Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1942
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- 1942-05-21
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- 21.05.1942
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1942
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 107/108 (R. 26) Leipzig, Donnerstag den 21. Mai 1942 109. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Ruchhandel Betr.: Betätigung von Reisebuchhandel9-Vertretern in der Untersteiermark Der Beauftragte für Volksaufklärung und Propaganda beim Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark hat die Reichs schrifttumskammer gebeten, dem Reise- und Versandbuchhandel folgendes zur Kenntnis zu bringen: Durch unliebsame Vorkommnisse, hervorgerufen durch un korrekte Arbeit von Vertretern, hat sich der Beauftragte für Volksaufklärung und Propaganda beim Chef der Zivilverwal tung in der Untersteiermark entgegen der bisher geübten Frei zügigkeit in der Erteilung von Arbeitsbescheinigungen für die Entsendung von Reisebuchhandels-Vertretern in die Unter steiermark im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen ent schlossen, alle Anträge auf Zulassung für den Einsatj von Reise buchhandels-Vertretern aus dem Altreichsgebiet und aus den angrenzenden Gauen des ehemaligen Österreich bis auf weiteres grundsä^lich abzulehnen. Die Firmen des Reisebuchhandels werden auf die Beach tung der vorstehenden Mitteilung aufmerksam gemacht. Im Falle weiterer Zuwiderhandlungen wird auf diese Mitteilung Bezug genommen werden. Die Verlagsvertreter werden hiervon nicht betroffen. Leipzig, den 15. Mai 1942 I. A.: Dr. Grewe Betr.: Fernunterrichtswerk „Der deutsche Buchhandel — Briefe zur Berufsförderung“ Die Anzahl der von der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, herausgegebenen Unterrichtsbriefe wird auf Kriegs dauer auf fünfzehn Briefe beschränkt. Zum Ausgleich ist der Inhalt und Umfang der erscheinenden Briefe über das ursprüng lich Vorgesehene hinaus erweitert worden. Bisher sind er schienen: Brief 1: Die Organisation des Deutschen Buchhandels „ 2: Grundbegriffe der Bibliographie „ 3: Arbeitsmittel — Arbeitsmethoden „ 4: Wie lerne ich Bücher kennen und wie lese ich? „ 5: Buchgewerbliche Grundbegriffe „ 6: Die Gestalt des Buches „ 7: Buchhändlerische Verkehrsordnung und buchhändle rische Verkaufsordnung „ 8: Allgemeines und buchhändlerisches Wirtschaftsrecht. In Vorbereitung sind: Brief 9/10: Der buchhändlerische Verkehr „ 11: Grundbegriffe des Rechnungswesens „ 12: Die Arbeit im Sortiment „ 13: Der Verlag und seine Organisation „ 14: Gliederung und Aufgabe des Zwischenbuchhandels „ 15: Grundbegriffe der Buchwerbung. Die vorgesehenen „Hefte zur Wiederholung und Prüfung des Stoffes“ fallen während des Krieges weg. Um so wichtiger ist es, den in den Lehrbriefen dargebotenen Stoff gründlich durchzuarbeiten und außerdem zur weiteren Klärung und Ver tiefung zu den Fachbüchern zu greifen, die in den Schrifttums nachweisen angegeben sind. Es bedarf auf seiten des Teilneh mers des von Zeit zu Zeit wiederholten Lesens aller Unterrichts briefe. Bei Pflichtteilnehmern gehört es zu den Aufgaben der Lehrfirmen und der mit der Ausbildung beauftragten Buch händler, dies nachzuprüfen. Anmeldungen zur Teilnahme am Unterrichtswerk sind noch jederzeit und aus allen Reichsgauen sowie beseiten Gebieten möglich. Buchhandelslehrlinge und Hilfskräfte, die sich ab Herbst 1942 der Gehilfenprüfung zu unterziehen gedenken und bisher die „Briefe zur Berufsförderung“ noch nicht von der Reichs schrifttumskammer zugesandt erhalten haben, werden aufgefor dert, dies unverzüglich zu melden. Bei den Anmeldungen zum Fernunterrichtswerk ist in allen Fällen der vollständige Name, die Beschäftigungsfirma und die Nummer des Ausweises der Reichsschrifttumskammer anzugeben, ebenso auf dem Abschnitt bei der Einzahlung des Bezugspreises (zur Zeit RM 9.—) durch die Beschäftigungsfirma. Leipzig, den 16. Mai 1942 I. A.: Dr. Grewe * Betr.: Aufnahme buchhändlerischer Hilfskräfte als ordentliche Buchhändler Im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 33 vom 8. Februar 1941 war in den Ausführungen zum Aufruf des Lei ters des Deutschen Buchhandels wegen der Beschäftigung von buchhändlerischen Hilfskräften, die sich der Gehilfenprüfung unterziehen und dadurch Anerkennung als ordentliche Buch händler finden wollen, darauf hingewiesen worden, daß der Besuch der Arbeitswoche nach Ablegung der Gehilfenprüfung im Arbeitsbuch vermerkt würde. Der Ordnung halber wird hierzu festgestellt, daß die Teil nahme an einer Arbeitswoche für buchhändlerische Hilfskräfte, die ihre Gehilfenprüfung mit Erfolg abgelegt haben, nicht im Arbeitsbuch, sondern im Lehrlingspaß vermerkt wird, der für jede buchhändlerische Hilfskraft zu führen ist, sofern diese die Absicht hat, sich der Gehilfenprüfung zu unterziehen. Wann diese Arbeitswochen für ehemalige Hilfskräfte beginnen, wird noch im Börsenblatt bekanntgegeben werden. Leipzig, den 15. Mai 1942 I. A.: Dr. Grewe * Betr.: Zustellung einer Entscheidung Bei der Reichsschrifttumskammer — Abteilung III — in Leipzig ist eine gegenüber Rudolf Dittert, Wien 25-Atjgersdorf, Kirchenplatj 9, ergangene Entscheidung für diesen niedergelegt. Dittert wird aufgefordert, die Entscheidung bis spätestens 10. Juni 1942 abzuholen bzw. sich nachsenden zu lassen. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Entscheidung als zugestellt. Leipzig, den 30. April 1942 I. A.: Dr. Grewe Mitteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Betr.: Einzelhandel mit Zeitungen und Zeitschriften Wir weisen erneut darauf hin, daß für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften ein Mitglieds- oder Berechtigungs ausweis der Fachschaft des deutschen Zeitungs- und Zeitschrif- ten-Einzelhandels notwendig ist. Nummer und Ausstellungs datum des Ausweises sind dem Verlag auf Anfordern mitzu teilen. Diese Bestimmung gilt vorläufig nicht für Firmen, die in den Gebieten Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Süd-Steiermark, Reichskommissariat Ostland, Ukraine oder im Generalgouver nement ansässig sind. Im Protektorat Böhmen und Mähren müssen Firmen, deren Inhaber Reichsdeutsche sind, einen Aus weis besten. Leipzig, den 14. Mai 1942 Dr. Heß Nr. 107/108, Donnerstag, den 21. Mai 1942 101
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