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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19420216
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 31 (R. 8) Leipzig, Montag den 16. Februar 1942 109. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Mitteilung der Reichsschrifttumskammer, Abt. III Der Buchhandel wird gebeten, die Reichsschrifttumskammer — Abteilung III — in Leipzig C 1, Hospitalstraße 11, zu ver ständigen, falls ihm die Beschäftigungsfirma und die letjte An schrift des Julius Iloiike vom Rhyn, geb. am 1. Sepl. 1887 zu Orsoy a. Rh., zuletzt wohnhaft in Pakosch (Warthegau), Johannis straße 15, bei Becker bekannt ist. Nachrichten werden unter dem Akt.Z. III A 5 — 44748 — erbeten. i. A. gez.: Dr. Grewe Fortbildungskursus für Verlagshersteller Die Landesleitung Berlin der Reichsschrifttumskammer führt für die Mitglieder der Fachschaft Angestellte im Gau Berlin und buchhändlerische Hilfskräfte des Verlagsbuch handels, soweit sie im Besitje eines Mitgliedsausweises bzw. eines Schreibens der Reichsschrifttumskammer sind, einen Fort bildungskursus für Verlagshersteller durch. Der Fachkursus steht wieder unter der Leitung des Herrn Fritj Schröder und behandelt folgende Themen: Grundlagen des Druckes und der Reproduktion — Schrift und Typographie — Satj und Korrektur (Satzkosten) — Zurichtung und Druck (Druckkosten) — Besichtigung einer Werkdruckerei — Klischeetechnik — Flachdruck — Tiefdruck — Buchbindereiarbeiten — Besichtigung einer Buchbinderei — Besichtigung einer Großdruckerei mit Chemiegraphie — Papier (Arten, Herstellung, Prüfung, Handelsbräuche) — Kalkulationsbeispiele. Unter Berücksichtigung des Aufrufes des Leiters des Deut schen Buchhandels vom 14. Dez. 1940 wird der Kursus alle praktischen Fragen der Buchherstellung in leichtverständlicher Form behandeln und so auch den in der Herstellung beschäf tigten Hilfskräften wertvolles Fachwissen für ihre Arbeit ver mitteln. Beginn des Kursus: Anfang März 1942, Dauer 12 Abende. (Jeweils Donnerstags in der Zeit von 18—20 Uhr). Die Kosten betragen RM 5.—. Anmeldungen sind schrift lich unter Angabe der Beschäftigungsfirma und der Nummer des Mitgliedsausweises der Reichsschrifttumskammer zu richten an die Reichsschrifttumskammer, Referat III L., Berlin-Char lottenburg 2, Hardenbergstraße 6, bei gleichzeitiger Einsendung der Teilnehmergebühr auf das Postscheckkonto der Reichs schrifttumskammer, Berlin 80915 mit dem Vermerk ,,Hersteller kursus 1/1942“. Anmeldeschluß 20. Februar 1942. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Genauere Unterrichtung der Teilnehmer über den Beginn des Kursus erfolgt rechtzeitig schriftlich durch die Landesleitung. i. A. gez.: R. Böhmler Gau Mecklenburg Ich bitte die Betriebsführer, die Lehrlingspässe ihrer sämt lichen Lehrlinge bis zum 10. März 1942 zur Überprüfung an den Vorsitjenden des Prüfungsausschusses, Herrn Hans Bor mann, Seestadt Rostock, Kröpelinerstraße 28, einzusenden. Landesobmann der Gruppe Buchhandel, Gau Mecklenburg gez.: Stieghahn Sitzung des Kleinen Rates des Börsenvereins Am 6. Februar hielt der Kleine Rat des Börsenvereins im Buchhändlerhaus zu Leipzig die erste Sitjung des Jahres 1942 ab. Der Vorsteher gab einen Überblick über die Entwicklung der Lage im Buchhandel in den lebten Monaten sowie über die Arbeiten des Börsenvereins. Vor allen Dingen behandelte er die Schwierigkeiten, welche infolge der Kriegsverhältnisse im Bestell- und Lieferverfahren eingetreten sind. In der Aus sprache hierüber wurden verschiedene Möglichkeiten der Ab hilfe in Betracht gezogen, so eine listenmäßige Übersicht für das Sortiment über die geschäftlichen Anzeigen der Verleger, die Vereinfachung und Erleichterung des Bestell- und Liefer verkehrs durch Steigerung des Verkehrs über Leipzig, des Zah lungsverkehrs ddreh stärkere Beteiligung des Gesamtbuch handels an den Einrichtungen der BAG. Dr. Heß hielt ein Referat über die Gewinnabschöpfung. Diese steht unmittelbar vor ihrer Durchführung. In zahlreichen Verhandlungen mit den Referenten beim RfPr. sind Zweifels fragen nach Möglichkeit geklärt worden. Gleichzeitig mit der durch die einzelnen Kammern erfolgenden Versendung der Ver pflichtungserklärung, die von den Buchhändlern auszufüllen und an die Überwachungsstellen einzusenden sind, wird der Börsenverein einen Kommentar herausgeben, der die Vor schriften der # Anweisung des RfPr. für den Buchhandel er läutert. Der Leiter der Fachschaft Verlag Wülfing berichtete über die Neuorganisation seiner Fachschaft, die in Anpassung an die gesteigerten Bedürfnisse der Praxis stärker gegliedert worden ist. Die Neubesetjung der Leiter der einzelnen Fach gruppen wird demnächst bekanntgegeben werden. Im übrigen wurden wichtige Fragen aus dem Aufgaben gebiet des Börsenvereins besprochen, so Bewertungsfragen bei der Steuererklärung, erhöhte Auslandspreise für Zeitschriften, Verlängerung der Vorauszahlungsfristen bei Zeitschriften, Vor schläge für die Festsetjung bestimmter Staffelnettopreise anstelle der Partiefreiexemplare. Höchstpreise für Antiquariat (Gebrauchtwarenver ordnung) Im Börsenblatt Nr. 20 vom 3. Februar d. J. ist auf Seite 22 eine Notiz unter dem Titel „Höchstpreise für Antiquariat“ ent halten, die der vorläufigen Information über die wichtigsten Bestimmungen der Gebrauchtwarenverordnung vom 21. Januar d. J. dient und in der vor allem darauf aufmerksam gemacht wird, daß die vom Reichskommissar für die Preisbildung ge nehmigten buchhändlerischen Verkaufsbestimmungen über An gebot und Verkauf von Antiquariat, insbesondere die Bestim mungen des § 14 Ziffer 1 der buchhändlerischen Verkaufsord nung, unberührt bleiben. Der Verkaufspreis für Antiquariat neueren schöngeistigen Schrifttums muß also nach wie vor min destens 40% unter dem Ladenpreis liegen. Auf Grund der Notiz sind Zweifel aufgetaucht, ob das gesamte übrige Antiquariat höchstens Dreiviertel des Neupreises kosten darf. Die Gebrauchtwarenverordnung bezieht sich, wie sich schon aus dem Wortlaut ergibt, selbstverständlich nur auf Gebrauchtwaren, d. h. auf solche, die in Händen des Publikums waren. Angestaubte, beschädigte oder sonst im Wert zurück- gesetjte ungebrauchte Waren, die sich im Handel befinden, fallen nicht unter die Verordnung. Die Preisvorschrift der Ver ordnung ist also auch nicht anwendbar auf verramschte Bücher Nr. 31, Montag, den 16. Februar 1942 29
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