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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1876
- Strukturtyp
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- Band
- 1876-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1876
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- Deutsch
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nicht verschwiegen werden dars, daß alles nur die Symptome sind, mit denen sich die allgemeine Krankheit der Zeit in unjerin Beruss- kreise äußert. Wir sind zwar nicht besser, aber auch nicht schlechter als Andere. Sehen wir nus nun nach dem um, was aus unserm Gebiete uns trösten kann, was zu wünschen ist und woraus wir unsere Hoff nung zu setzen haben. Noch besitzen wir einen Stamm echter Buchhändler, denen nicht — wie Hebel sagt — bloß das Einmaleins aus den Augen lugt, sondern die den Beruf und die Pflicht suhlen, auch den geistigen und sittlichen Interessen zu dienen, dem Wohlc des Buchhandels Zeit, Arbeit und Geld zu opfern. Noch geben sic im Börsenvcrein den Ton an. Die gemeinsame Thätigkeit darf nicht bloß nach außen gerichtet seiti, sie muß sich auch gegen die innern Schäden wenden, um sie, wo nicht zu heilen, doch zu lindern und uns davor zu bewahren, daß der Stamm des Buchhandels, aus dem seine weit ausgestreckten Aeste und Zweige gesunde Nahrung ziehen, nicht von den Schmarotzer pflanzen, die ihn umschlingen, überwuchert und erstickt werde. Die nächste und größte Gefahr droht dem Sortimentsbuch handel, zu dessen Hebung etwas geschehen muß, wenn er nicht an den meisten Orten zum Biichertrödcl herabsinken soll. Das Sorti ment, richtig betrieben, ist die natürliche Pflanzschule des Buch handels. Da lernt der junge Buchhändler die Waare kennen, mit der cr's zu thun hat, intcressirt sich für die Literatur im Allgemeinen oder in einzelnen Zlveigen, schärst seinen Blick für die wirklichen Bedürfnisse des Publicums. Aber dazu gehört freilich, daß die Lehrherr» selbst tüchtige Buchhändler sind und ihre Pflichten gegen die Lehrlinge gewissenhaft erfüllen. Aus dem Sortiment sind die größten und besten Berlagshandlungen hervorgegangen. Es war ja früher die Grundlage jeder Buchhandlung, der goldene Boden des Handwerks. Nicolai, Cotta, Hahn, Fr. Perthes, Reimer, C. Gerold und viele Andere waren von Haus aus Sortimenter. Noch jetzt haben selbst große Verlagshandlungen Sortiment daneben behalten. Es hieße Zeit und Mühe verschwenden, wollte man einen großen Operationsplan aufstellen, vereinbaren und dann durchzu- sühren unternehmen. Aber über einzelne Punkte, wie sie derAugen- blick fordert und gestattet, kann inan einig werden, wenn auch nicht gleich mit Allen. Aber es gehören dazu die rechten Männer, die sich an die Spitze stellen und deren Autorität die anderen willig folgen. Wir haben sie gehabt und haben sie noch, es braucht nur einer den Anfang zu machen; wenn aber Jeder nur an sich und das Seine denkt oder abwarten will, was der Andere thut, dann kommen wir nicht von der Stelle, also zurück. Wir sind freilich nur ein kleiner Theil eines große» Volkes, wenn auch ein im Guten und Bösen einflußreicher, und werden von den Strömungen, die das Ganze bewegen, mit ergriffen, doch ent bindet uns das nicht von der Pflicht, an unserem Theile zu thun, was wir können, dem drohenden Verderben zu steuern. Selbst wohldenkende Menschen haben gemeint, man könne aus kirchlichem Gebiete mit der Vernunftreligion ausrcichent die ist von den Materialisten in den Staub getreten. Im Staatsleben ist alles Heil von der Humanität erwartet worden; die Erfahrung hat bewiesen, daß die gesetzgeberischen Früchte dieser Ansicht gerade den schlechtesten Menschen zu gute kommet: und die Zuchtlosigkeit nur vermehren. Erzählungen von den gröbsten Gewaltthaten und den abgefeimtesten Betrügereien füllen dicZeitungen. Wir sind von einem Kriege Aller gegen Alle bedroht. So bleibt für das ganze Volk, jede Gemeinschast und jeden Einzelnen in demselben keine andere Zuflucht, als zum alten treuen Gott, wie er sich uns in der Heiligen Schrift hat offenbaren lassen, Unterweisung unter Seine Autorität und Befolgung Seiner (O bote. Die Welt mag davon noch nichts hören und noch läßt GM sic gewähren, aber in der Stille wenden sich noch oder wieder Viele zu Ihm, wirken in der Stille, und Gott legt sichtbar für Jeden, der seine Augen nicht selbst verschließt, Seinen Segen aus ihr Thun. Folgen wir ihnen nach, und wir werden nicht bloß auf sittlichem, sondern aus materiellen Gebiete ersahren, daß der alte Claudius Recht hatte mit seinem: Laßt uns besser werden, Dann wird's besser sein. 28. December 1875. F. I-F. Lehrbuch des deutschen Preßrechtes. Von vr. Albert Friedrich Berner, gr. 8. (XIV, 338 S.) Leipzig 1875, B. Tauchnitz. Preis 7 M. 50 Ps. Der um die Förderung der Strafrechtswissenschaft verdiente Verfasser gibt in dem vorliegenden Werke, wie er selbst in dem Vor wort sagt, „eine Geschichte des deutschen Preßrechtes mit einem Commentare über das geltende deutsche Preßgesetz". Wir haben es also nicht mit einer neuen systematischen Ordnung prcßgesetzlicher Grundsätze zu thun, sondern nur mit einer gründlichen Erläuterung des gegenwärtig geltenden Rechts, denn nach des Verfassers Aus spruch ist das deutsche Preßgesetz „selbst ein wohlgeordnetes systematisches Ganze". Nach dem Plane, den derVersasser dem Werke untergelegt hat, zerfällt es in zwei naturgemäße Theile; der erste behandelt die Geschichte des deutschen Preßrechtes (S. 1 bis 156) und der zweite umsaßt den Commentar zum Preßgesetz vom 7. Mai 1874 (S. 157 bis 338). Nachdem uns S. 3 der Plan des erste» Theils vorgelegt worden, wonach drei Perioden angenommen werden: 1) die Zeit des alten Deutschen Reiches, 2) die Zeit des Deutschen Bundes und 3) die Zeit des neuen Deut schen Reiches, beginnt die Geschichte des deutschen Preßrechtes mit den ersten Wirkungen der Bnchdruckcrkunst, und führt den Leser durch die Ansänge der Censur (tz. 4—6.) zu dem Reichspreßgesetze vom 18. April 1524; es zeigt sich, wie dessen ungeachtet die Schmähschriften sich entwickelt haben (ß. 8.), die Macht der Presse steigt (K. 10.) und die ersten öffentlichen Blätter entstehen. Es fol gen die Maßregel» gegen die Buchdruckereien, die wachsende Macht der Censur, die Willkür und die Unwissenheit bei deren Ausübung (H. 11—14.). Hieran schließen sich Berichte über die Gesetzgebun gen Dänemarks, Englands und Frankreichs (tz. 15—20.) und die in den beiden erstgenannten Staaten eingesührte Preßfreiheit. Der zweite Zeitraum (Z. 22—46.) beginnt mit dem Art. 18. der Bundesacte vom 8. Juni 1815, der verheißenen, aber nicht ge währten Preßfreiheit. Der Verfasser schildert dann den Kamps zwischen der Censur und der Preßfreiheit in Deutschland bis zum Jahre 1862 nicht allein in der Bundesgesetzgebung (Z. 22—27.), sondern namentlich auch in den Gesetzgebungen der einzelnen deut schen Staaten, als Oesterreich (ß. 28. 2g.), Preußen (tz. 30—38.), Bayern (Z. 3S. 40.), Sachsen (Z. 41. 42.), Hannover (Z. 43.), Württemberg (Z. 44.), Baden (tz. 45.) und Thüringische Staaten gruppe (ß. 46.). Der Raum gestattet es nicht, auf die einzelnen Schilderungen einzugchcn, aber wir können nur ausrichtig dankbar sein für die klare historische Entwickelung, sür die echt freisinnige Beurtheilung der Zustände, die wir in diesen Abschnitten finden. Wer Interesse für die Entwickelung der deutschen Preßgesetzgebung hat, wird mitVergnügen und Nutzen dieSchildcrung lesen, an welche sich der dritte, natürlich sehr kurze Zeitraum, die Zeit des neuen Deutschen Reiches anknüpft (K. 4 7—52.), welcher sich, außer einer kurzen Darstellung der preußischenZustände vor und nach den letzten drei Kriegen und der Preßvcrvrdnnng vom 1. Juni 1863 (tz. 47.)
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