutzstaaten (Halbinsel Malacca) sind Briefe mit Wertangabe bis 1200 ^ zugelassen; bei Wert briefen nach Britisch Honduras und Barbados ist der Meistbetrag der Wertangabe auf 8000 ^ erhöht worden. 3. Im Verkehr mit Island sind telegraphische Postanweisungen zugelassen; mit den Inseln Guam und Tutuila und der Kanal zone von Panama können Postanweisungen bis 100 Dollars auf dem Weg über New Jork und mit Britisch Neuguinea (Papua) Postanweisungen bis 20 Pfund Sterling ausgetauscht werden. * Earmen ShlvaS Bevollmächtigter zur Wahrung ihrer Urheberrechte. — Aus Bukarest wird der -Neuen Freien Preffe- in Wien geschrieben: Der Präsident des Notariatsgerichts erschien dieser Tage in Begleitung eines Gerichtsschreibers im königlichen Palast, um die Prokura zu authentifizieren, mittels deren die Königin den Ad vokaten vr. Mandy ermächtigt, in Hinkunft alle für die Wahrung der Autorrechte Carmen Syloas notwendigen Schritte zu tun. Or. Mandy wird das Recht des Verlages der künftig erscheinenden Werke Carmen Sylvas auf Grund von Verträgen gewähren und auch die Honorare für die bereits erschienenen Werke der Königin entgegennehmen. 500
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