LtVL Uitte ersclieiQt I^i ütni>8 «K«r ^IrtLSiL8^S8vLL8«lLaLt Hsn«Hi«i»ii»enr»r kür clie Lilrir^ierunAS- Eck krükuQASpiLxis NLck äera ^VI<tienAeset2 unter LerüclrsictitiAUliA äer 80QstiAeL liLQ^elsreclrtliclteQ Vorsedriktea Vr. Han« ^«LL«r, »erllir »ItLivr vüriirrr, «vrlii» lkr«L. Vr. ILnrt 8ekn»a1lL, H»Nv (8.) ReclitssnvLlt uu6 l^Otar, ^ustiÜLr RecürsLQWLlt u. V^irt8ckL5r8prüfer V^irrscdLfc8prüker 8". ktwa 6zo Leiten. In keinen gebunden R.^1 24.— Vorzugspreis (1t. § n 6er Bucdlr. VerkLuksordnung): Oie ^1itglie6cr 6es Instituts 6er ^irtsckafrsprüfer, 6.!. 6er kklickt- lkine k«8«i»Ävrv Lt«l8vtLiLi»K Kat i/re/s/' .- er erläutert in umfassender V^eise die keile des Aktienrechts, die regelmäBig, Jahr für Jahr, neu benötigt werden, nämhcb die Vorschriften über die <//s kur dieses wichtige Kerngebiet der Kekorm des ^.ktienwesens ist er das eingehendste krläuterungs- werk, in dern Vollständigkeit und grundsätzllcbe kösungen für alle nichtigen kragen angestrebt werden. Der- «e«e geht inhaltlich über die Zwanzig Paragraphen kür die Rechnungslegung und die krükung weit hinaus. Denn ün Rahmen der Darstellung - 2.1'. in ausführlichen kxkursen - werden alle die gesetzlichen Bestimmungen mitlierangezogen und erläutert, die bei der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Oeschäktsbericlits zu Beachten sind. Die Kommentierung erstreckt sich also auf das gesamte ^ktiengesetr, soweit es im ^ahresabsclilub, im Oeschäktsbericht, in der Oewinnverteilung, in der Keservebildung, in der Prüfung usw. irgendwie seinen hliederschlag ündet. Diese Methode erleichtert allen, die mit Bilanzen und ^bschlubprüken zu tun haben, die Anwendung des Aktienrechts. Der ist nieder einseitig rechtswissenschaftlich noch einseitig betriebswirt schaftlich eingestellt, vielmehr das krgebnis rechtswissenschakrlicher und betriebswirtschaktbcher Oemein- schaftsarbeit. 80 sind wissenschaftbche Zielsetzung u. praktische Verwertbarkeit in gleicher ^Veise gesichert. Der /re/,6 /D«^oMwe///Lr wird allen, die mit der Rechnungslegung oder Prüfung von Aktiengesellschaften zu tun haben, ein wertvolles klilfsmittel sein, kr ist in seiner ^.rt unentbehrlich. Itünt'vi' sind vor allem: Vorstands- und ^.uksichtsratsmitglieder sowie öuchhaltungscheks der ^.6., Wirt schaftsprüfer, Bücherrevisoren, V^irtschaktstreuhänder, Oenossenschakten, oikentbch-rechtbche Banken, öffent lich-rechtliche Körperschaften, kinanrämter, Oemeindeprükungsämter bei den Regierungen, Bechnungsprü- fungs- und kinanzämter der gröberen 8tädte, Bechtsanwälte, Rechter, Oericbtsbücbereien. 6ut ausgestatteter Prospekt (mit 8 Probeseiten als Binlage) T Nr. 74 Dienstag, den 29. März 1438 178S