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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-08-07
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1920
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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0?rsen«latt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 175, 7. August ISA». Außenhandelsnebenstelle- im Börsenblatt Nr. 67 unter der Ab teilung Rellsendungen im Gegensatz zu dieser Mitteilung tm Postnachrichtenblatt verlangt wird, daß auch die Fakturen zu diesen Restsendungen der Außenhandelsnebenstelle zur Bewilli gung einzureichen sind, meine Herren, wie sollen wir dann die ser unglaublichen Mehrarbeit gerecht werden? Das ist ja über haupt gar nicht denkbar bei einer großen Zeitschriftenkontinua, tion. Wie denkt sich die Außenhandelsnebenstelle unsere Arbeit und die Arbeit, die für sie dadurch entstehen müßte? Auch über diese Restsendungen werden wir noch Weiteres erfahren müssen. Ferner: wie wird es gehandhabt bei der Berechnung von Zeitschriften? Soll tatsächlich nur das erste Heft berechnet wer den, und sollen alle übrigen unberechnet hinausgehen, oder muß eine Teilberechnung stattfinden? Das ist doch sehr wichtig. Für die Frage des Verlustes einer Sendung namentlich würde dann die erste Sendung mit der Berechnung der Post gegenüber einen erheblichen Wert repräsentieren, und die Sendungen mit Rest fakturen würden als wertlos behandelt werden, etwa als Muster ohne Wert. Dann gehe ich zu einem andern Kapitel über, das der Klä rung bedarf. In der Liste, die der Börsenverein allwöchentlich herausgibt über die Umrechnungskurse, fehlen eine ganze Anzahl von Ländern, nach denen ein lebhafter Export besteht. Ich er innere z. B. an China, Griechenland, Portugal und andere. Nun gibt die Außenhandelsnebenstelle in Leipzig die Auskunft: »Ja, ihr müßt diese wie Länder mit entsprechender Währung behan deln, also z. B. Griechenland mit französischer Frankenwährung, China mit englischer Währung usw.«. Die Exportfirmen machen aber die Erfahrung, daß z. B. die Griechen durchaus nicht in französischer Währung bezahlen — die bezahlen fast immer mit Schecks auf London —, und daß die Chinesen nicht in englischer Währung, sondern mit Schecks auf Paris bezahlen. Wie verhält man sich dazu? Da müßte doch die Sache ganz anders berechnet werden, als die Außenhandelsnebenstelle es anweist. Mit Japan besteht kein Geldverkehr. Japan kann überhaupt Geld nach Deutschland nur auf verschiedenen Umwegen schicken. Also da weiß man tatsächlich nicht, wie man die Sache berechnen soll. Völlig zuschlagfrei sind merkwürdigerweise gelassen worden die Balkanstaaten wie Bulgarien, Rumänien, die Türkei usw. ES ist aber ganz sicher, daß die rumänische Valuta erheblich bes ser ist als die finnische. Rumänische Sendungen erfordern keinen Aufschlag, finnische aber einen ziemlich erheblichen. Das tür kische Pfund hat heute einen Wert von etwa 80 Mark. Warum belegt man die türkischen Sendungen nicht mit einem Valuta aufschlag? Weil es unsere Freunde ehemals gewesen sind, oder aus welchen Gründen? — Das sind alles Fragen, die der Be antwortung harren. Meine Herren, die Anwendung des Umrechnungskurses ist sehr schwierig, und das ist das Kapitel, das den Sortimenter am schmerzlichsten berührt. Die Herren Verleger vergessen fast in allen Fällen, daß eine Sendung, die ihnen heute bestellt wird, uns nicht gestern ausgegeben worden ist, daß man sich also nicht immer nach der letzten Nummer des Börsenblatts richten kann, das die Umrechnungskurse enthält, sondern daß diese Be stellung vielleicht Wochen- oder monatelang unterwegs ist. Hin zukommt, daß das Angebot vielleicht vor drei oder vier Mona ten vom Sortimenter auf Grund des damaligen Kursstandes und der damaligen Tabelle gemacht worden ist. Nun kommt die Sendung, nun hat sich der Kurs und der Valutaausgleich erheb lich geändert. Der Verleger besteht auf seinem Schein und ver langt die Umrechnungssumme, die gerade an dem Tage des Ein gangs der Bestellung für ihn gültig ist. Auch da gibt es fortge setzt Schwierigkeiten. Wenn jemand eine Sendung zusammen stellt, die von drei Verlegern zu bestellen ist, und die zu drei verschiedenen Zetten aufgegeben wird, so zahlt er vielleicht für die eine Sendung 400 Prozent, für die andere 480 Prozent, für die dritte 550 Prozent. Also es gibt einen Mischmasch sonder gleichen, der dem Auslandkunden nicht klargemacht werden kann. > ' ! > ' ! i > Aber die Zeitschriften habe ich schon gesprochen. Meine Herren, wie mache ich es bei Abonnenten, die mehrere Zeitschrif- sso ten abonnieren, wenn die Zuschläge voneinander abweichen, also wenn bei einer Zeitschrift ein Zuschlag von 300 Prozent in Be tracht kommt, bei einer andern ein solcher von 400 Prozent? Dem Auslandkunden ist das nicht klarzumachen, der versieht eine solche Gesetzgebung einfach nicht. Nun kommt die Meldepflicht der Auslandkäufe. Dieser § U der Verkaufsordnung ist geradezu ein Fallstrick für die Ehrlich keit des Exporteurs. Selbst beim besten Willen können Feststel lungen, ob ein Buch drei oder sechs Monate auf dem Lager ist oder nicht, in einem großen und lebhaften Sortiment nur mit allergrößter Mühe gemacht werden, und wenn der Verleger heute die Meldepflicht gleich bei der Bestellung oder unmittelbar nach der Sendung verlangt, so ist diesem Verlangen in vielen Fällen gar nicht gerecht zu werden. Ich möchte eine ganze Reihe von Wünschen zurückstellen. Ich will nur eins noch sagen: Die Meldungen des Sortimen ters an die Außenhandelsnebenstelle und die Adressen seiner Kun den sollen, wie ich erfahren habe — ich nehme an, daß das nur Gerüchte sind —, an den Verleger zu Kontrollzwecken milgeteilt werden. Ich kann mir das nicht recht vorstellen. Ich würde nämlich dann in der allerschärfften Weise dagegen Protest ein- legen müssen, nicht um dem Sortimenter etwa die Möglichkeit zu geben, Hinterziehungen zu veranstalten, sondern weil wir es unter allen Umständen vermeiden müssen, daß der Börsenverein oder irgend eine Neichsstelle sich dazu hergibt, sich als Zwischen- glied zwischen Sortiment und Verlag einzuschieben, und daß die Außenhandelsnebenstelle gewissermaßen — ich kann mich nicht anders ausdrücken — dem Verlag Bütteldienste leistet. Ich müßte energisch Einspruch dagegen erheben und würde sogar an die Regierung Herangehen, wenn etwas Derartiges möglich wäre. Ich halte es aber für ausgeschlossen. Ich habe jedoch vernom men, daß eine derartige Absicht besteht. Es ist heute morgen mitgeteilt worden, daß die ehemals auf 2 Prozent bemessene Abgabe an das Reich neuerdings auf 6 Prozent erhöht sein soll. Ich weiß nicht, ob das stimmt. (Zu ruf: 8 Prozent!) — Oder sogar auf 8 Prozent. Es ist natür lich ganz ausgeschlossen, daß der Sortimenter diese erhöhte Ab gabe zahlen kann und wird. Also auch da müßte der morgigen Hauptversammlung ein Antrag vorgelegt werden, datz in irgend einer Form diese Abgabe, die ja unter Umständen in vier Wochen auf 20 Prozent gestiegen sein könnte, zwischen dem Verlag und dem Sortiment geteilt wird, und ich möchte den Vorstand deS Börsenvereins bitten, schon jetzt einen Eventualantrag vorzu- bereiten, der morgen in der Hauptversammlung zu stellen und zu vertreten wäre, daß auf Grund des § 21 der Satzungen die Ver kaufsordnung in dieser Hinsicht sofort abgcändert werden kann, wenn eine derartige erhöhte Abgabe nötig wird. (Hofrat vr. Meiner: Das ist schon akzeptiert worden!) — Nein. (Hofrat I)r. Meiner: Bis zu 8 Prozent!) — Es ist uns aber damals ge sagt worden: es wird nicht über 2 Prozent hinausgehen. Es ist ausgeschlossen, daß das Sortiment diese 8 Prozent bezahlt. (Zuruf vom Tische des Börsenvereinsvorstandes.) vr. Alfred Baer (Frankfurt a. M.): Meine Herren, ich will Sie nicht lange aufhalten. Ich stimme vollkommen den Ausführungen meines Vorredners zu, und ich spreche im Namen und als Vertreter der Antiquare und Exportbuchhändler. Die Beschwerden über die Ausfuhrbestimmungen sind Legion. Ich habe ein gan zes Aktenbündel darüber, will Sie aber im einzelnen nicht damit behelligen. Ich könnte die Ausführungen meines Vorredners noch nach vielen Richtungen hin vervollständigen. Die Antiquare und Exportbuchhändler haben soeben ihre zweite ordentliche Generalversammlung abgehalten und sind zu der Einsicht gekom men, daß die Ausfuhrbestimmungen in der Form, wie sie jetzt vorliegen, undurchführbar und schädlich für den deutschen Buch handel sind. (Sehr richtig!) Ich will Sie nur auf zwei Punkte Hinweisen. Daß die Bestimmungen undurchführbar sind, ergibt sich aus olgender Verfügung der französischen Militärbehörde, die jetzt n meiner Vaterstadt Frankfurt bekanntgcgeben wurde: »Es ist jedem Kaufmann, Industriellen und überhaupt jeder Person, die
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